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Letzte Aktualisierung: 12.05.2024
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Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Die Bezeichnung „kleine Solaranlage“ ist natürlich keine definierte technische Bezeichnung, sondern eher eine umgangssprachliche. Sie wird in der Praxis eher für die Größenabgrenzung von Solarstrom- als von Solarwärmeanlagen gebraucht. Von Amtswegen werden als klein häufig auch Anlagen bezeichnet, die weniger als 30 Quadratmeter Solarmodulflächen besitzen.
Im heutigen Sprachgebrauch meint man aber entweder Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Leistung, die flexibel am Balkon, im Garten oder auf dem Carport errichtet werden und einfach in die Haussteckdose einsteckt oder kleinere Anlagen bis max. rund 10 kWp.
Ob eine Solaranlage "klein" oder "groß" ist, hat u.a. Einfluss auf die elektrotechnischen Anforderungen insb. hinsichtlich der Behandlung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).
Daneben gibt es rechtliche Besonderheiten, die für kleinere Anlagen bis 30 kWp gelten. So sind diese sind unter gewissen Voraussetzungen einkommenssteuerbefreit, demnach entfällt auch eine Meldung beim Finanzamt. Zudem gelten je nach Anlagengröße unterschiedliche Regelungen zur Nutzung von Stromzählern oder auch der Vergütung des eingespeisten Stroms.
Leistung in kWp | Preis inkl. Montage | Anlagen-Typ |
---|---|---|
1 kWp | 600 € | Stecker-Solaranlage |
2 kWp | 1.200 € | Stecker-Solaranlage |
3 kWp | 4.800 € | netzgekoppelte Anlage |
4 kWp | 6.000 € | netzgekoppelte Anlage |
5 kWp | 7.000 € | netzgekoppelte Anlage |
Kleine Stromspeicher erleben im Zuge des Booms von Balkonkraftwerken eine deutliche Preissenkung und erhebliche Nachfrage. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Herstellern, die sich speziell auf mobile Kleinstspeicher für kleine Solaranlagen spezialisiert haben. Aber auch im Bereich von 2 kWh bis 5 kWh - also passend für die typische Kleinanlage von 4 bis 10 kWp - gibt es eine immer breitere Auswahl zu günstige Preisen:
Stromspeicher ab 2 kWh bis 5 kWh Ladekapazität sind technisch den typischen Heimspeichern sehr ähnlich und werden im Haus fest installiert. Daher spielen sie auch in einer anderen Preisliga und erfordern eine entsprechend fachmännisch ausgeführte Elektroinstallation.
Kapazität | Preis |
---|---|
250 Wh | 220 € |
500 Wh | 400 € |
1 kWh | 950 € |
2 kWh | 1.200 € |
3 kWh | 1.500 € |
4 kWh | 1.700 € |
5 kWh | 2.400 € |
Solarmodule sind heute so günstig wie nie. Deshalb werden nun auch Standorte interessant, die früher aufgrund ihrer Ausrichtung oder Verschattung als vollkommen unwirtschaftlich galten. Besonders interessant sind daher jetzt kleinere PV-Anlagen im Garten, z. B. auf dem Gartenhaus, auf der Terrasse oder sogar am Gartenzaun.
Das Besondere: Seit 2024 haben sich auch die formalen Anforderungen deutlich vereinfacht und auch Einschränkungen, wenn man bereits eine Dachanlage besitzt, wurden abgeschafft.
So gibt es im Gebäude keine rechtliche Verklammerung mit anderen PV-Anlagen, kleine Solaranlagen im Garten gelten daher als neue Anlagen, können aber über den gleichen Zähler abgerechnet werden. Die bestehenden Anlagen behalten ihren Anspruch auf die ursprünglich geltende Einspeisevergütung.
Überdies kann man nun sogar eine Einspeisevergütung für die Solaranlage auf dem Gartenhaus bekommen! Denn gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2021 sind Solaranlagen förderfähig, wenn diese auf, an oder in einer sonstigen baulichen Anlage angebracht sind und dieselbe vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus Solarenergie errichtet worden ist. Dies gilt für Gartenzäune, aber auch eben Lauben, Terrassendächer etc.
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Bei kleinen Anlagen übernimmt häufig der Wechselrichter nicht nur die Umrichtung des Stroms, sondern auch zentrale Aufgaben des Energie- und Einspeisemanagements (Überwachung der Energieflüsse im Haushalt, Optimierung der Eigenverbrauchsquote).
Bei kleinen Solaranlagen wird Strom häufig in einem DC-Netz selbst verbraucht. Dies ist z. B. bei Wohnmobilen der Fall. Allerdings bedarf es hierzu spezieller Endgeräte, die mit Gleichstrom betrieben werden können. Ist ein Wechselrichter vorhanden, spricht man von einem AC-Inselnetz.
Unter einem typischen Netzparallelbetrieb versteht man eine Solarstromanlage, die ihre Energie nicht in ein Inselnetz, sondern in das Verbundnetz einspeist. Im Bereich der kleineren Solaranlagen zählen hierzu die beliebten Balkon-Solaranlagen, die ihren Überschuss ohne Vergütung ins Stromnetz einspeisen und natürlich die fest mit dem Stromnetz verbundenen, netzgekoppelten EEG-vergüteten Solaranlagen.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von u.a. Solarstromanlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen und parallel mit dem Niederspannungsnetz betrieben werden (Netzanschlusspunkt im Niederspannungsnetz). Je nach Leistung der Anlage stellt die VDE-AR-N 4105 unterschiedliche Anforderungen an die elektrotechnische Ausstattung von kleinen Solaranlagen.
Anforderungen | ≤ 3,68 kVA | ≤ 4,6 kVA | ≤ 13,8 kVA |
---|---|---|---|
Einspeisemanagement erforderlich (Abregelung) | nein | nein | nein |
Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz P(f) | Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich | Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich | Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich |
Blindleistungseinspeisung Vorgabe durch Netzbetreiber | Keine Vorgabe | cos φ = 0,95 über/ untererregt | cos φ = 0,90 über/ untererregt |
Netz-/ Anlagenschutz | Integriert oder zentral | Integriert oder zentral | Integriert oder zentral |
Netzanschlusskriterien | 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY | 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY | 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY |
Gerade bei kleineren PV-Anlagen ist es wichtig, Module und Wechselrichter aufeinander abgestimmt zu kaufen. Denn während größere Wechselrichter für Anlagen über 5 kW eine Vielzahl von Einstellungsmöglichkeiten sowie eine hohe Varianz an zulässigen Stromspannungen und -stärken zulassen, muss man bei kleineren Wechselrichtern ganz genau hinschauen.
Diese tolerieren pro Anschluss häufig aber nur eine maximale Eingangsspannung von z.B. 60 Volt und 20 Ampere Eingangsstromstärke. Schließt man also zwei Module mit jeweils 50 Volt in Reihe, ist der Wechselrichter überlastet.
Daher sollte man bei kleineren Solaranlagen mit mehreren Modulen genau planen, wie viele Module parallel an einen Eingang angeschlossen werden können und, ob man mehrere Mikrowechselrichter benötigt oder auf einen Zentralwechselrichter setzt.
Gerade bei sehr kleinen Anlagen sollten Sie bei der Auswahl von Modulen auch auf deren Eignung achten, Verschattungen zu kompensieren. Dies ist umso wichtiger, da das schwächste Modul die Leistung der anderen in Reihe geschalteten Module einer Mini-PV-Anlage bestimmt. Gegen Verschattung gibt es mehrere Möglichkeiten:
PV-Anlagen stellen einen Gewerbebetrieb dar, da ser erzeugte Strom - zumindest teilweise - ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Daher muss der Gewinn versteuert werden.
Eine Ausnahme gibt es seit 2022 für kleine Solaranlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden (z.B. Garagen, Carports) und bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien). Diese sind von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit.
Ab dem 1. Januar 2023 können Sie zudem auf die Anmeldung der kleinen Solaranlagen beim Finanzamt verzichten, wenn Ihre Anlage kleiner 30 kWp ist, zum Nullsteuersatz gekauft wurde und Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung anwenden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie wegen Ihrer Photovoltaikanlage keine neuen steuerlichen Pflichten erfüllen. Sie müssen sich weder steuerlich registrieren lassen noch Angaben zu Ihrer Photovoltaikanlage in einer Steuererklärung machen.
Wichtig: Sollte die "kleine" Anlage über die 30 kWp-Leistungsgrenzen hinaus erweitert werden, muss dies dem Finanzamt umgehend gemeldet werden. In solchen Fällen sind die Betreiber verpflichtet, die Photovoltaikanlage und die daraus resultierenden Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch, wenn Sie mehrere kleine Anlagen getrennt voneinander betreiben, sollten Sie dies mit ihrem Finanzamt besprechen.
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