So finden Sie das beste Solaranlagen-Angebot
Letzte Aktualisierung: 12.02.2025
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Eigene PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!
Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,94 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
10 bis 40 kWp | 6,88 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
40 bis 100 kWp | 5,62 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren. Als Anreiz für einen freiwilligen Wechsel erhalten Betreiber von Bestandsanlagen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Die Abregelung bei negativen Strompreisen nach § 51 EEG 2023 gilt für PV-Anlagen bis 100 kWp erst ab dem Folgejahr des Jahres, in dem der für die Messung und Übermittlung benötigte Smart Meter installiert wurde. Sobald Bestandsanlagen mit einem iMSys ausgestattet sind, gilt die neue Vergütungsregelung auch für diese Anlagen.
Damit die Rentabilität von Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt wird, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des rund 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.
Dazu wird die Anzahl der Viertelstunden erfasst, in denen der Spotmarktpreis negativ ist und sich der anzulegende Wert auf null verringert, und mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Das Ergebnis wird dann auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet (Volllastviertelstunden).
Zudem gibt es ein gesetzlich festgelegtes Zeitkontingent der jeweils im Monat möglichen Ertragsstunden. Von der Summe der Volllastviertelstunden, die nachgeholt werden dürfen, werden die anzurechnenden Volllast-Viertelstunden abgezogen.
Monat | Volllast-Viertelstunden |
---|---|
Januar | 87 |
Februar | 189 |
März | 340 |
April | 442 |
Mai | 490 |
Juni | 508 |
Juli | 498 |
August | 453 |
September | 371 |
Oktober | 231 |
November | 118 |
Dezember | 73 |
Wenn im Nachholzeitraum erneut negative Strompreise anfallen, dann wird dies nicht noch zusätzlich kompensiert.
Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise können sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden und die Energiewende-Kosten zu senken.
Wenn Anlagen bis 100 Kilowatt über kein intelligentes Messsystem verfügen, müssen sie ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen und bekommen auch keine Kompensation der Einspeisevergütung.
Leistungsanteilig größer bis einschl. | Anzulegender Wert Teileinspeisung | Fester Vergütungssatz Teileinspeisung | Aufschlag Volleinspeisung | Anzulegender Wert Volleinspeisung | Fester Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|---|---|---|
0 kW bis 10 kW | 8,43 ct/kWh | 8,03 ct/kWh | 4,70 ct/kWh | 13,13 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 7,35 ct/kWh | 6,95 ct/kWh | 3,72 ct/kWh | 11,08 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
40 kW bis 100 kW | 6,08 ct/kWh | 5,68 ct/kWh | 5,00 ct/kWh | 11,08 ct/kWh | 10,768 ct/kWh |
100 kW bis 400 kW | 6,08 ct/kWh | 3,14 ct/kWh | 9,21 ct/kWh | ||
400 kW bis 1.000 kW | 6,08 ct/kWh | 1,86 ct/kWh | 7,94 ct/kWh |
Leistungsanteilig größer bis einschl. | Anzulegender Wert Teileinspeisung | Fester Vergütungssatz Teileinspeisung | Aufschlag Volleinspeisung | Anzulegender Wert Volleinspeisung | Fester Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|---|---|---|
0 kW bis 10 kW | 8,51 ct/kWh | 8,11 ct/kWh | 4,75 ct/kWh | 13,27 ct/kWh | 12,87 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 7,43 ct/kWh | 7,03 ct/kWh | 3,76 ct/kWh | 11,19 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
40 kW bis 100 kW | 6,14 ct/kWh | 5,74 ct/kWh | 5,05 ct/kWh | 11,19 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
100 kW bis 400 kW | 6,14 ct/kWh | 3,17 ct/kWh | 9,31 ct/kWh | ||
400 kW bis 1.000 kW | 6,14 ct/kWh | 1,88 ct/kWh | 8,02 ct/kWh |
Anlagengröße | Anzulegender Wert | Fester Vergütungssatz bis 100 kW | |
---|---|---|---|
ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 | bis 1.000 kW | 6,93 ct/k | 6,53 ct/kWh |
Ab 01. August - 31. Januar 2025 | bis 1.000 kW | 6,86 ct/kWh | 6,46 ct/kWh |
Leistungsanteilig bis einschl. | Zuschlag ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 | Zuschlag ab 01. August bis 31. Januar 2025 |
---|---|---|
0 kW bis 10 kW | 2,64 ct/kWh | 2,62 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 2,45 ct/kWh | 2,43 ct/kWh |
40 kW bis 1000 kW | 1,65 ct/kWh | 1,64 ct/kWh |
Einspeisung | bis 10 kWp | 10 - 40 kWp | 40 - 100 kWp |
---|---|---|---|
Teileinspeisung | 8,20 ct / kWh | 7,10 ct / kWh | 5,80 ct / kWh |
Volleinspeisung | 13,00 ct / kWh | 10,90 ct / kWh | 10,90 ct / kWh |
Seit 2019 hat es einige Anpassungen der Einspeisevergütung gegeben. Dieser Überblick zeigt die Entwicklung im Detail:
Wärmepumpe & PV-Anlage kombinieren!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Das EEG 2023 bringt verbesserte Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen seit 2023 mit sich. Ab dem 1. Februar 2024 erfahren diese Vergütungssätze jedoch eine leichte Reduktion um 1 Prozent und werden künftig alle sechs Monate weiter reduziert.
Wichtig: Die Vergütung unterscheidet sich zwischen Anlagen, die ausschließlich ins Netz einspeisen, und solchen, die auch zur Eigenversorgung dienen. Je nach Einspeisekonzept muss man die Einspeisevergütung berechnen.
Für Eigenversorgungsanlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh. Für den Teil der Anlage über 10 kWp hinaus werden 7,03 Cent pro kWh vergütet.
Einspeisevergütung berechnen:
Anlagen, die ausschließlich ins Netz einspeisen, profitieren von noch höheren Vergütungssätzen. Diese Anlagen müssen vor ihrer Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, um die höheren Sätze zu erhalten. Eine erneute Meldung vor dem 1. Dezember jedes Vorjahres ist erforderlich, um die Vergütung auch in den Folgejahren zu sichern.
Einspeisevergütung berechnen:
Trotz der höheren Vergütungen für die Volleinspeisung stellt die Eigenversorgungsanlage in den meisten Fällen die wirtschaftlichste Option dar.
Der direkte Verbrauch des selbst erzeugten Stroms bringt, auch wenn die Vergütung für die Einspeisung geringer ausfällt, einen größeren ökonomischen Nutzen mit sich.
Volleinspeisung hingegen kann vorteilhaft sein, wenn der Eigenverbrauch an sich sehr gering ist, z. B. bei Zweitwohnungen oder nicht ständig bewohnten Gebäuden. Zudem ist sie steuerlich oft einfacher zu handhaben.
Eigenverbrauch (%) | Eigenverbrauch (kWh) | Einspeisung | Ersparnis Eigenverbrauch | Einnahme Einspeisung | Gesamtvorteil |
---|---|---|---|---|---|
0% | 0 kWh | 5000 kWh | 0 Euro | 630 Euro | 630 Euro |
25% | 1250 kWh | 3750 kWh | 437,5 Euro | 472,5 Euro | 910 Euro |
50% | 2500 kWh | 2500 kWh | 875 Euro | 315 Euro | 1190 Euro |
75% | 3750 kWh | 1250 kWh | 1312,5 Euro | 157,5 Euro | 1470 Euro |
100% | 5000 kWh | 0 kWh | 1750 Euro | 0 Euro | 1750 Euro |
Alternativ ermöglicht das EEG 2023 die parallele Inbetriebnahme von Eigenverbrauchs- und Volleinspeise-Anlagen auf demselben Gebäude. Diese Option soll Eigentümern die Möglichkeit geben, den Eigenverbrauch zu optimieren und gleichzeitig das volle Potenzial der verfügbaren Dachflächen für die Solarenergieproduktion zu nutzen.
Jedoch ist aufgrund technischer Anforderungen, wie der Installation separater Wechselrichter und Stromzähler, diese Lösung für kleinere Hausanlagen tendenziell weniger praktikabel.
Das EEG 2023 hat eine signifikante Änderung für den Bau von Photovoltaik-Anlagen eingeführt: Bauverzögerungen resultieren nun nicht mehr in einer niedrigeren Vergütung. Anstelle der bisherigen monatlichen Reduktion der Vergütungssätze gibt es jetzt nur noch eine Anpassung um 1 Prozent alle sechs Monate.
Wichtig: Diese Regelung betrifft Anlagen, die vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden.
PV-Anlage mit Speicher + Montage
Wir vermitteln Ihnen die besten PV-Anlagen im Rundum-Sorglos-Komplettpaket! Ein Ansprechpartner für alle Fragen. Kostenlos & unverbindlich!