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Letzte Aktualisierung: 17.11.2025
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Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Ein sogenanntes Balkonkraftwerk ist eine kleine Solarstromanlage, die häufig aus bis zu vier Solarmodulen besteht und am Balkon, an der Fassade, auf dem Carport oder auch im Garten installiert wird.
Mit diesen Modulen und einem Mikrowechselrichter lässt sich dann Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandeln, der direkt dem Haushalt über einen Anschluss an eine normale Steckdose zur Verfügung gestellt wird.
Grundsätzlich gilt: Der vom Balkonkraftwerk produzierte Strom wird entweder vom Haushalt direkt verbraucht oder wird ohne eine Vergütung in das Stromnetz eingespeist.
Im Gegensatz zur Balkon-Installation von wenigen Modulen, werden Solarmodule herkömmlicher PV-Anlagen direkt mit dem Zählerschrank verbunden und abgesichert. Sie sind mit zusätzlicher Elektrotechnik ausgestattet, um Strom sowohl selbst zu verbrauchen als auch gegen eine Einspeisevergütung in das Stromnetz einzuspeisen.
Wer seine vier Wände mietet, muss deshalb nicht auf die Erzeugung solaren Stroms verzichten. Seit Jahren werden kleine Balkon-Solaranlagen angeboten, die sich Mieter - wegen des bestmöglichen Solarertrags möglichst gen Süden ausgerichtet - auf Balkonen installieren können, zum Beispiel
Diese Balkon-Solaranlagen werden unter verschiedenen Bezeichnungen verkauft, darunter
Hinter den beiden letztgenannten Bezeichnungen steckt die Idee, die Energiewende “von unten” zu vollziehen, indem jeder Mieter / Bürger weniger Haushaltsstrom kaufen muss, weil er mit seiner eigenen Solarstromanlage einen Teil seines Strombedarfs deckt.
2025 gab es laut des Marktstammdatenregisters rund 1.000.000 solcher kleinen Solarkraftwerke auf deutschen Balkonen.
Ein Balkonkraftwerk besteht aus folgenden elektrotechnischen Komponenten:
Die typischen Komponenten des Balkonkraftwerks können Sie einzeln oder als Set erwerben. Zahlreiche Anbieter haben standardmäßige Balkonkraftwerke zusammengestellt, die Sie quasi von der Stange kaufen. Daneben gibt es Anbieter, die Module als einheitliche Balkon-Brüstung fertigen.
Wie groß Ihr Balkonkraftwerk ausfallen kann, hängt einerseits von der Balkongröße ab. Andererseits gibt es rechtliche Vorschriften und Normen, die eine maximale Größe definieren:
Um das Balkonkraftwerk über die 800 Watt-Grenze hinaus zu erweitern, ohne aufwändige Genehmigungsverfahren für eine netzgekoppelte Anlage durchführen zu wollen, der kann mit seinen zusätzlichen Modulen z. B. Warmwasser erhitzen. Mit 2 Modulen kann so bereits der Bedarf zu rund 30% gedeckt werden. Eine technische Lösung bietet u.a. der DC Power-Manager SOL•THOR.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren, eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist seit 2024 aber nicht mehr nötig.
| Meldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) | ||
|---|---|---|
| Wer | Anlagenbetreiber | |
| Wie | marktstammdatenregister.de | |
| Was | Ortsfeste Steckdosen-Solargeräte | |
| Wieviel | gebührenfrei | |
| Wieso | Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) |
Da es zudem verboten ist, den Stromzähler unangemeldet rückwärts laufen zu lassen (erlaubt ist nur eine geringfügige Rückwärtsdrehung!), da man sich so besser stellen könnte als bei ordnungsgemäßer Einspeisung nach EEG, wird häufig kostenfrei ein digitaler Zähler gesetzt.
Seit 2024 gibt es aber eine Ausnahme: Das Gesetz erlaubt vorübergehend die Rückwärtsdrehung des Stromzählers, um Balkonkraftwerke nutzen zu können, ohne auf den Austausch des Zählers warten zu müssen. Der Netzbetreiber hat nun vier Monate Zeit, den Ferraris-Zähler gegen einen Zweirichtungszähler auszutauschen, der die eingespeiste Energie erfasst.
Auch wenn die Anbieter für ihre Balkonkraftwerke mit der Funktion „Plug & Play“ werben, also: montieren, SchuKostecker in die Steckdose einstecken und Solarstrom erzeugen, ist die Installation und Inbetriebnahme der Balkonkraftwerke ganz so einfach dann doch nicht.
Der VDE, der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V., warnt bei der Nutzung von Balkon-Solarkraftwerken, die über eine Steckdose mit dem Hausstromnetz verbunden sind, vor dem Risiko von Stromschlägen und vor der Gefahr, dass Brände wegen einer Überlastung des Stromkreises entstehen könnten.
Der VDE empfiehlt daher, sich an die Vorgaben der VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 “Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb” zu halten, die einerseits die maximale Modul- und Einspeiseleistung je nach Anschluss ans Hausstromnetz begrenzt und andererseits für den Anschluss ans Hausstromnetz bei DC-Leistungen von 960 bis 2.000 Watt eine der folgenden Anschluss-Optionen empfiehlt:
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Auch der VDE bzw. das Normungskomitee ging bei der Entwicklung der Norm von einer alten Elektroinstallation mit ungünstigen Bedingungen aus – z.B. maximale Belastung auf dem Kabel, Kabel verlegt in Wand und Dämmung, so dass die Wärme sich staut kann, alte Elektroinstallation mit schlechten Kontakte, …
Zudem gehören Balkon-Solaranlagen in den Niederlanden mit ca. 200.000 installierten Modulen schon zum Alltag, in der Schweiz gibt es ebenfalls viele Anlagen in gemischten Stromkreisen. Auch in diesen Ländern sind keine negativen Erfahrungen dokumentiert.
Tipp: Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Schäden an der Mini-PV-Anlage können über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch die Anlage verursacht wurden, wie Kurzschlüsse. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden.
In den meisten Fällen haben Elektroinstallationen normative Reserven, für den Dauerbetrieb von steckbaren Solarstromerzeugern. Falls diese nicht ausreichen, können sie durch den Einbau einer kleineren Sicherung hergestellt werden. Da Balkonkraftwerke auch nur zeitweise einspeisen, können die Reserven für temporäre Überströme genutzt werden. Das deutsche Normsystem erlaubt das auch bei anderen Komponenten. Bis zu einer Stromgrenze von 2,6 Ampere sind die Überlasten von Balkon-Kraftwerken mit anderen normativen Überlasten vergleichbar.
In Untersuchungen zum Dauerbetrieb von Balkonkraftwerken ohne Reserven hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) festgestellt, dass es im Überlastfall bei Anlagen bis zu einer Stromgrenze von 2,6 Ampere lediglich zu einer leichten temporären Erhöhung der Leitungstemperatur kam. Diese Erhöhung ist jedoch weit von Grenzwerten der Isolierung und dem Flammpunkt von Baustoffen entfernt. Somit ist in dieser Leistungsklasse ein Brandrisiko empirisch nicht nachweisbar. Es erfolgt allenfalls eine minimal beschleunigte Alterung der Kabelisolierung.
Experten-Wissen: Endstromkreise werden in Deutschland nach VDE 0298-4 ausgelegt. Dadurch wird ein Überhitzen der Leitungen verhindert. In den meisten Fällen bestehen Reserven zwischen der Strombelastbarkeit der Leitung und dem maximal zulässigen Bemessungsstrom. Sind keine Reserven vorhanden, können diese durch einfaches Herabsetzen der Sicherung erzeugt werden. Diese Reserven können unter Einhaltung aller Grenzwerte für den Anschluss von kleineren Balkonkraftwerken genutzt werden. Solche Reserven werden in der europäischen Norm HD 60364-5-551:2010 Abschnitt 551.7.2 für die Nutzung durch Stromerzeugungseinrichtungen freigegeben.
Die maximal möglichen Rückwirkungen für Balkon-Anlagen bis 800 Watt gelten im Allgemeinen als nicht „schädlich“ im Sinne des § 19 Abs. 3 NAV. Von veralteten Stromzählern werden diese Rückspeisungen mit dem Strombezug verrechnet. Dieses Problem wird aber im Zuge der Zählerdigitalisierung aussterben. Zudem überschreitet erst eine Rückspeisung von 125 kWh pro Jahr die Messtoleranzen von Zählern.
Derzeit müssen Betreiber von Balkonkraftwerken jedoch Sorge tragen, dass es nicht zu einer Rückspeisung ins öffentliche Netz und damit zu einer Verfälschung der Messung des Strombezugs kommt. Ist kein moderner Zähler installiert, muss der Nutzer zum Beispiel durch laufende Messung seines Stromverbrauchs und seiner Stromversorgung dafür sorgen, dass es zu keiner Einspeisung kommt. Andernfalls würden Überschüsse mit zeitversetztem Bezug verrechnet.
Moderne Zähler wie Smart Meter oder bidirektionale Zähler können Strombezug und Stromeinspeisung getrennt messen. Außerdem sind Zähler oftmals mit einer Rücklaufhemmung ausgestattet, durch die eine Messung durch sporadisch auftretende Rückspeisungen ebenfalls nicht verfälscht werden kann.
Auch wird immer wieder das Risiko eines Stromschlags am SchuKostecker der steckerfertigen Balkongeneratoren angeführt. Wechselrichter mit NA-Schutz schließen das aber aus, da schon nach 0,2 Sekunden keine gefährliche Spannung am Stecker anliegt. Bei Staubsaugern wird hingegen die Spannungsfreiheit des Steckers erst nach einer Sekunde gefordert. Eine Beeinflussung des Fehlerstromschutzschalters konnte in Versuchen an der HTW Berlin und in Laboren bei der akkreditierten SGS Germany an Balkonkraftwerken und Modulwechselrichtern mit NA-Schutz nicht nachgewiesen werden.
PV-Kleinanlagen, die über die Steckdose mit dem Hausstromnetz verbunden sind, beeinflussen die Blitzschutzmaßnahmen weniger als Lichterketten im Außenbereich. Das Thema Blitz- und Überspannungsschutz wird auch bei Lichterketten nicht thematisiert, da es sich nicht auf Produktebene lösen lässt. Somit ist davon auszugehen, dass Balkon-Kraftwerke mit NA-Schutz laut DGS zu keinerlei Gefahr für Leib und Leben führen.
Bislang scheiterte die flächendeckende Einführung von Balkon-PV-Anlagen an den Sicherheitsstandards. So konnten sich die Hersteller bisher nicht darauf einigen, unter welchen Anforderungen Mini-Balkon-Anlagen sicher betrieben werden können. Vor allem Fragen zu den Themen Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag bei Einspeisung über Verbraucherstromkreise und Blitzschutz sind noch nicht einheitlich geklärt.
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat jedoch in 2017 eine Ergänzung der DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) für die Anforderungen an die Installation von Balkonkraftwerken erarbeitet. Mit der Änderung der elektrotechnischen Norm VDE 0100-551 dürfen Verbraucher die kleinen Balkonmodule unter bestimmten technischen Voraussetzungen ("normgerecht") offiziell direkt an den Haushaltsstromkreis anschließen. Die VDE 0100-551-Norm sieht vor, dass Balkonmodule mit einer „speziellen Energiesteckvorrichtung“ an den Endstromkreislauf angeschlossen werden müssen. Da ein einfacher Anschluss per Schukostecker nicht in der Norm beschrieben wird, besteht diesbezüglich weiterhin rechtliche Unklarheit.
Experten-Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf eines Balkonmoduls, ob es seitens der Kommune (Bauaufsicht) Belange hinsichtlich des Denkmalschutzes oder eine so genannte Erhaltungssatzung (Erhaltungsverordnungen) gibt. Die Stadt kann dann mit Verweis auf das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) eine Genehmigung für eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon verwehren, da das Solarmodul die Optik des z.B. Balkongeländers verändert. Und dies steht dann der Erhaltungssatzung entgegen.
| Anzahl Module | Modulpreis (500 Wp jeweils) | Wechselrichter & Zubehör geschätzt | Geschätzter Gesamtpreis |
|---|---|---|---|
| 1 Modul | 50 - 70 Euro | 300 Euro | 360 Euro |
| 2 Module | 100 - 150 Euro | 300 - 400 Euro | 475 Euro |
| 3 Module | 150 bis 200 Euro | 350 - 450 Euro | 575 Euro |
| 4 Module | 200 bis 300 Euro | 400 - 500 Euro | 700 Euro |
Die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks hängt von vielen Faktoren ab, darunter Preis und Leistung der Anlage sowie Verbrauch des damit erzeugten Stroms. Ein einzelnes Modul kann bei optimaler Ausrichtung die eigene Stromrechnung jährlich um gute 60 Euro reduzieren helfen, bei steigenden Stromkosten erhöht sich die Einsparung. Je größer das Balkonkraftwerk, desto geringer fällt aber auch der Eigenverbrauch aus.
| Kategorie | 1 Modul | 2 Module | 3 Module | 4 Module |
|---|---|---|---|---|
| Investition | 370 € | 490 € | 610 € | 730 € |
| Leistung | 0,5 kWp | 1,0 kWp | 1,5 kWp | 2,0 kWp |
| Jahresertrag (brutto) | 375 kWh / a | 750 kWh / a | 1 125 kWh / a | 1 500 kWh / a |
| Eigenverbrauchsanteil | 100% | 75% | 50% | 25% |
| Eigenverbrauch (netto) | 375 kWh / a | 562,5 kWh / a | 562,5 kWh / a | 375 kWh / a |
| Ersparnis pro Jahr | 131,25 € / a | 196,88 € / a | 196,88 € / a | 131,25 € / a |
| Amortisation | 2,8 Jahre | 2,5 Jahre | 3,1 Jahre | 5,6 Jahre |
Um das Balkonkraftwerk noch besser auszunutzen, gibt es kleine Stromspeicher, die direkt mit auf dem Balkon positioniert werden und den nicht genutzten PV-Strom zwischenspeichern.
Dabei unterscheidet man DC-Speicher, die zwischen Modulen und Wechselrichter installiert werden, und AC-Speicher, die hinter dem Wechselrichter installiert werden und auch in der Wohnung an eine andere Steckdose angeschlossen werden können. Die Mehrzahl der heute verfügbaren Balkonspeicher sind AC-Speicher und kosten mit 2 kWh Kapazität rund 400 bis 500 Euro.
Damit sich ein Balkonspeicher lohnt, sollten Sie auf folgende Voraussetzungen achten:
Fazit: Auch wenn Technik und Preise sich verbessert haben, ist ein Balkonspeicher keine Standardlösung für jede Anlage – er lohnt sich nur, wenn genügend Ertrag / Überschuss vorhanden ist und die Steuerung stimmt.
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Der VDE hält den Anschluss per Schuko-Stecker ab einer Größe von 960 Watt DC für nicht ausreichend sicher. Es könne zu Stromschlägen am Stecker kommen und die FI-Sicherung negativ beeinflussen. Beim Wieland-Stecker ist das nicht möglich, weil er keine freiliegenden Kontakte hat. Befürworter des Schuko-Steckers verweisen jedoch auf den NA-Schutz des Mikrowechselrichters, der den Strom unterbricht, wenn der Stecker vom Netz getrennt wird.
Im Sicherungskasten schaltet ein Leitungsschutzschalter den Stromfluss bei Überlast ab und verhindert, dass Leitungen zu warm werden und letztendlich in Brand geraten können. Balkonmodule, die per Steckdose an den Haustromkreis angeschlossen werden, können laut VDE dazu führen, dass der LS-Schalter bei Überlast durch ein anderes Gerät im selben Kreis zu spät abschaltet und es zu einer Erwärmung der Stromleitung kommen kann.
Die Regelungen des EEG gelten grundsätzlich in gleicher Weise auch für Balkon-Solaranlagen. Sie können daher grundsätzlich auch eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen wie Betreiber von anderen Solaranlagen innerhalb der jeweiligen Leistungsklasse. Es sind jedoch dann auch die gleichen technischen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten.