Letzte Aktualisierung: 16.11.2022

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Habeck plant Strompreisbremse auch für 2022 eingebaute Wärmepumpen

Die Wärmepumpenbranche hatte sich beim ersten Wärmepumpengipfel im Juni dieses Jahres zum politisch avisierten Markthochlauf auf jährlich 500.000 installierte Wärmepumpen ab 2024 bekannt. Auf dem 2. Gipfel am heutigen Mittwoch ging es nun darum, aus den Lippenbekenntnissen konkrete Maßnahmenpakete wachsen zu lassen. Aufatmen können auch diejenigen, die erst dieses Jahr eine Wärmepumpe eingebaut haben. Für sie soll nun auch die Strompreisbremse gelten.

Auf der PK zum zweiten Wärmepumpengipfel machte Habeck den Besitzern, die erst in diesem Jahr eine Wärmepumpe installierten, ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Auch sie sollen von der Strompreisbremse profitieren. (Foto: Wolf GmbH)

Strom-Gaspreis-Verhältnis spricht langfristig für die Wärmepumpe

Seitdem die Strompreisbremse im Raum steht, fragen sich Branchenkenner, ob diese auch für Wärmepumpen gilt. Und wie hoch die Gaspreisbremse ausfiele. Denn das Verhältnis von beiden zueinander bestimmt, wie attraktiv es auf Basis der aktuellen Marktpreise ist, sich eine Wärmepumpe anzuschaffen.

Dieses Verhältnis ist nun absehbar: Laut Bundesregierung soll die Gaspreisbremse für private Haushalte von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde liegen. Der Strompreis soll ab Januar 2023 bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von etwas über 3 liegen dann also mit dem Gaspreis gleich auf.

Betrachtet man aber die langfristige Preisentwicklung, so stehen die Zeichen eindeutig auf teurere Gaspreise, sodass sich die Investition in eine Wärmepumpe auch bei ineffizienteren Konstellationen lohnen wird. Dies betonte auch Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpe, auf der heutigen Pressekonferenz.

Der Ansturm auf die Wärmepumpe dürfte sich also auch nächstes Jahr fortsetzen, sodass die angestrebten 500.000 Wärmepumpen pro Jahr in Sichtweite kommen.

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Habeck kündigt Sonderregelung für Wärmepumpen an, die 2022 eingebaut wurden

Etwas untergegangen war jedoch, dass die geplante Strompreisbremse für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten solle. Wer jedoch seine Wärmepumpe erst 2022 installierte, ginge leer aus und müsste deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck machte daher in der heutigen Pressekonferenz nach dem zweiten Wärmepumpengipfel deutlich, dass es bei der geplanten Strompreisbremse eine Sonderregelung für Wärmepumpen-Heizungen geben werde, die 2022 eingebaut wurden.

Um auch diejenigen, die in diesem Jahr eine Wärmepumpe installieren, bzw. die die Installation in Kürze vollziehen, von den Entlastungen beim Strompreis auch profitieren zu lassen, wenn für sie kein Vorjahresverbrauchswert vorliegt, könnten laut Bundesverband Wärmepumpe mehrere geeignete Pauschalverfahren angewendet werden.

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Strompreisbremse für viele Wärmepumpen-Besitzer zu hoch angesetzt

Unabhängig davon, wann die Wärmepumpe installiert wurde, ist problematisch, dass die Strompreisbremse erst ab 40 Cents pro kWh greift. Heizstromtarife für Wärmepumpen sind zwar auch angestiegen. Da sie aber auf einem niedrigeren Niveau lagen, reichen sie heute mit zB 38 Cents nur an die Strompreisbremse ran.

Das Tragische: Diese Wärmepumpen-Heizer müssen dann immer noch hohe Mehrkosten selbst tragen. Viele, die mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung heizen, können sich die Stromkosten trotz Strompreisbremse nicht mehr leisten.

Möglicher Grund: Bei der Ausgestaltung der Strompreisbremse hatte die Bundesregierung vermutlich nur den Haushaltsstromverbrauch im Blick. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf Anfrage des WDR mit, dass derzeit diskutiert werde, die Strompreisbremse zukünftig auch speziell an Heizstromtarife anzupassen.

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