Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

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Wärmewende in Deutschland: Ziele, Gesetze & Maßnahmen

Bislang stand die Wärme im Schatten des Strom- und Verkehrssektors und fand im Rahmen des Klimaschutzes nur wenig Beachtung. Zu Unrecht: Denn mit rund 60 % des Endenergieverbauchs stellt der Wärmesektor den größten Hebel für die Energiewende dar. Die Transformation des Wärmesektors ist somit essenziell für die Erreichung der Treibhausgas-Neutralität Deutschlands bis 2045.

Wie gelingt die Wärmewende in Deutschland?

Als Wärmewende wird die Umstellung des derzeit durch fossile Energieträger dominierten Wärmesektors auf eine klimaneutrale Wärmebereitstellung bezeichnet. Die Wärmewende beschreibt insbesondere den Prozess, wie in Gebäuden, aber auch Wärmenetzen, zunehmend weniger CO2-frei emittiert wird, um die zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels nötigen Emissionsreduktionen zu erzielen.

Bei der Wärmewende geht es sowohl um energie- und klimapolitische Bemühungen als auch das Bestreben jedes einzelnen Hausbesitzers, Mieters oder auch Unternehmens, energieeffizient und durch eine deutliche Steigerung der Erneuerbaren Wärmetechnologien klimaschonend zu heizen.

In politischer Hinsicht bedarf die Wärmewende den Klimazielen angepasste politische Maßnahmen wie u.a.

  • eine faire CO2-Bepreisung,
  • die Ein- und Fortführung effizienter Förderprogramme sowie
  • ordnungsrechtliche Instrumente.

In technischer Hinsicht nehmen

  • Wärmepumpen,
  • Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel) und
  • Anlagen für die Biogas-,
  • Solarthermie- und
  • Geothermienutzung

zur Umsetzung der Wärmewende eine bedeutende Rolle ein.

Neben der CO2-armen Erzeugung ist auch die Reduzierung des Energieverbrauchs im Wärmemarkt einer der größten Hebel in der Wärmewende. Um eine hohe Effizienz der eingesetzten erneuerbaren Primärenergien zu erreichen, muss dazu der Energiebedarf des Gebäudebestands und der Neubauten erheblich gesenkt werden. Im Zuge der Wärmewende muss daher

  • der Dämmungsstandard deutlich verbessert und
  • die Wärmerückgewinnung intensiviert werden.

Zwei zentrale Ansätze sind bei der Umsetzung der Wärmewende denkbar:

  • Entweder, man maximiert Effizienzmaßnahmen, um den Endenergiebedarf so weit zu senken wie möglich. Doch sorgen bei diesem Ansatz unter anderem technische oder denkmalschutzbedingte Dämmrestriktionen dafür, dass sich der Endenergiebedarf nur um maximal 60 Prozent reduzieren lässt. Die restlichen 40 Prozent müssen durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden.
  • Oder man setzt weniger aufs Dämmen, sondern vor allem auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, um mit den ausgestoßenen Treibhausgas (THG)-Emissionen auf null zu kommen. Hierfür sind deutlich größere Mengen erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung nötig.

Wissenschaftliche Analysen wie die Studie „Systemische Herausforderung der Wärmewende“ des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, des Öko-Institut und des Hamburg Institut gehen jedoch davon aus, für beide Ansätze der Anteil der erneuerbaren Energien im Endenergieträgermix zur Wärmeversorgung signifikant steigen muss. Wesentliche Beiträge kommen aus der Nutzung von Umgebungswärme mit Wärmepumpen, grüner Fernwärme, Biomasse und Solarthermie.

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Der rechtliche Rahmen der Wärmewende

Verbindliche internationale Vorgaben speziell für die Dekarbonisierung des Wärmesektors sind nicht ersichtlich. Das Übereinkommen von Paris legt völkerrechtlich verbindlich das Ziel der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs fest, ohne dabei konkrete Vorgaben für einzelne emissionsrelevante Sektoren zu machen. Die Vertragsstaaten haben Spielraum, mit welchen Maßnahmen sie ihren Beitrag zum übergeordneten Ziel leisten.

Auf Ebene der Europäischen Union gibt das Europäische Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vor, ohne konkrete Vorgabe für den Wärmesektor. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie macht Zielvorgaben zur Einbindung erneuerbarer Energien in verschiedenen Sektoren. Im Bereich Wärme und Kälte sollen die Mitgliedstaaten auf eine schrittweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien hinwirken. Dabei ist die Zielvorgabe nicht über eine konkrete Absenkung des CO2-Anteils definiert, sondern über eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Die Energieeffizienz-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten vor, Pläne zur Gebäuderenovierung zu beschließen. Auf nationaler Ebene sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Emissionsgrenzwerte für die wärmerelevanten Sektoren Gebäude und Industrie festgelegt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt energetische Anforderungen für neu zu errichtende Gebäude sowie Sanierungsverpflichtungen für Bestandsgebäude.1

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Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende

Um den Anteil erneuerbarer Energien wie im Koalitionsvertrag vorgesehen bis 2030 auf 50% zu erhöhen, müsste der aktuelle Anteil von 16,2% jährlich um 13% wachsen. Dies wird als ambitioniertes Ziel eingeschätzt, dessen Erreichung eine Kombination verschiedener Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes erfordert.

Wärmepumpenausbau

Wärmepumpen sollen aktuell verbaute Gas- und Ölkessel in Gebäuden ersetzen und so für eine verstärkte Integration erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung sorgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) formuliert das Ziel, ab 2024 den Wärmepumpenausbau auf jährlich 500.000 Neuinstallationen zu erhöhen.

Um diese Zahl zu erreichen, wird mit einem erhöhten Bedarf an Fachkräften zur Montage der Wärmepumpen gerechnet. Auch die Produktionskapazität wichtiger Geräte oder Bestandteile müsse erhöht werden. Zudem bedürfe es Anreizmechanismen, da vorhandene Öl- und Gaskessel aufgrund ihrer langen Lebensdauer häufig noch über das Jahr 2045 hinaus in Verwendung sein können.

Ausbau der Wärmenetze und Fernwärme

Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im September 2022 soll der Ausbau von Wärmenetzen angekurbelt werden. Wärmenetze ermöglichen eine erleichterte Einbindung erneuerbarer Energien und könnten so zur Klimaneutralität des Gebäudesektors beitragen. Zudem könnten sie eine effizientere Nutzung von Abwärme ermöglichen.

Neben dem Netzausbau sei zugleich die Dekarbonisierung der Fernwärme voranzutreiben, um das 50%-Ziel zu erreichen. Hierfür wird der vermehrte Einsatz von Großwärmepumpen vorgeschlagen.

Weiterhin werden als Grundvoraussetzungen

  • die Gewährleistung einer unkomplizierten Nutzung von Abwärme,
  • eine verstärkte Nutzung von Geothermie und vor allem
  • eine effiziente Verdichtung und Ausbau der Wärmenetze genannt.

Hinsichtlich der letzten zwei Voraussetzungen bestehen Hindernisse: Zulassungsverfahren für die Tiefengeothermie sei kompliziert und das Risiko von nicht fündigen Bohrungen hoch. Weiterhin hemmten ordnungsrechtliche Regelungen die zügige Wärmenetzverdichtung sowie den Anschluss von Gebäuden an ein Wärmesystem.

Gebäudesanierung

Da auf die Raumwärme ein erheblicher Teil des Gesamtwärmeverbrauchs entfällt, ist eine flächendeckende Gebäudesanierung zur Steigerung der Energieeffizienz von Bedeutung. Sanierungen eröffnen zudem die Möglichkeit zur Heizungsmodernisierung.

Das Sofortprogramm Gebäude des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen, ein am 13. Juli 2022 vorgelegtes Maßnahmenpaket mit deren Hilfe die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden sollten, sieht eine Steigerung der Förderung für effiziente Gebäude vor.

Das zum 01.01.2024 in Kraft tretende Heizungsgesetz schreibt vor, dass jede neu verbaute Heizungsanlage 65% der genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen muss. Hierdurch würde die Nutzung fossiler Brennstoffe sinken und der Einsatz moderner Technologien wie Wärmepumpen und lokaler Wärmenetze angekurbelt.

Kommunale Wärmeplanung

Auch die kommunale Wärmeplanung wird ein wichtiges Instrument. Mit ihr soll die klimaneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands innerhalb einer Kommune erreicht werden. Dies geschieht durch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur, eine Bedarfsermittlung für das Gebiet sowie die Ermittlung regionaler Potenziale der Gewinnung erneuerbarer Energien.

Gemäß des im November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes übergibt der Bund den Länder Verantwortung für die Erstellung der Wärmepläne sowie der Ausgestaltung von Förderinstrumente. Einzelne Bundesländer haben bereits durch Landesgesetze Vorgaben für eine kommunale Wärmeplanung gemacht.

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