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Letzte Aktualisierung: 12.02.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Ein Anreiz zur Investition in Erneuerbaren Energien - selbst mit an der Energieerzeugung verdienen. Eine Beteiligung am Gewinn als Förderung: Das ist der Grundgedanke der Einspeisevergütung für die Energieeinspeisung selbsterzeugter PV-Energie. Doch wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2024? Wieso schwankte sie in den vergangenen Jahren in ihrer Vergütungshöhe, blieb zuletzt bis 31.01.2024 auf 8,60 ct/kWh eingefroren, und sinkt nun wieder alle halben Jahre, aktuell auf 8,11 ct/kWh? Hier geben wir mit Einspeisevergütung-Tabellen einen Überblick zur Entwicklung und den Folgen für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage in Eigenheim und Gewerbe.
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Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit über zwei Jahrzehnten besteht, wird gegenwärtig durch die Richtlinien des EEG 2023 bestimmt. Dieses Gesetz ist für die Regelung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in die öffentlichen Netze zuständig. Jede netzgebundene Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) muss die Bestimmungen des EEG befolgen und hat Anspruch auf eine Fördervergütung.
Derzeit finden politische Diskussionen über weitere Änderungen am EEG statt, die voraussichtlich im Jahr 2024 wirksam werden und für neue, ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen gelten.
Leistungsanteilig größer bis einschl. | Anzulegender Wert Teileinspeisung | Fester Vergütungssatz Teileinspeisung | Aufschlag Volleinspeisung | Anzulegender Wert Volleinspeisung | Fester Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|---|---|---|
0 kW bis 10 kW | 8,51 ct/kWh | 8,11 ct/kWh | 4,75 ct/kWh | 13,27 ct/kWh | 12,87 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 7,43 ct/kWh | 7,03 ct/kWh | 3,76 ct/kWh | 11,19 ct/kWh | 10,79 |
40 kW bis 100 kW | 6,14 ct/kWh | 5,74 ct/kWh | 5,05 ct/kWh | 11,19 ct/kWh | 10,79 |
100 kW bis 400 kW | 6,14 ct/kWh | 3,17 ct/kWh | 9,31 ct/kWh | ||
400 kW bis 1.000 kW | 6,14 ct/kWh | 1,88 ct/kWh | 8,02 ct/kWh |
Leistungsanteilig größer bis einschl. | Anzulegender Wert Teileinspeisung | Fester Vergütungssatz Teileinspeisung | Aufschlag Volleinspeisung | Anzulegender Wert Volleinspeisung | Fester Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|---|---|---|
0 kW bis 10 kW | 8,43 ct/kWh | 8,03 ct/kWh | 4,70 ct/kWh | 13,13 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 7,35 ct/kWh | 6,95 ct/kWh | 3,72 ct/kWh | 11,08 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
40 kW bis 100 kW | 6,08 ct/kWh | 5,68 ct/kWh | 5,00 ct/kWh | 11,08 ct/kWh | 10,768 ct/kWh |
100 kW bis 400 kW | 6,08 ct/kWh | 3,14 ct/kWh | 9,21 ct/kWh | ||
400 kW bis 1.000 kW | 6,08 ct/kWh | 1,86 ct/kWh | 7,94 ct/kWh |
Anlagengröße | Anzulegender Wert | Fester Vergütungssatz bis 100 kW | |
---|---|---|---|
ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 | bis 1.000 kW | 6,93 ct/k | 6,53 ct/kWh |
Ab 01. August - 31. Januar 2025 | bis 1.000 kW | 6,86 ct/kWh | 6,46 ct/kWh |
Leistungsanteilig bis einschl. | Zuschlag |
---|---|
0 kW bis 10 kW | 2,64 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 2,45 ct/kWh |
40 kW bis 1000 kW | 1,65 ct/kWh |
Leistungsanteilig bis einschl. | Zuschlag |
---|---|
0 kW bis 10 kW | 2,62 ct/kWh |
10 kW bis 40 kW | 2,43 ct/kWh |
40 kW bis 1000 kW | 1,64 ct/kWh |
Seit 2019 hat es einige Anpassungen der Einspeisevergütung gegeben. Dieser Überblick zeigt die Entwicklung im Detail:
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Weiterer Ausbau:
Ziel ist es, eine signifikante Anzahl neuer PV-Anlagen in Deutschland in Betrieb zu nehmen, wobei etwa die Hälfte auf Dachflächen installiert und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen realisiert werden soll.
Das EEG 2023 bringt verbesserte Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen seit 2023 mit sich. Ab dem 1. Februar 2024 erfahren diese Vergütungssätze jedoch eine leichte Reduktion um 1 Prozent und werden künftig alle sechs Monate weiter reduziert.
Wichtig: Die Vergütung unterscheidet sich zwischen Anlagen, die ausschließlich ins Netz einspeisen, und solchen, die auch zur Eigenversorgung dienen.
Für Eigenversorgungsanlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh. Für den Teil der Anlage über 10 kWp hinaus werden 7,03 Cent pro kWh vergütet.
Beispiel Eigenversorgung:
Anlagen, die ausschließlich ins Netz einspeisen, profitieren von noch höheren Vergütungssätzen. Diese Anlagen müssen vor ihrer Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, um die höheren Sätze zu erhalten. Eine erneute Meldung vor dem 1. Dezember jedes Vorjahres ist erforderlich, um die Vergütung auch in den Folgejahren zu sichern.
Beispiel Volleinspeisung:
Trotz der höheren Vergütungen für die Volleinspeisung stellt die Eigenversorgungsanlage in den meisten Fällen die wirtschaftlichste Option dar. Der direkte Verbrauch des selbst erzeugten Stroms bringt, auch wenn die Vergütung für die Einspeisung geringer ausfällt, einen größeren ökonomischen Nutzen mit sich.
Alternativ ermöglicht das EEG 2023 die parallele Inbetriebnahme von Eigenverbrauchs- und Volleinspeise-Anlagen auf demselben Gebäude. Diese Option soll Eigentümern die Möglichkeit geben, den Eigenverbrauch zu optimieren und gleichzeitig das volle Potenzial der verfügbaren Dachflächen für die Solarenergieproduktion zu nutzen.
Jedoch ist aufgrund technischer Anforderungen, wie der Installation separater Wechselrichter und Stromzähler, diese Lösung für kleinere Hausanlagen tendenziell weniger praktikabel.
Das EEG 2023 hat eine signifikante Änderung für den Bau von Photovoltaik-Anlagen eingeführt: Bauverzögerungen resultieren nun nicht mehr in einer niedrigeren Vergütung. Anstelle der bisherigen monatlichen Reduktion der Vergütungssätze gibt es jetzt nur noch eine Anpassung um 1 Prozent alle sechs Monate.
Wichtig: Diese Regelung betrifft Anlagen, die vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden.
Das "Solarpaket I", das unter anderem Änderungen des EEG umfasst, konnte nicht wie geplant vor Weihnachten 2023 verabschiedet werden und soll nun Anfang 2024 nachgeholt werden. Die Änderungen werden für neue PV-Anlagen relevant sein, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Wesentliche geplante Neuerungen betreffen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie gewerbliche Nutzung:
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Deutschland weiter zu vereinfachen und zu fördern, insbesondere durch die Erleichterung von Repowering, die Erweiterung der Möglichkeiten für Mieterstrom und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
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