So finden Sie das beste Solaranlagen-Angebot
Letzte Aktualisierung: 13.02.2024
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Zu jeder Photovoltaikanlage gehört die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, beim Netzbetrieb und beim Finanzamt. Dabei sind bestimmte Formalitäten und Fristen einzuhalten. Für die unterschiedlichen Vorgaben bei der Anmeldung einer PV-Anlage folgt hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Bei der Anmeldung einer PV-Anlage müssen Anlagenbetreibende dafür Sorge tragen, Anlagendaten je nach Betriebskonzept zu melden. Hierzu zählen u. a.
Eigene PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!
Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Eine an das Stromnetz angeschlossenen "netzgekoppelte" Photovoltaikanlage muss sowohl bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als auch beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden.
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
Dem Netzbetrieb EVU (Energieversorgungsunternehmen) muss die vorgesehene Einspeisung in das Netz mit einem Anmeldeformular gemeldet werden. Die Errichtung und der Anschluss der Photovoltaikanlage an das Niederspannungsnetz, ist durch ein ins Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorzunehmen.
Wichtig: Die Anmeldung einer PV-Anlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetrieb EVU gemeldet werden. Dafür gibt es dort das Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.
Zur Anmeldung der Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber sind eine Reihe weiterer Dokumente anzufügen:
Nach Vorlage aller Unterlagen und Einspeisedaten bekommen Sie von Ihrem Netzbetrieb EVU einen Einspeisevertrag zugesandt. Die Auszahlung der Einspeisevergütungerfolgt im Anschluss im monatlichen Abschlagsverfahren.
Photovoltaikanlagen werden vom Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG gefördert. Wird der erzeugte Strom nicht selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist, so erhält der Anlagenbetreiber gemäß EEG eine Einspeisevergütung. Dies gilt aus steuerrechtlicher Sicht als ein Verkauf und die Einspeisevergütung als Einnahme.
Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und die erste Netzeinspeisung gelten damit als Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die spätestens nach einem Monat beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden muss. Bedeutet:
Diese Fragebögen stehen vielfach auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Wärmepumpe & PV-Anlage kombinieren!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Alle Jahre wieder stehen die Betreibende von Photovoltaikanlagen vor der Herausforderung, allen Meldepflichten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) fristgerecht nachzukommen. Die fristgerechte Meldung von Anlagen ist eine Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung oder der Marktprämie. Erfolgt die Meldung also nicht, können hohe Rückforderungsansprüche vom Netzbetreiber drohen.
Betreibende von Photovoltaikanlagen müssen bis zum 28. Februar eines Jahres die Frist zur Meldung der sogenannten Konformitätserklärung einhalten. Hierbei sind die Betreiber von Anlagen verpflichtet, dem Netzbetrieb alle für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Zur Konformitätserklärung zählen diese Meldungen:
Für die Meldung gibt es meist elektronische Formulare, die von Fachverbänden oder Netzbetrieben zur Verfügung gestellt werden.
Auch für Eigenversorgung gibt es (zusätzlich) die Pflicht, alle erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der EEG-Umlage unverzüglich dem verantwortlichen Netzbetrieb mitzuteilen:
Der klassische Fall der Eigenversorgung liegt vor, wenn Anlagenbetreibende den auf dem Dach erzeugten PV-Strom selbst in ihrem Haus nutzen. Ist dies der Fall, so sind die klassischen Basisangaben, also beispielsweise, ob und ab wann eine Reduzierung der EEG-Umlage vorliegt oder die installierte Leistung der Anlage, zu melden.
Mit dem EEG 2023 kann man zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln. Anlageneigentümer können dann vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst verbrauchen wollen.
Es ist seitdem aber nicht nur ein Wechsel des Betreibermodells möglich, auch Anlagenteile lassen sich je nach Vergütungs-Modell aufteilen: So können auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Ein Wechsel des Vergütungsmodells muss dann entsprechend der Fristen gemeldet werden.
Wer neben der oben beschriebenen Eigenversorgung auch Dritte mit Strom beliefert, muss die Meldung bis zum 31. Mai leisten. Dies gilt auch für Photovoltaikanlagen von Privathaushalten, die mit ihrer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach Strom produzieren und diesen an Verwandte oder Mieter weitergeben.
Nutzen Betreibende einer PV-Anlage einen Teil des gewonnenen Stroms als Eigenversorger und gibt den überschüssigen Strom beispielsweise an einen Mieter weiter, muss er beide Meldepflichten wahrnehmen. Sowohl die der Eigenversorgung als aus die der Belieferung eines Dritten. Auch die jeweiligen Strafen haben dann weiterhin Bestand.
Des Weiteren kann auch die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreiber auffordern, die oben dargestellten Daten in elektronischer Form zu übermitteln.
Für große Anlagen kann die Meldepflicht auch ohne Aufforderung durch die Bundesnetzagentur gelten.
Hinweis: Betreiber einer PV-Stromerzeugungsanlage, welche bis einschließlich 30.06.2022 den produzierten Strom an andere Letztverbraucher (z.B. Mieter) weitergeleitet haben, müssen sich als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage, zwecks Abwicklung der EEG-Umlage, registrieren.
Sofern eine PV-Anlage jedoch erst nach dem 01.07.2022 in Betrieb genommen wurde und dementsprechend der erzeugte Strom erst nach dem 01.07.2022 an andere Letztverbraucher (z.B. Mieter) weitergeleitet wurde, bedarf es u.a. bei dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH keiner Registrierung als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage. Hintergrund ist die Absenkung bzw. Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022.
PV-Anlage mit Speicher + Montage
Wir vermitteln Ihnen die besten PV-Anlagen im Rundum-Sorglos-Komplettpaket! Ein Ansprechpartner für alle Fragen. Kostenlos & unverbindlich!