Gemeinhin wurde angenommen, dass die THG-Prämie, die einmal jährlich an E-Auto- und auch E-Roller-Besitzer ausgeschüttet wird, unter "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" fällt und versteuert werden muss, wenn diese eine Höhe von 256 Euro überschreitet. Ab einer Prämie von 256 Euro pro Jahr sind die…
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