Letzte Aktualisierung: 14.02.2024

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Solarstrom ins Stromnetz einspeisen: Rechtliche und technische Anforderungen im Überblick

Wie beantrage ich einen Netzanschluss? Wo speise ich meinen Solarstrom ein? Welche technische Ausrüstung benötige ich? Was erhalte ich für meinen Solarstrom? Wer schließt meine Anlage ans Netz an?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein entscheidender Faktor für den Betrieb einer Photovoltaikanlage ist der Netzanschluss, ohne den kein Solarstrom in das Stromnetz eingespeist werden kann.
  • Hierzu bedarf es einer Reihe formaler Anforderungen zu erfüllen, als auch das richtige technische Zubehör für einen funktionierenden Netzanschluss auszuwählen.
  • Unser Experten-Ratgeber soll Ihnen helfen, einen Überblick über die Rahmenbedingungen eines erfolgreichen Netzanschlusses für Ihre Solaranlage zu erhalten.

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Antrag und Anfrage auf Einspeisung von Solarstrom

Bei kleineren Solar-Anlagen wird der Strom über den Hausanschluss eingespeist. Bei größeren Anlagen ab 30 kWp muss beim lokalen Energieversorger noch vor der Errichtung der Solaranlage ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden (Antrag auf Einspeisung). Beachten Sie, dass die Überprüfung des Antrags und der benötigten Unterlagen Zeit in Anspruch nehmen wird, maximal jedoch acht Wochen. Generell ist zu empfehlen, diesen Projektschritt möglichst früh in die Planungsphase einzubeziehen, um den avisierten Inbetriebnahmezeitpunkt einzuhalten.

Tabelle 1: Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung eines Netzanschlussbegehrens gemäß §8 Absatz 5 EEG
Arbeitsschritt verantwortlich Dauer
Anfrage zum Netzanschluss Kunde
Antwortschreiben mit angabe der zur netztechnischen Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Energieversorger etwa 5 Werktage
Zusammenstellung und Übermittlung der für die netztechnische Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Kunde
Erstellung der netztechnischen Stellungnahme und Antwortschreiben Energieversorger bis zu 8 Wochen
Zusammenstellung und Übermittlung der zur Erstellung eines Anschlussangebotes erforderlichen Unterlagen Kunde
Anschlussangebot Energieversorger bis zu 8 Wochen

Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt bestehen.

Der Energieversorger führt darauf hin eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und prüft, ob der bereits vorhandene Hausanschluss für Ihre Photovoltaikanlage ausreicht. Dies ist bei kleinen und mittleren Anlagen auf einem Einfamilienhaus meist der Fall. Bei größeren Anlagen kann es aber dazu kommen, dass der Netzanschluss geändert werden muss. Rechnen Sie hier mit einem zusätzlichen Netzzutrittsentgelt.

Neben einem Antrag können Projektplaner beim örtlichen Energieversorger auch eine allgemeine Anfrage stellen für die Einspeisezusage. Diese Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen, wenn eine konkrete Projektabsicht besteht, da eine Anfrage auf Einspeisung im Gegensatz zu einem Antrag auf Einspeisung keine rechtlich bindende Entscheidung darstellt.

Obwohl in der Regel eine Einspeisezusage erteilt wird, kann es auch vorkommen, dass der Energieversorger die Netzverträglichkeit als nicht gegeben ansieht. Dann ist er allerdings nach § 8 des EEG verpflichtet, seine Netzkapazität vor Ort zu erweitern.

Tabelle 2: Übersicht der Unterlagen für den Antrag zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz
Antragsunterlagen
Anmeldung zum Netzanschluss - ANA Strom
Antragstellung für Erzeugungsanlagen - Datenblatt Eigenerzeugungsanlage (EEA)
Datenblatt Erzeugungsanlagen
Inbetriebsetzungsprotokoll (Erzeugungsanlage mit dem der Elektroinstallateur die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage dokumentiert - Erklärung zur Inebtriebnahme einer Erzeugungsanlage (EEA))
Messkonzept Einspeiser (gängige Einspeisevarianten und zugehöriger Messaufbau)
Schaltplan / Stromlaufplan der gesamten elektrischen Anlage einschließlich aller eingesetzten Betriebsmittel
Bemaßten Lageplan des Hauses oder der Anlage
Unbedenklichkeitserklärung der Erzeugungseinheit nach VDE 4105
Konformitätserklärung des NA-Schutzes nach VDE 4105
Für Photovoltaik-Anlagen einen Dachbelegungsplan als Skizze
Dateninformationsblätter der Module und Wechselrichter oder der KWK-Anlage
Kopie des aktuellen Installateur-Ausweises des verantwortlichen Installateurs
Solaranlagen unter 30 kWp ohne Funkrundsteuerempfänger benötigen eine Bestätigung der Leistungsbegrenzung auf 70% der installierten Modulleistung

Bei der Bereitstellung notwendiger Dokumente sowie der Antragstellung selbst hilft Ihnen Ihr Elektroinstallateur bzw. Anbieter der Solaranlage. Fragen Sie bereits bei der Angabotserstellung nach den zusätzlichen Kosten für die oben genannten Modalitäten und, ob Ihr Solarteur diese Formalitäten übernimmt.

Auswahl eines geeigneten Netzeinspeisepunktes

Die Eigentumsgrenze zum Versorgungsnetz wird als Übergabestelle oder Übergabepunkt bezeichnet. Bei kleineren Solaranlage stellt der Hausanschlusskasten den Übergabepunkt dar, mit dem das Haus und auch die Solaranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Bei z. B. Freiflächenanlagen ermittelt der Netzbetreiber im Zuge der Netzverträglichkeitsprüfung den günstigsten Einspeisepunkt zu dem von der Solaranlage dann Solarkabel gelegt werden müssen. Die Kosten für den Anschluss an den nächstgelegenen Einspeisepunkt trägt der Anlagenbetreiber.

Wird allerdings ein Einspeisepunkt zugewiesen, der weiter entfernt ist als der nächstgelegene, ist der Energieversorger verpflichtet, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Muss für die Verlegung der Solarkabel bis zum Einspeisepunkt fremdes Grundeigentum überquert werden, muss ein Gestattungsvertrag mit dem Grundstückeigentümer geschlossen werden. Wer mit seiner Anlage Solarstrom auch einspeisen möchte, der sollte derlei Umstände frühzeitig organisieren.

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Technische Komponenten zum Einspeisen von Solarstrom

Folgende Komponenten für die Netzeinspeisung sind notwendig und müssen den gesetzlichen Anschlussbedingungen und den technischen Normen entsprechen. Lassen Sie sich bei der Wahl der Komponenten von einem Elektroinstallateur oder anderen Experten beraten.

Wechselrichter

Der Wechselrichter ist für die Einspeisung ins Netz die wichtigste technische Voraussetzung. Da Photovoltaikanlagen Gleichstrom produzieren, muss dieser vor dem Einspeisen des Solarstroms ins Netz in Wechselstrom umgewandelt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Arten von Wechselrichtern, die je nach Größe und Beschaffenheit Ihrer Solaranlage ihre Verwendung finden.

Der Strangwechselrichter speist den Solarstrom über einen Strang (auch String genannt) oder einige wenige Stränge in das Netz ein und bietet sich bei kleineren Photovoltaikanlagen mit einheitlichen äußeren Bedingungen an. Sind einzelne Module unterschiedlich ausgerichtet oder Verschattungen ausgesetzt, so kommt ein Modulwechselrichter in Frage. Bei diesem verfügt jedes Solarmodul über einen eignen Wechselrichter. Gleichstromkabel, die die Module ansonsten miteinander verbinden, sind hier nicht notwendig.

Daneben gibt es noch Multi-Strang-Wechselrichter oder Hybridwechselrichter, die bei bestimmten Anwendungen eingesetzt werden. Bei großen Solaranlagen wird häufig ein Zentralwechselrichter verwendet, der vor allem bei der Wartung Vorteile durch einen modularen Aufbau aufweist. Die Wechselrichter sollten nach der IEC 77 genormt sein und einen Spannungsrückgangsschutz haben, um zu verhindern, dass die Photovoltaikanlage ausfällt.

Die richtige Wahl des Wechselrichters ist entscheidend für die Rentabilität Ihrer Solaranlage. Beachten Sie dazu die Angaben zum europäischen Wirkungsgrad, die Ihnen anzeigen, wie viel Strom Sie tatsächlich einspeisen können. Die Leistung des Wechselrichters ist nämlich nicht nur von seiner Art abhängig, sondern auch von der aktuellen Einstrahlung auf Ihrer Solaranlage.

Einspeisezähler

Für die korrekte Abrechnung des ins Stromnetz eingespeisten Solarstroms verlangt der Gesetzgeber einen Einspeisezähler - auch Erzeugungszähler genannt - der zählt, wie viel des selbst erzeugten Solarstroms ins Netz eingespeist wird. Anhand dieser Strommenge zahlt der Netzbetreiber die EEG-Vergütung.

Den Einspeisezähler erhalten Sie kostenpflichtig vom Netzbetreiber. Sie können beim Fachhändler jedoch auch einen eigenen Zähler erwerben. Achten Sie beim Zähler auf eine Rücklaufsperre, die dafür sorgt, dass der Zähler beim Strombezug stehen bleibt. Der Einspeisezähler kann einfach im Zählerkasten untergebracht werden.

Die erfassten Daten zur Erzeugung bzw. zum Einspeisen von Solarstrom dienen Ihnen auch zur Überprüfung Ihrer Anlage. Sie können damit errechnen, wie rentabel Ihre Anlage läuft. Wird der Jahreszeit entsprechend deutlich weniger Solarstrom eingespeist als erwartet, sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage von einem Experten überprüfen lassen. Schäden an den technischen Komponenten oder den Modulen könnten die Ursache sein.

Empfehlung der Clearingstelle: "Bei PV-Installationen mit einer installierten Leistung bis 7,69 kWp sind keine weiteren Darlegungen erforderlich; es ist kein Erzeugungszähler vorzuhalten. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7,69 kWp hat der Eigenversorger den daraus resultierenden maximal erwartbaren Jahresertrag unter besonderer Berücksichtigung der geografischen Lage der PV-Installation nachvollziehbar und schlüssig darzulegen; z.B. mit Hilfe im Internet verfügbarer PV-Ertragsrechner. Liegt der maximal erwartbare Jahresertrag unter 10 MWh, sind keine weiteren Darlegungen erforderlich; es ist kein Erzeugungszähler vorzuhalten."

Einspeisemanagement

Auch ein Energiemanager ist derzeit für fast alle Solaranlagen verpflichtend. Bei größeren Solaranlagen muss der Netzbetreiber jederzeit in der Lage sein, die Netzeinspeisung bei Überlastung Ihrer Photovoltaikanlage ferngesteuert zu reduzieren. Größere Anlagen benötigen daher ein Energiemanagement, das zusätzlich zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeisung auch die aktuelle Einspeisung an den Netzbetreiber senden kann.

Betreiber von Anlagen bis 25 kWp konnten zwischen der ständigen 70% Abregelung am Wechselrichter oder der Installation von Rundsteuerempfänger zur Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen wählen. Neue Solaranlagen bis zu einer Größe von 25 kWp, die seit der Novelle des EEG 2023 installiert werden, sind von der Pflicht zur Drosselung ihrer effektiven Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist der Wunsch nach einer besseren Netzsteuerung. Wenn zur Mittagszeit viele Solaranlagen auf Hochtouren laufen, aber in den Haushalten wenig Strom verbraucht wird, dann muss der Netzbetreiber das Einspeisen von Solarstrom herunterfahren können, um eine Überspannung im Netz und einen möglichen Blackout zu verhindern. Doch Sie müssen nicht besorgt sein, dass der Netzbetreiber Ihre Anlage abschaltet und Sie deshalb auf die Einspeisevergütung verzichten müssen. Für jede nicht eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom aufgrund von Netzüberlastung werden Sie vom Netzbetreiber entsprechend des EEG entschädigt.

Experten-Wissen: Der stetig wachsende Anteil dezentraler, regenerativer Energieerzeugung wirkt sich auf die Stabilität der Verteilnetze aus. Daher fordern Netzbetreiber in ihren technischen Anschlussbedingungen die Bereitstellung von Einspeisemanagementfunktionen durch den Anlagenbetreiber bezogen auf den Netzanschlusspunkt. Diese Anschlussbedingungen umfassen die Ferneinstellbarkeit von Wirk- und Blindleistung durch den Netzbetreiber sowie deren Regelung in Abhängigkeit der Netzparameter am Einspeisepunkt. Die VDE-AR-N 4105 fasst diese Anforderungen zusammen.

Stromspeicher

Eine weitere Möglichkeit, Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden und die Solarstrom-Einspeisung zu variieren, stellen PV-Speicher dar. Neben der Optimierung des Eigenverbrauchs, können sie dazu eingesetzt werden, Einspeisespitzen um die Mittagszeit zu vermeiden. Durch ein intelligentes und vorausschauendes Ladeverhalten werden Stromspeicher nicht schon in den Morgenstunden mit überschüssigen Solarstrom komplett geladen, sondern können gezielt Kapazität für die Mittagsspitzen freihalten. Basis dafür ist ein automatischer Abgleich von Wetter- und Verbrauchsdaten.

Durch die so verringerte Einspeiseleistung zu Spitzenzeiten sinkt der Bedarf für den sonst notwendigen Netzausbau, insbesondere auf der Niederspannungsebene. Daher werden nur noch netzdienliche Stromspeicher gefördert, die die Spitzen der PV-Einspeisung glätten können.

Experten-Wissen: Voll-, Überschuss- und Nulleinspeisung: Alternativ zur Volleinspeisung, bei der man seinen gesamten Strom ins Netz einspeist, können Sie Ihren Solarstrom auch selbst verbrauchen anstatt ihn ins Netz einzuspeisen und so die Haushaltsstromkosten deutlich reduzieren. Diese Option ist für viele Haushalte die wirtschaftlichste. Wird kein Strom ins Netz eingespeist, spricht man von einer sogenannten Nulleinspeisung.

Zugelassene und qualifizierte Elektro-Fachbetriebe finden

Für die Einspeisung und Vergütung Ihres Solarstroms muss Ihre Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Wie alle Arbeiten am Stromnetz muss der Anschluss der Solaranlage von einem zugelassenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. Zudem ist die Installation und der Anschluss der Photovoltaikanlage ein hoch technischer Vorgang, der qualifizierte Betreuung und Erfahrung benötigt. Dazu sollten Sie sich mit Fachbetrieben in Ihrer Umgebung in Verbindung setzen.

In wenigen Schritten können Sie auf energie-experten.org kostenlos und unverbindlich fünf unabhängige Angebote von Installationsbetrieben in Ihrer Nähe einholen. Ein Fachbetrieb hilft Ihnen bei der Wahl der Anlage, der verschiedenen Komponenten und beim Einspeisen des Solarstroms. Nur mit einem zuverlässigen Partner an Ihrer Seite können Sie das beste Ergebnisse aus Ihrer Photovoltaikanlage herausholen und davon langfristig profitieren.

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