Letzte Aktualisierung: 19.02.2025

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Gasheizung-Förderung 2025

  • Förderung für Gas-Brennwertthermen: Erhältlich, wenn die Heizung mit Wasserstoff betrieben werden kann und der Netzausbau bis 2044 geplant ist.
  • Fördermittel für Hybridheizungen: Verfügbar bei Kombination von Gasheizungen mit erneuerbaren Energieanlagen; Kosten für Gasthermen und -kessel sind dabei nicht anrechenbar.
  • Zuschüsse zur Heizungsoptimierung: Für bestehende Gasheizungen, die zwischen zwei und 20 Jahre alt sind.

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Aktuelle Konditionen zur Förderung von Gasheizungen

Gasheizungen sind in vielen deutschen Haushalten weit verbreitet. Um den Umstieg auf effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern, bietet der Staat finanzielle Unterstützung an.

Tabelle: Aktuelle Förderkonditionen für Gasheizungen 2025
Fördermaßnahme Konditionen Besondere Bedingungen
Förderung für wasserstofffähige Gasheizungen 30 % Zuschuss auf die Investitionsmehrkosten für die Wasserstofffähigkeit (im Vergleich zu einer konventionellen Gasheizung); nur förderfähig, wenn Wasserstoffnutzung bis 2044 möglich ist. Muss technisch in der Lage sein, zu 100 % mit Wasserstoff betrieben zu werden.
Fördermittel für Hybridheizungen (Kombination mit erneuerbaren Energien) Förderfähig sind nur die erneuerbaren Komponenten (z. B. Solarthermie, Wärmepumpe); keine Förderung für die Gastherme selbst. Gasheizung muss mit erneuerbaren Energien kombiniert werden; Gasthermen oder -kessel selbst sind nicht förderfähig.
Zuschüsse zur Heizungsoptimierung (bestehende Gasheizung) Förderung für Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) für bestehende Gasheizungen (Alter: 2-20 Jahre). Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Steuerliche Förderung für den Heizungstausch Bis zu 20 % der Kosten steuerlich absetzbar (über drei Jahre); gilt nur für selbstgenutzte Immobilien; keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Nur für selbstgenutzte Immobilien; keine Doppelförderung mit KfW oder BAFA-Zuschüssen möglich.
Förderung für den Austausch alter Gasheizungen (klimafreundliche Alternative) Förderung je nach Einkommen und Schnelligkeit der Umsetzung: 30-70 % Zuschuss auf förderfähige Kosten (z. B. für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärmeanschluss). Gilt nur für den Austausch alter Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen.

Förderung "100 Prozent H2-Ready" Gasheizungen

Seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2024 können Hausbesitzer wieder Fördermittel für Gasheizungen beantragen. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die neue Heizung zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann.

Alternativ ist eine Förderung möglich, wenn der Ausbau eines Wasserstoffnetzes in der Region bis zum Jahr 2044 geplant ist. Diese Regelung zielt darauf ab, den Übergang zu nachhaltigeren Energieträgern zu unterstützen.

Fördermittel für neue Gas-Hybridheizungen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Gasheizungen mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu kombinieren, beispielsweise mit Solarthermie oder Wärmepumpen. In solchen Fällen können Fördermittel für die erneuerbaren Komponenten beantragt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Gastherme oder den Gaskessel selbst nicht förderfähig sind. Diese Hybridlösungen ermöglichen eine schrittweise Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme.

Zuschüsse zur Optimierung bestehender Heizungen

Für Besitzer von Gasheizungen, die zwischen zwei und 20 Jahre alt sind, gibt es finanzielle Unterstützung für Optimierungsmaßnahmen.

Dazu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, der Austausch von Pumpen oder die Installation moderner Regelungstechnik. Solche Maßnahmen erhöhen die Effizienz der Heizungsanlage und tragen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei.

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Förderung für den Austausch alter Gasheizungen

Diese Förderung unterstützt Hausbesitzer, die ihre alte Gasheizung durch eine umweltfreundlichere Heizungsanlage ersetzen. Die genauen Förderkonditionen hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Fördersatz & Höhe der Förderung

  • Der Zuschuss liegt je nach Einkommen und Schnelligkeit der Umsetzung zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Personen mit geringerem Einkommen (Haushaltseinkommen unter 40.000 €) erhalten höhere Zuschüsse.
  • Ein schneller Austausch auf erneuerbare Energien kann mit Bonusförderungen belohnt werden.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Wenn eine alte Gasheizung ersetzt wird, gibt es Fördermittel für:

  • Wärmepumpen (besonders effiziente Modelle)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen)
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz (wenn verfügbar)

Achtung: Eine neue Gasheizung allein wird nicht mehr gefördert – es muss eine nachhaltige Alternative gewählt werden.

Besondere Bedingungen

  • Förderfähig ist nur der Austausch alter Gasheizungen (keine Förderung für Neuinstallationen oder Hybridlösungen mit Gas).
  • Das neue Heizsystem muss den aktuellen Effizienzstandards entsprechen.
  • Keine Kombination mit steuerlicher Förderung möglich – wer bereits steuerliche Vorteile nutzt, kann nicht zusätzlich den Zuschuss beantragen.

Renewable Ready-Förderung von Gasheizungen

Aktuell gibt es in Deutschland keine staatliche Förderung für sogenannte "Renewable Ready"-Gasheizungen. Diese Heizungen sind darauf ausgelegt, innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Installation mit erneuerbaren Energiequellen kombiniert zu werden, beispielsweise durch die Nachrüstung einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe.

Bis zum 28. Juli 2022 konnten Hausbesitzer für den Einbau einer solchen Gasheizung eine Förderung von 20 Prozent der Anlagenkosten erhalten. Seitdem wurde die Förderung für "Renewable Ready"-Gasheizungen jedoch eingestellt.

Seit Anfang 2024 konzentriert sich die staatliche Unterstützung auf wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen. Diese müssen entweder bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Förderung deckt dabei 30 Prozent der Investitionsmehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit im Vergleich zu einer nicht wasserstofffähigen Heizung ab.

Für Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage modernisieren möchten, empfiehlt es sich daher, alternative Heizsysteme in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise Wärmepumpen. Diese werden aktuell mit attraktiven Zuschüssen gefördert!

Steuerliche Förderung von Gasheizungen

Seit 2020 haben Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien die Möglichkeit, Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch der Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue, förderfähige Heizung. Wichtig ist, dass für die betreffende Maßnahme keine weiteren öffentlichen Fördermittel, wie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, in Anspruch genommen werden.

Während man die KfW-Förderung für die neue Gasheizung allerdings beantragen muss bevor die Handwerker beauftragt werden, wird die Steuerermäßigung im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Bei größeren Sanierungen sind häufig die staatliche BAFA-Förderung attraktiver als der steuerliche Abzug. Wer nur einzelne Maßnahmen wie die Erneuerung der Gasheizung durchführt, bekommt auf beiden Förderwegen gleich viel. Damit ist die Steuerförderung oft eine echte Alternative.

Wählt der Hausbesitzer den Steuerförderung für die Gasheizung, zieht das Finanzamt bis zu 20 % der Kosten von seiner Steuerschuld ab, pro Wohneinheit aber insgesamt höchstens 40.000 Euro. Die Steuermäßigung gibt es über drei Jahre verteilt:

  • In dem Jahr, in dem der Heizungstausch abgeschlossen wurde und im darauffolgenden Kalenderjahr können Haussanierer jeweils bis zu 7 Prozent der Kosten geltend machen, höchstens jeweils 14.000 Euro.
  • Im dritten Jahr erkennt das Finanzamt noch bis zu 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro an.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Gasheizung ist, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. Außerdem darf er für die Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder öffentliche Förderung bezogen haben.

Um die Kosten bei der Steuer geltend zu machen, muss nur das Heizungs-Fachunternehmen bescheinigen, dass die Arbeiten gemäß den technischen Anforderungen ausgeführt wurden. Eine zusätzliche Energieberatung ist nicht notwendig. Dennoch können beim Einbau der Gasheizung auch die Kosten für einen Energieberater von der Steuer abgesetzt werden.

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