Letzte Aktualisierung: 25.07.2024

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Strompreisbildung und -zusammensetzung im Überblick

Die Preise für Börsenstrom waren 2024 in Deutschland so niedrig wie zuletzt im Jahr 2019 - vor der Corona- und Ukraine-Krise. Eine Kilowattstunde (kWh) wurde im ersten Halbjahr 2024 mit rund 6 Cents gehandelt. Trotzdem werden für den Endverbraucher die Strompreise pro kWh immer teurer. Wieso? Wie bildet sich der Börsen- und Haushaltsstrompreis? Welche Kostenanteile sind pro kWh zu bezahlen? Wieso wird Strom immer teurer?

Unterschiede bei der Preisbildung von Börsen- und Haushaltstrompreisen

Der Handel mit Strom kann je nach individuellem Bedarf der Stromkäufer und Stromverkäufer sowohl zeitlich (u.a. Termin, Day-Ahead, Intraday, Afterday) als auch organisatorisch (z.B. Strombörse, OTC, bilateraler Handel) unterschiedlich strukturiert werden. Die Strompreise können dabei je nach Struktur der Stromlieferung bzw. der Stromabnahme, dem Zeitpunkt des Handelsgeschäfts und dem Handelsplatz zum Teil erheblich schwanken.

Experten-Wissen: Je nach Bezugsrahmen werden unterschiedliche Börsenstrompreise definiert. Ein typischer Börsenstrompreis ist der Phelix Day Base-Preis. Dieser bildet den Preis ab, den ein Stromhandelsunternehmen im Durchschnitt zahlen musste, wenn es in jeder der 8760 Stunden des Jahres 2015 konstant eine MWh im Rahmen der Day-Ahead-Auktion gekauft hätte. Im Jahr 2015 betrug der durchschnittliche Phelix Day Base 3,17 Ct/kWh.

Da der Stromkonsum von Endkunden in der Regel sowohl vom absoluten Niveau als auch von der zeitlichen Struktur deutlich von diesem Preisbildungsmechanismus abweicht und Stromlieferanten aus Gründen der Risikodiversifizierung in der Regel ihre Lieferverpflichtungen über eine Mischung aus Termin- und Spotkontrakten abdecken, ist keine direkte Identität der Börsenstrompreise dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis ableitbar.

Zusammensetzung des Endpreises für eine kWh Strom

Der Strompreis für Haushaltskunden besteht zudem aus einer Vielzahl von Einzelpositionen. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat dies in einer Veröffentlichung vom 08.02.2016 exemplarisch für den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 29,11 Ct/kWh im Jahr 2015 aufgeschlüsselt:

Danach entfielen rund 26,0 Prozent des Strompreises auf die Kosten für die Strombeschaffung. Etwa 22,6 Prozent des Strompreises machten Netzentgelte sowie die Entgelte für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb aus. Die Konzessionsabgabe bedingte etwa 5,6 Prozent des Strompreises.

22,7 Prozent dieses Strompreises kamen durch verschiedene Umlagen zusammen:

  • Die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage betrug etwa 21,2 Prozent des Strompreises,
  • die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)-Umlage etwa 0,9 Prozent,
  • die § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV)-Umlage etwa 0,8 Prozent,
  • die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) etwa 0,2 Prozent und
  • die Umlage für abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung nach § 13 Abs. 4a, 4b EnWG nahe 0 Prozent.
  • Die restlichen 23 Prozent des Strompreises entfielen auf die Umsatz- und die Stromsteuer.
Jahr Mengengewichtete Strompreise* für Haushaltskunden mit einer Abnahme von 3.500 kWh im Jahr
2006 18,93 Ct/kWh
2007 20,08 Ct/kWh
2008 21,39 Ct/kWh
2009 22,75 Ct/kWh
2010 23,42 Ct/kWh
2011 25,45 Ct/kWh
2012 26,06 Ct/kWh
2013 29,24 Ct/kWh
2014 29,53 Ct/kWh
2015 29,11 Ct/kWh
2016 29,80 Ct/kWh
2017 29,86 Ct/kWh
2018 29,88 Ct/kWh

* Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Monitoringbericht 2018. Je nach Anbieter und Region können abweichende Strompreise von den Haushaltskunden realisiert werden.

Nicht im Strompreis abgebildet sind dagegen die externen Kosten der Stromerzeugung. Das sind die Kosten für Klima-, Umwelt-, Gesundheits- und Materialschäden, die von der jeweiligen Art der Stromerzeugung verursacht werden. Die hiermit verbundenen Folgekosten werden z.B. vom Steuerzahler oder den Krankenkassen getragen. Auch Subventionen, Forschungsmittel und andere Begünstigungen für die jeweilige Stromerzeugung sind nicht im Strompreis einkalkuliert, sondern stellen gesellschaftliche Zusatzkosten dar, die von der Allgemeinheit getragen werden.

Einfluss Erneuerbarer Energie auf den Strompreis

Der Zubau von Erneuerbare Energie-Anlagen erhöht das Stromangebot. Da insbesondere die im Hinblick auf den Umfang des Ausbaus zentralen Erneuerbaren Energie-Anlagen auf Basis von Wind- und Sonnenenergie im Allgemeinen kurzfristige Grenzkosten von nahezu null aufweisen, wird dies zu einem Absinken der Börsenstrompreise führen. Eine einfache ceteris-paribus-Betrachtung würde allerdings zu kurz greifen, da der Börsenstrompreis auch durch eine Vielzahl weiterer Effekte beeinflusst wird.

Auch die weitere Entwicklung der EEG-Umlage hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, beispielsweise der Entwicklung des gesamten Stromangebots aus konventionellen und erneuerbaren Quellen, und kann daher nicht sicher projiziert werden.

Der aktuelle Zubau von Erneuerbare Energie-Anlagen determiniert isoliert betrachtet zudem nicht zwangsläufig eine gleichbleibende Erhöhung der EEG-Umlage, da beispielsweise die technologische Entwicklung der neu hinzugebauten Anlagen dazu führen kann, dass bessere oder zusätzliche Erlöspotentiale wie beispielsweise die Vermarktung am Regelleistungsmarkt erschlossen werden können. Dies würde den Förderbedarf der Anlagen entsprechend absenken.

Entwicklung der Strompreise in der Grundversorgung

Jeder, der sich nicht selbst aktiv um eine Stromversorgung bemüht, landet gemäß §36 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Grundversorgung des Unternehmens, das in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. In aller Regel sind das die Stadtwerke. Laut einer Studie des DIW Berlin ist der Strompreis im Grundversorgungstarif aber immer teurer als frei wählbare Strompreise.

In der Grundversorgung sind die durchschnittlichen Strompreise für deutsche Haushalte von 2007 bis 2014 im Schnitt von etwas über 21 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf rund 32 Cent/kWh um rund 50 Prozent gestiegen. Dagegen sind die Tarife der jeweils günstigsten Anbieter im Mittel nicht gestiegen, sie bewegten sich meist in einem schmalen Band zwischen ungefähr 16 und 19 Cent/kWh.

Ein Teil der Strompreissteigerung kann auf höhere Steuern und Abgaben wie die EEG-Umlage zurückgeführt werden. Daneben spielt aber auch das Verhalten der Stromanbieter, insbesondere wie sie Kostensenkungen weitergeben, eine große Rolle und auch die Wechselbereitschaft der Haushalte.

In den Grundversorgungstarifen wurden von jedem Euro Kostenersparnis nur rund 40 bis 60 Cent an die Haushalte weitergegeben. Bei den günstigsten Strompreisen im Markt wurden Kostensenkungen zuletzt dagegen fast vollständig weitergegeben.

Ein Tarifwechsel von diesem Grundversorgungstarif zum günstigsten Lieferanten hätte den Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld gespart. Im Jahr 2014 wäre bei einem mittleren Stromverbrauch (2800 Kilowattstunden pro Jahr) eine durchschnittliche Ersparnis von fast 400 Euro möglich gewesen. Trotzdem wechseln immer noch relativ wenige Haushalte den Anbieter.

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