Letzte Aktualisierung: 23.10.2022

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Gebäudeenergieberater: Leistungen und Kosten im Überblick

Was ist ein Gebäudeenergieberater? Welche Kompetenzen hat er? Welche konkreten Dienstleistungen bietet er an? Was kostet seine Beratung?

  • Gebäudeenergieberater ist eine Berufsbezeichnung, die bestimmte Berufsgruppen mit einer zusätzlichen Fortbildung erwerben können, zum Beispiel Handwerksmeister, Architekten und Ingenieure.
  • Gebäudeenergieberater HwK besitzen nicht nur in ihrem eigenen Gewerk Beratungs- und Ausführungskompetenz, sondern können auch eine Bewertung der gesamten Gebäudehülle mit Dach, Fassade und Fenster sowie der Anlagentechnik vornehmen.
  • Sie sind berechtigt Energieausweise auszustellen und seit dem 1. Dezember 2017 auch den geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Gebäude im Rahmen der Bafa-Vor-Ort-Beratung.

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Aufgaben und Qualifikation

Angesichts der stetig steigenden Energiepreise und einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zum Energieeinsparen, zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) wächst seitens der Immobilienbesitzer (Bestandsgebäude) und Bauherren (Neubau) der Bedarf an Beratung zum Energieverbrauch in Gebäuden.

Unter der Prämisse, für höchste Energieeffizienz zu sorgen, sowohl das Gebäude selbst betreffend als auch die darin installierte Haustechnik und die genutzten Haushaltsgeräte, ergeben sich für die Hausbesitzer Fragen zu deren individuellen Realisierung. Antworten gibt u.a. der Gebäudeenergieberater.

Zu den Aufgaben des Gebäudeenergieberaters zählen u.a.:

  • Gewerke übergreifende Beratung
  • Bildung einer Schnittstelle zwischen nahezu allen am Bau beteiligten Gewerken
  • Durchführung von Bestandsaufnahmen unter ökologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten
  • Erstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung
  • Begleitung von Bauvorhaben bei der Umsetzung
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Ausstellung von Energieausweisen

Er ist einer von mittlerweile einer ganzen Reihe von Sachverständigen, die solche Energieberatungen anbieten. Doch Energieberater ist nicht gleich Energieberater. Und nicht jeder, der sich Energieberater nennt, hat auch die nötige Kompetenz dafür. Während beispielsweise der Berufstitel Energieberater ungeschützt ist, also praktisch von jedem geführt werden kann, ist der des Gebäudeenergieberaters geschützt.

Man ist nur dann zum Führen dieser Bezeichnung berechtigt, wenn man eine Prüfung bei der Handwerkskammer (HWK) erfolgreich abgelegt hat. Dieser geht je nach Vorqualifikation eine mehr oder weniger lange Aus- bzw. Weiterbildung voraus. Ein solcher geprüfter Gebäudeenergieberater führt dann im Berufstitel auch die Angabe "HWK".

Experten-Tipp: Es gibt kein offizielles Zertifikat oder keine entsprechende Urkunde als Deklaration der Ausstellungsberechtigung eines Energieausweises. Vielmehr hat der Aussteller selbst zu prüfen, ob er die Voraussetzungen erfüllt, um als ausstellungsberechtigt zu gelten. Wer einen Energieausweis unberechtigt ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bestraft werden kann. Für das Ausstellen von Energieausweisen im Neubaubereich sind die Bundesländer zuständig. Sie bestimmen, welche Voraussetzungen der Aussteller eines solchen Ausweises erfüllen muss.

Aus-, Weiter- und Fortbildung

Der Gebäudeenergieberater hat in seiner Fortbildung besondere Kompetenzen erworben, um ein Gebäude als System aus Gebäudehülle, Haustechnik und Verbrauchsgeräten zu verstehen und unter insbesondere energetischen Gesichtspunkten zu analysieren und zu bewerten.

Der Abschluss berechtigt

  • Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen,
  • als Sachverständiger im Sinne der KfW-Förderbank den Kunden bei Anträgen der Förderprogramme “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zu unterstützen
  • zum Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena), um Bundesfördermittel abzurufen,
  • zur Anerkennung als BAFA-Berater für das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude, wenn alle Anforderungen der Antragsberechtigung erfüllt sind.

Im Rahmen von Energieberatungen kann der geprüfte Gebäudeenergieberater seinen Kunden individuelle Lösungen präsentieren, die alle technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie auch rechtliche Vorgaben des zu begutachtenden Energiehaushalts berücksichtigen.

Wer kann sich zum Gebäudeenergieberater fortbilden lassen?

Es gibt eine ganze Reihe von Berufen, deren Inhaber sich zum Gebäudeenergieberater fortbilden können. Dazu gehören:

  • Meister handwerklicher Gewerke wie z. B.
    • Stuckateurmeister,
    • Zimmerermeister,
    • Maurermeister,
    • Schornsteinfegermeister,
    • Dachdeckermeister,
  • Techniker,
  • Ingenieure und Bauingenieure
  • sowie Architekten.

Was ist Inhalt der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater?

Wie eingangs erwähnt, muss derjenige, der als Gebäudeenergieberater tätig werden will, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört vor allem eine bestandene Abschlussprüfung an der Handwerkskammer, in der der künftige Gebäudeenergieberater seine Kenntnisse unter Beweis stellen muss. Es finden sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen statt. Im Rahmen der Prüfung muss ein Projekt bearbeitet werden.

Die dafür nötigen Kenntnisse hat der künftige Gebäudeenergieberater in der Regel in einer vorhergehenden Aus-, Weiter- bzw. Fortbildung erworben, die heute von verschiedenen Institutionen in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern angeboten werden – und zwar als:

  • Vollzeitlehrgang,
  • Teilzeitlehrgang,
  • Onlinelehrgang und
  • als Fernlehrgang.

Je nach Vorbildung und beruflicher Qualifikation setzt sich die Ausbildung zum Gebäudeenergieberater modular zusammen und besteht aus üblicherweise 70 bis 210 Unterrichtsstunden. Kern dieser fachbezogenen Weiterbildung sind bauphysikalische Zusammenhänge des energiesparenden Bauens und Wohnens hinsichtlich

  • Heizung und Heizungstechnik (Brennstoffe, Heizungsanlagen, Kühlanlagen),
  • Wärme- und Feuchteschutz (Dämmung der Gebäudehülle, Schimmelproblematik)
  • Luftdichtheit (Abdichtung des Gebäudes und kontrollierte Lüftung)
  • sowie Schall- und Brandschutz.

Hinzu kommen Kenntnisse

  • zur aktuellen Rechtslage, also zu Gesetzen wie EEG und EnEV,
  • zu Fördermöglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung,
  • zum Denkmalschutz
  • und zu Umweltschutz und Entsorgung.

die das Fortbildungsprofil abrunden.

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Beratungsleistungen im Überblick

Aus dem vorhergeschriebenen wird ersichtlich, dass ein Gebäudeenergieberater nicht nur das Wissen aus der entsprechenden Fortbildung besitzt, sondern auch Wissen und Erfahrungen aus seinem Hauptberuf in die Energieberatung einbringt.

So ergeben sich Dienstleistungsprofile, die sich von Gebäudeenergieberater zu Gebäudeenergieberater unterscheiden. Ein typisches Beraterprofil umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Gebäudeenergieberatung für Bestandgebäude und Neubauten
  • Energetische Baubegleitung
  • Ausstellen von Energieausweisen
  • Ausstellen von Bedarfs-Ausweisen für Wohngebäude (Neubau und Bestand)
  • Ausstellen von Verbrauchs-Ausweisen für Wohngebäude (Bestand)
  • Aufstellen von Sanierungsfährplänen (bei energetischer Teilsanierung, die auch förderfähig ist)
  • Aufstellen von Sanierungskonzepten (bei energetischer Komplettsanierung, die auch förderfähig ist)
  • Antragstellung für Förderung energetischer Beratung, Planung und Baubegleitung
  • förderfähige BAFA-Vor-Ort-Beratung
  • Fördermittelberatung
  • Schwachstellenanalyse der Energieverbräuche im Haushalt
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vergleich von unterschiedlichen Heiz- und Energiekonzepten
  • Erstellung von Potenzialanalysen, Marktbeobachtung, Machbarkeitsstudien

Experten-Wissen: Seit dem 1. Dezember 2017 dürfen auch Gebäudeenergieberater den geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Gebäude im Rahmen der Bafa-Vor-Ort-Beratung erstellen. Eine solche anlassbezogene Beratung war bisher nicht möglich. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlt bis zu 60 Prozent der Kosten.

Kosten und Förderung einer Energieberatung

Die Kosten eines Gebäudeenergieberaters unterscheiden sich zunächst nach dem gewünschten Service:

Die Kosten für das Ausstellen eines Energieausweises richten sich primär nach dem Aufwand der Analyse. Diese ist wiederum davon abhängig, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erstellt werden soll. Während bei einem Verbrauchsausweis lediglich der in den zurückliegenden Jahren angefallene Ist-Energieverbrauch im Verhältnis zur Bewohnerzahl bewertet wird, errechnet der Bedarfsausweis den auf Grundlage der Bausubstanz und Nutzung zu erwartenden Soll-Verbrauch. Da dies die Analyse des Hauses voraussetzt, sind auch die Kosten für den Gebäudeenergieberater deutlich höher.

Ein Verbrauchsausweis kostet daher häufig nur zwischen 75 und 150 Euro. Bei einem Bedarfsausweis ist z. B. für ein Einfamilienhaus mit Kosten von rund 250 Euro zu rechnen.

Wer eine Sanierungsberatung, eine energetische Fachplanung oder Baubegleitung sucht, der muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten einer solchen Energieberaterleistung orientieren sich dann an der Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten und dem daraus zu erwartenden Aufwand.

Der Verbraucher muss für die Kosten einer solchen Energieberatung nicht allein aufkommen muss, sondern der Staat kommt über Fördergelder für einen Teil der Kosten auf. Das geschieht u.a. im Rahmen des Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) "Vor-Ort-Beratung".

Konkret vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Beratungs-Zuschüsse:

  • bis zu 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
  • bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohneinheiten
  • bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung/ Beiratssitzung

Die Fördergelder beantragt der Gebäudeenergieberater, an ihn wird auch der Zuschuss ausgezahlt, sodass der Verbraucher dann nur noch seinen Teil an den Gesamtkosten bezahlen muss.

Bei einer energetischen Fachplanung oder Baubegleitung werden die Kosten des Gebäudeenergieberaters gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA mit 50 % der Kosten gefördert. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000 Euro pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Das Maximum liegt bei 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Tabelle 1: Kosten einer Gebäudeenergieberatung nach Abzug der Förderung
Gebäudegröße Ungefähre Kosten
1 Wohneinheit 450 Euro
2 bis 3 Wohneinheiten 600 Euro
4 bis 6 Wohneinheiten 900 Euro

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