Letzte Aktualisierung: 11.06.2022

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Heizung mieten: Vertragliche Besonderheiten & wichtige Anbieter im Vergleich

Heizung mieten statt kaufen? Klingt gut! Ist es aber nicht immer. Wir zeigen hier die Fallstricke und vergleichen die aktuellen Heizung-Mietangebote für Einfamilienhäuser überregionaler Anbieter.

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Heizung zur Miete: Win-Win-Situation für alle Beteiligten?

Das klingt doch zu gut. Anstelle mehrere tausend Euro in die Hand zu nehmen, mietet man einfach eine Heizung. Und wie bei der Mietwohnung auch, ruft man bei Störungen einfach den Vermieter an. Man bezahlt monatlich seine Miete für die Heizung und alles ist perfekt. Doch viele Mietangebote für Heizungen enthalten Pferdefüße und auch die Mietkonditionen gehen manchmal sogar über den eigenen Kauf der Heizung inklusive Wartungsvertrag hinaus. Wir zeigen Ihnen deshalb hier, worauf Sie bei Angeboten zum Mieten von Heizungen unbedingt achten sollten!

Seit längerem bieten Energieversorger oder Stadtwerke auch den typischen Besitzern von kleineren Einfamilienhäusern an, ihre alte Heizung gegen eine neue Miet-Heizung auszutauschen. Man zahlt dann eine monatliche Miete und - häufig im Falle von Gasheizungen - bezieht man zusätzlich den Brennstoff. Auch Wartungen, Reparaturen und sogar 24-Stunden-Störungsdienste werden häufig vom Vermieter angeboten.

So ein Rundum-Sorglos-Paket nutzt dem Mieter, der sich um nix mehr kümmern muss und mit einer (idealerweise) immer optimal eingestellten Heizung heizt. Und der Vermieter der Heizung hat einen Gaskunden für viele Jahre an sich gebunden. Eine Heizung zum Mieten erscheint daher zunächst als Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Doch schaut man genauer auf die Mietkonditionen, so stellt sich häufig schnell heraus, dass man für den Rundum-Sorglos-Service auch tief in die Tasche greifen muss.

Was ist beim Heizung-Mietvertrag besonders wichtig?

Ein Heizungs-Mietvertrag läuft – anders als beim Mieten einer Wohnung - häufig über 10 Jahre, ohne dass Sie ihn ordentlich kündigen können. Daher sollte man sich die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Darauf sollten Sie als privater Mieter achten:

Pflichten des Vermieters

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie prüfen, welche Leistungen der Vermieter vorab erbringt. Übernimmt er zum Beispiel auch den Ausbau der alten Heizungsanlage und auch die damit verbundenen Kosten?

Da die Miete einer Heizung den Vermieter rechtlich zur "Aufrechterhaltung der Gebrauchseigenschaften" während der Mietlaufzeit verpflichtet, muss der Vermieter mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass immer auch mit der vermieteten Heizung geheizt werden kann.

Daher sollte im Mietvertrag genau geregelt sein, welche Service- und Wartungsleistungen z. B. in welchen Intervallen und Umfang in der Miete enthalten sind. Gibt es zudem eine Notfall-Hotline? Und wer übernimmt die Kosten, wenn die Heizung im Winter kurzfristig ausfällt?

Vertragslaufzeit & Kündigung

Nach aktueller Rechtslage gemäß § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV beträgt die zulässige Laufzeit von Versorgungsverträgen maximal 10 Jahre. Handelt es sich nur um die Überlassung einer Heizung gegen eine monatliche Miete, können die Laufzeiten dieser Mietverträge davon abweichen.

Neben dem gesetzlichen Kündigungsrecht "aus wichtigem Grund" können weitere Kündigungsgründe und -fristen vereinbart werden. Achten Sie aber darauf, dass der Vermieter ausschließlich aus wichtigem Grund kündigen darf.

Möchten Sie während der Vertragslaufzeit Ihr Haus verkaufen, können Sie den Miet-Vertrag i.d.R. an den Hauskäufer weitergegeben. Viele Vermieter verlangen dies sogar in ihren Mietverträgen. Eine solche Vereinbarung sollte aber nicht verpflichtend sein, sondern lediglich eine Option darstellen. Eine Alternative besteht darin, dem Vermieter eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Vertragsbeendigung zu zahlen.

Wahl des Energieversorgers

Heizungs-Mieter zahlen i.d.R. eine monatliche Miete an den Vermieter ("Grundpreis"), die letztlichen Heizkosten ("Arbeitspreis"), die sich nach dem Gas- oder Stromverbrauch - wie z.B. beim Mieten einer Wärmepumpe - richten, zahlen die Mieter üblicherweise direkt an den Energieversorger. Den Gas- oder Stromversorger können Sie frei wählen.

Ist der Vermieter gleichzeitig auch ein Strom- bzw. Gasanbieter (z.B. Stadtwerk), wird er Ihnen evtl. auch einen Stromliefervertrag anbieten. Sie sind aber nicht an den Vermieter gebunden und können auch dann zum Ablauf der üblichen 2-jährigen Vertragsdauer unabhängig von der Miete der Heizung kündigen.

Übernahme oder Rückbau

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lässt sich in der Regel noch nicht beurteilen, ob man die Heizungsanlage nach zehn bis 15 Jahren Miete behalten will oder nicht. Daher sollten Sie die vertragliche Regelung ausreichend flexibel gestalten. Eine zwingende Kaufverpflichtung für den Hauseigentümer ist nicht sinnvoll.

Eine Übernahme- oder Kaufoption hingegen lässt Ihnen die Wahl: Wenn sich die Heizungsanlage noch in einem guten Zustand befindet, können Sie sie übernehmen. Ist sie am Ende der Vertragslaufzeit aber technisch überholt oder zu reparaturanfällig, können Sie die Übernahme ablehnen.

Daher sollten Sie im Mietvertrag eine Kauf- bzw. Übernahmeoption vereinbaren und gleichzeitig regeln, wer für den Ausbau und die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist, falls Sie die Option später nicht in Anspruch nehmen.

Wichtig: Schließen Sie einen "Contracting"-Vertrag über die Wärmelieferung ab, gelten deutlich komplexere Regelungen. Z.B. gibt es Preisgleit- oder Preiserhöhungsklauseln, die regeln, wann und in welchem Umfang der Vermieter berechtigt ist, den Arbeitspreis zu erhöhen. Hier greifen dann u.a. die Regelungen der AVBFernwärmeV.

Kosten-Vergleich überregionaler Heizungsvermieter

Im folgenden haben wir beispielhaft die Angebote zum Heizung-Mieten überregionaler Anbieter analysiert und die wichtigsten Mietkonditionen zusammengefasst.

Bosch Heizung+-Miete

Wer keine neue Heizung kaufen, kann seine Heizung ganz einfach bei Bosch mieten. Hierfür stehen zwei „Heizung+ Pakete“ zur Auswahl:

  • Kunden können ihre Heizung im Paket Heizung+ Service ab 119 Euro pro Monat mieten. Die Kosten für Wartungen oder anfallende Reparaturen sind inklusive und werden vom Bosch-Installateur eigenständig mit dem Contracting-Partner, der German Contract Wärmedienste GmbH, abgerechnet.
  • Entscheiden sich Kunden für das Paket Heizung+ Wärme, ist neben der Übernahme von Wartungs- und etwaigen Reparaturkosten auch für die Wärmeversorgung durch die EWE Vertrieb GmbH gesorgt. Diese Heizungsmiete kostet bei Bosch ab 219 Euro pro Monat.

Der „Ab-Preis“ für die Monatsmiete wurde auf Basis eines ein Gas-Brennwertpakets mit 14 kW für 8.800 Euro und 20.000 kWh inkl. MwSt. kalkuliert. Die Mietkalkulation Heizung+ Wärme beruht auf einem Arbeitspreis inkl. MwSt. von 5,17 ct/kWh. Die Miet-Laufzeit beträgt 15 Jahre. Über die gesamte Laufzeit gewährt Bosch eine vollumfängliche Garantie.

Fällt die Wahl des Kunden auf das Paket Heizung+ Service oder das Paket Heizung+ Wärme, ist er ausschließlich Mieter der Heizungsanlage. Der Contracting-Partner bleibt über die gesamte Laufzeit hinweg Heizungseigentümer. Sobald das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist, entscheidet der Kunde flexibel: Er kann seine Bosch Heizung+ durch ein neues Modell austauschen lassen oder den Wärmeträger gegen die Zahlung des Restwerts schließlich als sein Eigentum erwerben.

Entega Wärme komplett

Entega, ein Energieversorger mit Sitz in Darmstadt, bietet mit Entega Wärme komplett das Mieten einer Erdgasheizung an: Entega übernimmt alle Kosten der Gasheizung für Anschaffung inkl. Wartungsarbeiten und Reparaturen. Der Mieter bezahlt dann 10 Jahre lang einen monatlichen Festpreis und den "Ökogas"-Verbrauch. Entega bietet einen 24-h-Notdienst und übernimmt die Schornsteinfegerkosten. Fällt die Miet-Heizung aus, wird kostenloser Ersatz gestellt. Planung und Einbau der neuen Erdgas-Heizung wird von einem Handwerksbetrieb übernommen.

Wieviel das Mieten der Heizung bei Entega wirklich kostet, kann bequem über den Online-Rechner ermittelt werden. Demnach werden für ein typisches, freistehendes 3-Personen Einfamilienhaus mit dem Baujahr 1975, 160 m2 beheizter Nutzfläche mit einer Etage ein Grundpreis von 111,32 Euro/ Monat und ein Arbeitspreis für das Erdgas von 5,75 Cents pro kWh fällig. Hochgerechnet auf die vereinbarte Mietdauer der Heizung müssen also 13.358,40 Euro einkalkuliert werden.

Nach Ablauf der zehn Jahre kann der Mietvertrag verlängert werden oder der Mieter erwirbt die Heizung zum Sachzeitwert. Wenn er die Heizung nach Ablauf der Mietdauer nicht übernehmen möchte, baut Entega diese auf eigene Kosen wieder aus.

E.ON WärmeService

Der Energieversorger E.ON und Viessmann bieten zusammen mit regionalen Handwerksbetrieben ab Januar 2018 den "E.ON WärmeService" an. Dies ist ein Heizungsmiet-Modell für Erdgas-Heizungen. Die Erstvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre. Neben Planung und Installation durch den Handwerkspartner vor Ort umfasst das Angebot auch die professionelle Entsorgung der alten Anlage.

Zum monatlichen Festpreis kommen ein flexibler Grund- und Arbeitspreis für den individuellen Wärmeverbrauch hinzu. E.ON bleibt Eigentümer und Betreiber der neuen Heizung und trägt alle Folgekosten wie Wartung, Reparaturen oder Austausch. Zum Ende der zehnjährigen Erstvertragslaufzeit kann der E.ON WärmeService um weitere fünf Jahre verlängert werden. Alternativ wird ein Kaufangebot für die Gasheizung zum Verkehrswert kalkuliert, oder die Heizung wird kostenlos ausgebaut.

Der monatliche Mietpreis für die Wärme setzt sich aus drei Preisbestandteilen zusammen:

  • Der Grundpreis der Heizung umfasst die Bereitstellung der Heizungsanlage und beläuft sich bei einem Brutto-Anschaffungspreis von 7.000 Euro auf 98 Euro im Monat. (Berechnung: Anschaffungskosten der Heizung / 1.000 € * 14,00 € / Monat.)
  • Der Grundpreis Wärme entspricht den Gasnetzgebühren und umfasst somit die Bereithaltung der Wärmelieferung. Dieser Faktor ist ortsabhängig und kostet bei einem Wärmeverbrauch von 16.000 kWh 13 Euro im Monat (im PLZ-Gebiet 30169 Hannover).
  • Die Kosten des Wärmeverbrauch belaufen sich bei 16.000 kWh auf monatlich 83 Euro (im PLZ-Gebiet 30169 Hannover).

Der monatliche Gesamtpreis entspricht in der Musterrechnung somit 194 Euro im Monat oder 6,50 Euro pro Tag.

EWE Wärme plus

EWE Wärme plus ist das Mietmodell von der EWE Aktiengesellschaft aus Oldenburg. EWE übernimmt dabei alle Anschaffungs- und Installationskosten. Der Mieter kann zudem aus einer großen Auswahl an Erdgasheizung bis 70kW auswählen. Auf Wunsch kann dies auch eine Anlage sein, die Solarwärme integriert. Sollte die Heizung ausfallen oder Störungen auftreten, kümmert sich EWE als Eigentümer gemeinsam mit einem Handwerkspartner um Reparaturen oder einen Ersatz. Alle Wartungskosten, der Schornsteinfeger und ein 24h-Heizungsnotdienst sind im Paket inklusive.

Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre und verlängert sich anschließend um weitere fünf Jahre. Wird der Vertrag nach zehn Jahren gekündigt, kann die Heizungsanlage zum Sachzeitwert übernommen werden, wobei die Nutzungsdauer auf 15 Jahre kalkuliert ist.

Für das Leistungspaket von EWE Wärme plus wird ein Grundpreis 1 in Abhängigkeit von der Investitionssumme berechnet. Ein konkretes Miet-Angebot kann man sich unter ewe-waerme.de/zuhause/heizung-mieten online anfordern. Hinzu kommen die Energiekosten. Diese bestehen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem Grundpreis 2, der zurzeit bei 11,90 Euro im Monat liegt. Wer eine Brennwertanlage für eine Investitionssummer von 6.530 Euro einbauen lässt, zahlt dann monatlich eine Heizungmiete von 91,63 Euro zzgl. der Energiekosten (Grundpreis plus verbrauchsabhängiger Arbeitspreis).

N-ERGIE WÄRME KOMFORT und HEIZUNG KOMFORT

N-ERGIE aus Nürnberg bietet mit WÄRME KOMFORT und HEIZUNG KOMFORT Erdgas-, Öl-, Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen auch mit Solarthermieanlagen zum Mieten an . N-ERGIE kümmert sich als Vermieter um die jährliche Wartung, Überprüfung durch den Schornsteinfeger bis zu einem 24-Stunden-Service inkl. Instandsetzung und Ersatzteilen.

Bei WÄRME KOMFORT und HEIZUNG KOMFORT zahlen Sie einen fixen monatlichen Grundpreis abhängig von der Investitionssumme der Heizung. Eine durchschnittliche Erdgasheizung im Wert von 9.000,00 Euro (inkl. MwSt.) kostet beispielsweise bei WÄRME KOMFORT 112,50 Euro (inkl. MwSt.) monatlich, der verbrauchsabhängige Wärmepreis beträgt 5,36 ct/kWh (inkl. MwSt.). Eine durchschnittliche Ölheizung im Wert von 9.700,00 Euro (inkl. MwSt.) kostet bei HEIZUNG KOMFORT 130,95 Euro (inkl. MwSt.) monatlich. Bei beiden Angeboten können Sie sich den Heizung-Hersteller frei auswählen. Beim HEIZUNG KOMFORT-Tarif können Sie zudem den "Wärmelieferanten" - also den Gas-, Flüssiggas- und Heizölanbieter bzw. Lieferanten des Wärmepumpenstromsfrei auswählen.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 10 Jahren sind mehrere Optionen möglich. So kann man den Mietvertrag um fünf Jahre verlängern oder den Vertrag mit einer Frist von neun Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. In diesem Fall baut N-ERGIE die Heizung aus.

Fazit: Angebote und Alternativen zur Heizungsmiete prüfen

Verbraucherschützer empfehlen, genau zu prüfen, was die Mietverträge genau vorsehen:

  • Welche Heizungsart kann man mieten?
  • Muss man Gas beim Vermieter kaufen?
  • Wie lange läuft die Mindestmietlaufzeit?
  • Was passiert nach dem Mietende?
Tabelle 1: Übersicht der wichtigsten Miet-Konditionen von überregionalen Heizung-Vermieter
Miet-Konditionen / Vermieter Bosch Entega E.ON EWE N-ERGIE
Auswahl der Heizungsart Gasheizung Erdgasheizung Erdgas-Heizungen Erdgasheizungen, optional Solarthermie Erdgas-, Öl-, Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, optional Solarthermie
Service- und Reparaturleistungen Wartungen und Reparaturen Wartungsarbeiten, Reparaturen, 24-h-Notdienst, Schornsteinfegerkosten Übernahme der Wartungs-, Reparaturkosten, Störungsdienst rund um die Uhr Wartung, Schornsteinfeger, Reparaturen und 24 Stunden Notdienst inklusive Wartung, Reparatur mit 24- Stunden-Notfallservice, Jährliche Prüfung durch Schornsteinfeger
Mindestvertragslaufzeit 15 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre
Energielieferant frei wählbar nein (EWE) nein ("Ökogas") nein (100 % E.ON ÖkoErdgas) nein ja (HEIZUNG KOMFORT)
Hersteller frei wählbar nein nein nein (Viessmann) nein ("Auswahl an Markengeräten") ja

Zudem ist es besonders wichtig, die Mietleistungen auch finanziell zu bewerten und mit anderen Angeboten als auch dem Kauf einer eigenen Heizung zu vergleichen. Dabei sollten insbesondere auch

  • Rücklagen für Reparaturen und Ersatzteile,
  • die Kosten für einen Wartungsvertrag und
  • eventuelle Finanzierungskosten

mit einkalkuliert werden, um die Angebote realistisch miteinander vergleichen zu können.

Wer sich nicht um seine Heizung kümmern möchte, für den können die Mietangebote bestimmt interessant sein. Letztlich bedeutet dies nicht nur einen Komfortgewinn. Durch einen optimalen Heizungsbetrieb werden Heizkosten und CO2-Emissionen eingespart.

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