Weniger Wärmepumpen-Zuschuss ab 2024? Förderfähige Kosten sollen auf 30.000 Euro begrenzt werden!
Der Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch den 5.7.2023 das so genannte Heizungsgesetz beschlossen. Das teilten Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mit. Im Kern sieht das neue, ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Am selben Tag hat das Bundesverfassungsgericht die geplante zweite und dritte Lesung und damit die Verabschiedung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Berliner Justizsenator, Thomas Heilmann, hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Der Abgeordnete hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden.
Eine wesentliche Ursache der Ampel-Streitereien um das Heizungsgesetz drehten sich aber auch um die soziale Verträglichkeit. Obwohl es – wie bisher auch Härtefall-Regelungen und Ausnahmen – gibt, so ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Kosten eines Wärmepumpeneinbaus auch bei „Normalverdienern“ beträchtlich sein können.
Wer über die Wärmepumpe hinaus die Dämmung optimieren will, um ideale Einsatzbedingungen für die Wärmepumpe zu erreichen, sieht sich im Einfamilienhausbereich schnell mit Kosten von mehr als 50.000 Euro konfrontiert.
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Bis zu 70 Prozent Zuschuss sollen soziale Härten abfedern
Um die Wogen zu glätten, wurden immer höhere Zuschüsse in Aussicht gestellt. Auch das Deckeln des Wärmepumpen-Strompreises wurde diskutiert. Zuletzt wurde in den „Leitplanken“ avisiert, dass 30 Prozent der Investitionskosten einkommensunabhängig vom Staat bezahlt werden.
Weitergehende Zuschüsse werden nun jedoch vom Einkommen abhängig gemacht: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro können ab 2024 weitere 30 Prozent Förderung beantragen.
Zusätzliche 20 Prozent Zuschuss gibt es, wenn der Austausch vor 2028 stattfindet, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab. Die Gesamtförderung liegt aber bei maximal 70 Prozent.
Doch weitere Details war bislang nicht dokumentiert. Das liegt auch daran, dass die ab 2024 geltenden Förderbedingungen in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und nicht im GEG (Gebäudeenergiegesetz) gefasst werden.
Förderfähige Kosten sollen auf 30.000 Euro gedeckelt werden
Nun gehen aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP, über den unter anderem die Nachrichtenagentur dpa berichtete, konkrete Vorschläge hervor, die die Fördermittel-Erwartung deutlich drosseln und die soziale Frage des Heizungsgesetzes neu aufkommen lassen dürfte.
Denn die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt werden. Wer einen Anspruch auf einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten hat, würde also bei einer Obergrenze von 30.000 Euro mit maximal 15.000 Euro vom Staat bezuschusst werden, wohingegen bei der aktuellen Förderung der Zuschuss auf 24.000 Euro beschränkt ist.
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Lohnt es sich, noch in 2023 auf eine Wärmepumpe umzusteigen?
Zum Vergleich: Wer noch in 2023 in eine Erdwärmeheizung für 50.000 Euro investiert, bekommt mit einem Zuschuss von 40 Prozent 20.000 Euro ausgezahlt. Das aktuell geltende GEG sieht derzeit förderfähige Investitionskosten von 60.000 Euro vor. Wer also ab 2024 auf eine teurere, aber effizientere Erdwärmepumpe setzt, wird tendenziell weniger belohnt als der-/ diejenige, die sich für eine eher weniger effiziente Luftwärmepumpe entscheidet.
Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Investitionskosten ebenfalls bei maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit sollen nur Kosten von jeweils maximal 10.000 Euro bezuschusst werden. Ab der siebten Wohneinheit sollen die förderfähigen Kosten bei höchstens je 3.000 Euro liegen.
Je nach Umfang der bei einer Wärmepumpeninstallation erforderlichen Umfeldmassnahmen führt dies in vielen Fällen zu einer Schlechterstellung gegenüber den bestehenden Förderbedingungen.
"Die Förderkulisse bestraft die besonders wirtschaftliche Technik"
„Die Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für Einfamilienhäuser läuft der im GEG vorgesehenen Vielfalt möglicher Heizungsarten zuwider. Bei der Installation einer Wärmepumpe, die Grundwasser oder das Erdreich als Energiequelle nutzt, werden die Investitionskosten über 30.000 Euro liegen. Diese Wärmepumpenarten sind aber besonders effizient und zeichnen sich durch geringe Betriebskosten aus.
Die Förderkulisse bestraft die besonders wirtschaftliche Technik. Auch bei der Umstellung eines Altbaus auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe können 30.00 Euro Investitionssumme schnell überschritten sein, wenn etwa neue, wärmepumpenoptimierte Heizkörper eingebaut werden müssen“, kritisiert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), die Deckelung der Förderung.
Der Bundesverband Wärmepumpe, BDH und ZVSHK schlagen daher vor, die Deckelung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 45.000 Euro pro Wohneinheit anzusetzen.
Droht Stillstand? Neue BEG-Förderung könnte Wärmepumpen-Nachfrage weiter belasten
Laut Medienberichten hat die Diskussion ums Heizungsgesetz bereits der Wärmepumpen-Branche geschadet. Hersteller als auch Installateure verzeichnen weniger Aufträge, obwohl ein Boom vorausgesagt wurde.
Um zu vermeiden, dass Investoren jetzt weiterhin über Monate in Attentismus verfallen, sollten sie nach Auffassung des BWP in diesem Jahr zwischen der alten und der neuen Förderung wählen dürfen. Gebäudeeigentümer könnten dann zunächst die alte Förderung beantragen, um später auf Wunsch in das neue Förderregime zu wechseln, falls dieses tatsächlich bessere Konditionen bietet.
„Wer sich trotz der langwierigen und nicht immer sachlichen Debatte um das Heizungsgesetz nicht hat beirren lassen und die Installation einer Wärmepumpe jetzt angeht, dem sollte daraus kein Nachteil entstehen“, so Dr. Sabel: „Mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe sollten Verbraucher auf jeden Fall auf der sicheren Seite stehen“.
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Wärmepumpen-Verband fordert Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises
Zudem sei auch eine Flankierung in der Regulierung der Energiepreise erforderlich. Das Verhältnis von Gas- zu Strompreisen habe sich in den letzten Monaten in die falsche Richtung entwickelt. Dieses Ungleichgewicht gehe insbesondere auf eine hohe Abgabenlast auf der Stromseite zurück.
„In Anbetracht der Tatsache, dass der Energieträger Strom zu immer größeren Anteilen aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und Strom aus erneuerbaren Quellen zur wichtigsten Primärenergie wird, sind auch Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises wichtig, um den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu effizienten Sektorkopplungstechnologien anzureizen und der GEG-Novelle zu einer hohen Akzeptanz zu verhelfen“, ergänzt BWP-Energiewirtschafts-Expertin Johanna Otting.
Ampel zieht CO2-Preisanstieg vor – Erdgas wird teurer
Zumindest auf Seiten des Gaspreises scheint die Bundesregierung wieder die Klimaschutzzügel anzuziehen: Laut Medienberichten soll der CO₂-Preis, der in Deutschland für fossile Kraftstoffe im Verkehr und beim Heizen fällig wird, zum 1. Januar 2024 um weitere 10 Euro auf dann 45 Euro pro Tonne steigen. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen geeinigt.
Bezahlen müssen dies dann Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen und entsprechend teurere Zertifikate erwerben müssen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem wiederum der Wärmepumpen-Zuschuss finanziert wird.