Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Gemäß §72 GEG besteht bereits seit Längerem eine Austauschpflicht für alte Heizungen! Wer welche Heizung austauschen muss, ist dabei klar geregelt. Die Austauschpflicht gilt für
Wenn alle diese Punkte auf Ihre Heizung zutreffen, so müssen sie diese austauschen. Wer sich nicht an die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hält und beispielsweise die oberste Geschossdecke oder Rohrleitungen nicht dämmt oder eben die Austauschpflichten für die Heizung ignoriert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Zudem drohen sie unerwartet auszufallen. Daher hat der Gesetzgeber eine Austauschpflicht für Ü-30-Heizungen verfügt – mit Einschränkungen.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht der § 72 eine Austauschpflicht von Konstanttemperaturkesseln vor, die mit Gas oder Heizöl betrieben werden und
Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für
Auch die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden spielen auch eine Rolle:
Einbauverbot: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gemäß GEG §72 keine Heizkessel mehr eingebaut werden, die mit Heizöl oder mit "festem fossilem Brennstoff" wie Kohle oder Koks beschickt werden.
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Wer nicht fündig wird, kann das Alter der Heizung möglicherweise der Rechnung, einem Protokoll des Schornsteinfegers oder einem Datenblatt der Heizung entnehmen.
Da zur Abnahme / Inbetriebnahme einer Heizungsanlage der zuständige Bezirksschornsteinfeger Buch darüber führt und die Abnahme bescheinigt, kann Ihnen dieser Auskunft über das Alter und Austauschpflichtigkeit geben.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich direkt an Expertinnen und Experten zu wenden. Fachleute aus der Sanitär- und Heizungsbranche sind in der Lage, bei der Wartung der Heizung Alter und Heizungstechnik zu bestimmen.
Auch im Rahmen einer Energieberatung können entsprechende Fachleute das Alter der Heizung feststellen und prüfen, ob eine Austauschpflicht der Gas- und Ölheizung vorliegt.
Viele Eigentümer, die von der Austauschpflicht ihrer Heizung betroffen sind, fragen sich natürlich, welche Heizung dann infrage kommt. Diese Frage ist natürlich komplex und zunächst immer individuell von der Immobilie abhängig.
Lässt man dies außenvor, so ergeben sich jedoch Präferenzen, die sich hinsichtlich des
ergeben.
Wer auf eine klimafreundliche Heizung Wert legt, sollte nicht mehr auf Öl und Erdgas setzen. Das reduziert den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen.
Ein Austausch der Heizung lohnt sich auch abseits der Pflicht: Wärmepumpen schonen nicht nur das Klima, angesichts steigender Kosten für Erdgas und Öl werden erneuerbare Energien im Betrieb langfristig günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher als die von Öl- und Erdgasheizungen sind. Denn Wärmepumpen und Holzheizungen sind außerdem nicht von der ab 2024 wieder steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Nutzung erneuerbarer Wärme macht unabhängiger von den Preisschwankungen fossiler Energien und auch vom Import aus vermeintlich nicht demokratischen Staaten.
Experten-Tipp: Wenn Sie von einer Austauschpflicht Ihrer Heizung betroffen sind, empfehlen wir, zunächst eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen zu lassen. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme – z.B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - zur Verfügung stehen. Dabei wird ein sogenannter Sanierungsfahrplan erstellt, der die wirtschaftlich optimalen Sanierungsmaßnahmen aufzeigt.