Letzte Aktualisierung: 04.01.2022

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Kaminofen-Feinstaub: Emissionen, Verordnungen & Grenzwerte

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Darum ist Feinstaub aus dem Kaminofen ein Problem

In Deutschland gibt es rund elf Millionen Öfen und etwa eine Million Heizkessel für feste Brennstoffe. Idealerweise entstehen bei der Verbrennung des Holzes z. B. in einem Kaminofen nur Kohlendioxid, Asche und Wasser. In der Praxis enthält Holz aber immer auch geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen.

Schadstoffe bei der Holzverbrennung

Daher entstehen gerade in Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und Kachelofeneinsätze bei unsachgemäßer Holzverbrennung neben CO2 auch problematische Schadstoffe wie

  • giftiges Kohlenmonoxid,
  • klimaschädliches Methan,
  • Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) und
  • Rußpartikel wie z.B. Feinstaub.

Feinstaub, Benzo(a)pyren, Dioxine und Furane werden vor allem in enger bebauten Wohngebieten zum Problem.

Als Feinstaub wird der Staub bezeichnet, dessen Korngröße kleiner als zehn Mikrometer (µm) ist, das sind zehn Millionstel Meter. Feinstäube in dieser Größe bezeichnet man auch näher als „PM10“, während man kleinere Partikel unter 2,5 Mikrometer als „PM2,5“ bezeichnet.

Gesundheitliche Risiken

An Stellen, die kaum von der natürlichen Luftströmung durchströmt werden, sammeln sich Luftschadstoffe in Bodennähe und beeinträchtigen die Gesundheit insbesondere von Kindern, Senioren und kranken Menschen.

Hohe Feinstaub-Konzentrationen können negative gesundheitliche Folgen wie z.B. Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen im menschlichen Organismus verursachen. Feinstaub steht außerdem im Verdacht, Krebs zu erzeugen.

Während die größeren Feinstaubpartikel mit bis zu 10 Mikrometer Durchmesser vor allem Entzündungen im Rachen sowie Schleimhautreizungen auslösen, können die kleinen Partikel unter 2,5 Mikrometer tief in die Lunge eindringen. Die ultrafeinen Partikel unter 0,1 Mikrometer können sogar direkt von der Lunge in das Blut übergehen.

Ob Feinstaub aus Kaminöfen oder aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen schädlicher ist, ist aus wissenschaftlicher Sicht unklar, es fehlten bislang schlichtweg Studien hierzu.

Feinstaub-Emissionen von Kaminöfen im Vergleich

Von 1995 bis 2019 sind die Feinstaub-Emissionen um 41 Prozent gesunken. In den letzten Jahren stammten die meisten PM10-Emissionen

  • aus Industrieprozessen,
  • dem Verkehr,
  • der Landwirtschaft und
  • von Haushalten und Kleinverbrauchern.
Tabelle: Entwicklung der vier größten Feinstaub-Emissionsquellen (PM10) (Quelle: Umweltbundesamt (Stand 01/2021))
Jahr Industrieprozesse Verkehr Landwirtschaft Haushalte und Kleinverbraucher
2019 91,0 Tsd. t 38,7 Tsd. t 30,4 Tsd. t 24,3 Tsd. t
2018 91,0 Tsd. t 39,1 Tsd. t 30,6 Tsd. t 25,1 Tsd. t
2017 83,7 Tsd. t 40,0 Tsd. t 31,0 Tsd. t 25,9 Tsd. t
2016 78,7 Tsd. t 41,0 Tsd. t 31,0 Tsd. t 26,3 Tsd. t
2015 89,6 Tsd. t 41,7 Tsd. t 31,3 Tsd. t 28,4 Tsd. t
2014 91,6 Tsd. t 43,3 Tsd. t 31,7 Tsd. t 27,8 Tsd. t
2013 91,4 Tsd. t 43,7 Tsd. t 31,7 Tsd. t 35,1 Tsd. t
2012 88,6 Tsd. t 45,1 Tsd. t 31,1 Tsd. t 34,8 Tsd. t
2011 90,8 Tsd. t 46,8 Tsd. t 30,6 Tsd. t 33,6 Tsd. t
2010 86,4 Tsd. t 48,0 Tsd. t 30,1 Tsd. t 38,4 Tsd. t
2009 78,4 Tsd. t 50,1 Tsd. t 30,5 Tsd. t 32,3 Tsd. t
2008 85,6 Tsd. t 54,7 Tsd. t 30,3 Tsd. t 36,1 Tsd. t
2007 87,6 Tsd. t 58,7 Tsd. t 29,7 Tsd. t 32,2 Tsd. t
2006 93,3 Tsd. t 61,2 Tsd. t 29,3 Tsd. t 32,7 Tsd. t
2005 94,5 Tsd. t 64,3 Tsd. t 29,3 Tsd. t 29,5 Tsd. t
2004 100,1 Tsd. t 67,4 Tsd. t 29,3 Tsd. t 30,4 Tsd. t
2003 104,2 Tsd. t 68,9 Tsd. t 29,3 Tsd. t 32,1 Tsd. t
2002 113,6 Tsd. t 71,9 Tsd. t 29,5 Tsd. t 34,2 Tsd. t
2001 115,4 Tsd. t 74,6 Tsd. t 29,5 Tsd. t 36,2 Tsd. t
2000 128,0 Tsd. t 78,1 Tsd. t 29,3 Tsd. t 34,5 Tsd. t
1999 135,8 Tsd. t 81,2 Tsd. t 29,1 Tsd. t 37,0 Tsd. t
1998 136,0 Tsd. t 82,5 Tsd. t 29,6 Tsd. t 38,2 Tsd. t
1997 139,1 Tsd. t 82,8 Tsd. t 29,4 Tsd. t 43,6 Tsd. t
1996 131,7 Tsd. t 85,4 Tsd. t 29,0 Tsd. t 40,6 Tsd. t
1995 136,1 Tsd. t 90,7 Tsd. t 28,7 Tsd. t 43,0 Tsd. t

Feinstaub aus fossil & holzbefeuerten Heizungen

PM10-Emissionen aus allen kleineren Öl-, Gas-, Kohle- und Holzheizungen lagen 2019 laut Umweltbundesamt bei 20,6 Tausend Tonnen (Tsd. t). Hiervon machen Holzkleinfeuerungsanlagen wie ein Holzofen mit 18,6 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und übersteigen mittlerweile die Auspuffemissionen von Lkw und Pkw.

Bei dem noch kleineren Feinstaub PM2,5 lagen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 19,5 Tausend Tonnen. Auch hier machen Holzkleinfeuerungsanlagen mit 17,6 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus.

Tabelle: Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen (Quelle: Umweltbundesamt, Zentrales System Emissionen (Stand 02/2021))
Jahr Holz Kohle Heizöl, leicht Erdgas
2019 18,57 Tsd. t 1,49 Tsd. t 0,54 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2018 18,65 Tsd. t 2,00 Tsd. t 0,46 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2017 18,93 Tsd. t 2,06 Tsd. t 0,55 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2016 19,01 Tsd. t 2,20 Tsd. t 0,54 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2015 20,70 Tsd. t 2,54 Tsd. t 0,56 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2014 20,55 Tsd. t 2,06 Tsd. t 0,57 Tsd. t 0,03 Tsd. t
2013 27,00 Tsd. t 2,69 Tsd. t 0,68 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2012 26,57 Tsd. t 2,77 Tsd. t 0,62 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2011 23,26 Tsd. t 4,51 Tsd. t 0,58 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2010 27,04 Tsd. t 5,11 Tsd. t 0,69 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2009 23,29 Tsd. t 2,51 Tsd. t 0,69 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2008 26,57 Tsd. t 2,52 Tsd. t 0,83 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2007 22,76 Tsd. t 2,33 Tsd. t 0,57 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2006 22,42 Tsd. t 2,67 Tsd. t 0,97 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2005 19,63 Tsd. t 2,23 Tsd. t 0,93 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2004 20,25 Tsd. t 1,98 Tsd. t 1,07 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2003 20,97 Tsd. t 2,51 Tsd. t 1,34 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2002 21,96 Tsd. t 3,04 Tsd. t 1,51 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2001 22,87 Tsd. t 3,40 Tsd. t 1,87 Tsd. t 0,04 Tsd. t
2000 20,65 Tsd. t 3,38 Tsd. t 1,75 Tsd. t 0,04 Tsd. t
1999 20,55 Tsd. t 5,04 Tsd. t 1,97 Tsd. t 0,04 Tsd. t
1998 20,06 Tsd. t 5,87 Tsd. t 2,47 Tsd. t 0,04 Tsd. t
1997 19,40 Tsd. t 11,05 Tsd. t 2,74 Tsd. t 0,04 Tsd. t

Im Vergleich zu den Feinstaubemissionen aus Kaminöfen emittieren Öl- oder Gasfeuerungsanlagen weniger Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid oder Staub. Durch die Senkung des Schwefelgehalts im Heizöl sind die SO2- und Feinstaubemissionen in den letzten Jahren sogar gesunken.

Holzheizungen, Kamine und Öfen im Feinstaub-Vergleich

Betrachtet man nur Holzheizungen wie

  • Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume mit Scheitholz oder Pellets beheizen, sowie
  • Zentralheizungen mit Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelverfeuerung,

so verursachen meistens ältere Kaminöfen bei gleichem Holzeinsatz ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel.

Die Höhe der Emissionen hängt neben dem Alter auch davon ab, ob man das Holz manuell nachlegt oder die Brennstoffzufuhr automatisch erfolgt, vom Wartungszustand der Holzheizung und natürlich von der Brennstoff-Qualität des Holzes.

Zudem sind die Emissionen von Holzheizungen, Kaminen und Öfen übers Jahr gesehen natürlich saisonal stark von der ⁠Witterung⁠ der Wintermonate abhängig. In kalten Wintermonaten ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Holzbrennstoff-Einsatzes.

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Feinstaubverordnungen für Kaminöfen

Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

Der zunehmenden Verbrennung von Holz als Quelle der Feinstaubbelastung wurde im Jahr 2010 mit schärferen Feinstaub-Grenzwerten in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) begegnet.

Die Überarbeitung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) sieht die folgenden 3 wichtigen Richtlinien für u.a. Kamin- und Holzofen-Betreiber vor:

  • Für eine Verbrennung zulässig ist nur naturbelassenes Holz (Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts), welches genügend lange abgelagert ist.
  • In einem festgelegten Stufenplan sind veraltete Einzelraumfeuerungsanlagen je nach Baujahr auszutauschen oder mit einem Feinstaub-Filter nachzurüsten.
  • Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden.

Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen müssen sich an diese Vorgaben halten. Der Schornsteinfeger überprüft deren Einhaltung.

Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel gibt es ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger. Des Weiteren gibt es eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller.

Ausnahme sind wasserführende Kamineinsätze, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden.

Die Änderung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) sieht seit 2021 für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 1 MW vor, dass die Mündung eines Schornsteins künftig außerhalb der so genannten Rezirkulationszone des Einzelgebäudes liegen muss, also außerhalb des Bereichs, wo Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und vor Ort verbleiben.

Dazu muss die Austrittsöffnung des Schornsteins nahe am Dachfirst angeordnet werden und diesen um mindestens 40 Zentimeter überragen. Firstferne Errichtungen sind unter der Voraussetzung möglich, dass bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden.

Hintergrund 1. BImSchV: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen enthalten die Anforderungen für Anlagen, um Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Die Verordnungen des BImSchG werden durch zwei wichtige Verwaltungsvorschriften – „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) und „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) – ergänzt.

Feinstaub-Grenzwerte & Fristen

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Kaminöfen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden.

Die 2. Stufe der 1. BImSchV gibt vor, dass neue Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub nicht überschreiten dürfen.

Tabelle: Überblick über die BImSchV-Grenzwerte für Holzfeuerungen
Grenzwerte BImSchV Stufe 1 ab 22.03.2010 BImSchV Stufe 2 ab 31.12.2014
Schadstoffe CO / Staub CO / Staub
Raumheizer mit Flachfeuerung 2 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Speicher­einzel­feuerstätten 2 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) 2 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Kachel­ofen­einsätze mit Flachfeuerung 2 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Kachel­ofen­einsätze mit Füllfeuerung 2,5 g/m3 / 0,075 g/m3 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3
Herde 3 g/m3 / 0,075 g/m3 1,5 g/m3 / 0,04 g/m3
Heizungsherde 3,5 g/m3 / 0,075 g/m3 1,5 g/m3 / 0,04 g/m3
Pelletöfen ohne Wassertasche 0,4 g/m3 / 0,05 g/m3 0,25 g/m3 / 0,03 g/m3
Pelletöfen mit Wassertasche 0,4 g/m3 / 0,03 g/m3 0,25 g/m3 / 0,02 g/m3

Ob der eigene Kaminofen diese Grenzwerte einhält, steht auf der Bescheinigung des Herstellers gemäß der Typprüfung oder kann durch eine Feinstaubmessung nachgewiesen werden. Eine Feinstaubmessung können Hausbesitzer für 150 bis 300 Euro bei einem örtlichen Schornsteinfeger beauftragen.

Halten alte Kamine die Feinstaub-Grenzwerte nicht ein, sind sie in der Regel außer Betrieb zu setzen. Alternativ können Verbraucher auch einen Feinstaub-Filter im Schornstein nachrüsten lassen.

Tabelle: Fristen zur Stilllegung oder Nachrüstung von Kaminöfen
Baujahr Außerbetriebnahme oder Nachrüstung
bis 1974 bis 31.12.2014
bis 1984 bis 31.12.2017
bis 1994 bis 31.12.2020
bis 2010 bis 31.12.2024

EU-Verordnungen

Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.

So senken Sie den Feinstaub-Ausstoß ihres Holzofens

Feinstaub-Belastung erkennen

Ob ihr Kaminofen Feinstaub freisetzt erkennen Sie daran, dass durch eine vermehrte Rußbildung sich die Brennkammer schwarz färbt und verkohlte Holzreste im Kaminofen nach der Verbrennung übrigbleiben.

Zudem können Sie anhand einer untypischen Geruchsbelästigung erkennen, ob ihr Holzofen Feinstaub ausstößt! Denn obwohl bei der Holzverbrennung „Gerüche“ vor allem durch organische Verbindungen verursacht werden, die bei einer unvollständigen Verbrennung von Holz entstehen, gehen starke Gerüche oft auch mit einem erhöhten Ausstoß anderer Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid einher, weil diese Stoffe unter ähnlichen Bedingungen entstehen.

Kaminofen-Feinstaub muss aber nicht zwangsläufig anfallen! Wir geben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Tipps, wie Sie den Ausstoß von Holzofen-Feinstaub und anderer Luftschadstoffe auf ein Minimum reduzieren!

Brennstoff-Qualität

Wer einen Feinstaub-Ausstoß aus dem eigenen Kaminofen vermeiden will, sollte auf die richtige Holzqualität achten! Dabei ist die richtige Lagerung wichtig, damit das Holz unter optimaler Wärmeabgabe möglichst emissionsarm verbrennt.

Frisch geschlagenes Holz enthält – je nach Jahreszeit und Holzart – zwischen 45 und 60 Prozent Wasser. Bei optimaler Trocknung sinkt dieser Wasseranteil auf 15 bis 20 Prozent.

Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt gestapelt werden und je nach Holzart ein bis zwei Jahre lang trocknen.

Bedienung & Wartung

Daneben muss der Kaminofen auch richtig befeuert werden, um Feinstaub zu vermeiden. Wesentlichen Einfluss hat dabei die Luftzufuhr, bei handbeschickten Anlagen sind außerdem der Zeitpunkt und die Menge der Brennstoffzugabe von Bedeutung.

Aus diesem Grund sieht die neue BImSch-Verordnung vor, dass eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger zum richtigen Umgang mit der Anlage, den Brennstoffen und ihrer Lagerung berät. Die Beratung findet statt, wenn eine Anlage neu in Betrieb geht oder aber wenn ein neuer Betreiber sie übernimmt.

Nicht zuletzt sollte der Ofen regelmäßig durch Fachleute gewartet und überwacht werden. So kann die Luftbelastung soweit wie möglich reduziert werden.

Staubabscheider

Moderne, emissionsarme Holzfeuerungsanlagen haben deutlich niedrigere Emissionen als durchschnittliche Anlagen. Zu den emissionsarmem Holzfeuerungen zählen Scheitholzvergaserkessel, aber auch Feuerungsanlagen mit Holzpellets – kleinen Holzpresslingen – oder Feuerungsanlagen, die über einen Staubabscheider verfügen.

Diese Feinstaubfilter für Kamine arbeiten wie ein Katalysator fürs Auto. Sie scheiden die Schadstoffe, die beim Verbrennen entstehen ab. So verhindert er, dass diese in die Umwelt geraten.

Man unterscheidet bei Feinstaubfiltern für den Kamin grundsätzlich

  • aktive und
  • passive Modelle.

Aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive Feinstaubfilter arbeiten komplett ohne Strom. Aktive Filter, die einen besonders hohen Abscheidegrad erreichen, kosten dabei etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Passive Feinstaubfilter gibt es dagegen schon für rund 300 Euro.

Umweltzeichen "Blauer Engel"

Bereits beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass der Kaminofen effizient und emissionsarm ist. Das ist zum Beispiel bei Feuerungsanlagen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ der Fall, die mittels Abscheidetechniken zur Minderung gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe und automatisierten Luftregelungen den Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermeiden helfen sollen.

Der „Blaue Engel“ für Kaminöfen wurde im Dezember 2019 eingeführt und zeichnet Holzöfen aus, die strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen an Stickstoffoxiden (NOx), Kohlenstoffmonooxid (CO), Staub und Feinstaub und den Gesamt-Kohlenstoff-Ausstoß als gesetzlich vorgeschrieben erfüllen.

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