So finden Sie die passende Holzheizung
Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!In Deutschland gibt es rund elf Millionen Öfen und etwa eine Million Heizkessel für feste Brennstoffe. Idealerweise entstehen bei der Verbrennung des Holzes z. B. in einem Kaminofen nur Kohlendioxid, Asche und Wasser. In der Praxis enthält Holz aber immer auch geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen.
Daher entstehen gerade in Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und Kachelofeneinsätze bei unsachgemäßer Holzverbrennung neben CO2 auch problematische Schadstoffe wie
Feinstaub, Benzo(a)pyren, Dioxine und Furane werden vor allem in enger bebauten Wohngebieten zum Problem.
Als Feinstaub wird der Staub bezeichnet, dessen Korngröße kleiner als zehn Mikrometer (µm) ist, das sind zehn Millionstel Meter. Feinstäube in dieser Größe bezeichnet man auch näher als „PM10“, während man kleinere Partikel unter 2,5 Mikrometer als „PM2,5“ bezeichnet.
An Stellen, die kaum von der natürlichen Luftströmung durchströmt werden, sammeln sich Luftschadstoffe in Bodennähe und beeinträchtigen die Gesundheit insbesondere von Kindern, Senioren und kranken Menschen.
Hohe Feinstaub-Konzentrationen können negative gesundheitliche Folgen wie z.B. Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen im menschlichen Organismus verursachen. Feinstaub steht außerdem im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
Während die größeren Feinstaubpartikel mit bis zu 10 Mikrometer Durchmesser vor allem Entzündungen im Rachen sowie Schleimhautreizungen auslösen, können die kleinen Partikel unter 2,5 Mikrometer tief in die Lunge eindringen. Die ultrafeinen Partikel unter 0,1 Mikrometer können sogar direkt von der Lunge in das Blut übergehen.
Ob Feinstaub aus Kaminöfen oder aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen schädlicher ist, ist aus wissenschaftlicher Sicht unklar, es fehlten bislang schlichtweg Studien hierzu.
Von 1995 bis 2019 sind die Feinstaub-Emissionen um 41 Prozent gesunken. In den letzten Jahren stammten die meisten PM10-Emissionen
Jahr | Industrieprozesse | Verkehr | Landwirtschaft | Haushalte und Kleinverbraucher |
---|---|---|---|---|
2019 | 91,0 Tsd. t | 38,7 Tsd. t | 30,4 Tsd. t | 24,3 Tsd. t |
2018 | 91,0 Tsd. t | 39,1 Tsd. t | 30,6 Tsd. t | 25,1 Tsd. t |
2017 | 83,7 Tsd. t | 40,0 Tsd. t | 31,0 Tsd. t | 25,9 Tsd. t |
2016 | 78,7 Tsd. t | 41,0 Tsd. t | 31,0 Tsd. t | 26,3 Tsd. t |
2015 | 89,6 Tsd. t | 41,7 Tsd. t | 31,3 Tsd. t | 28,4 Tsd. t |
2014 | 91,6 Tsd. t | 43,3 Tsd. t | 31,7 Tsd. t | 27,8 Tsd. t |
2013 | 91,4 Tsd. t | 43,7 Tsd. t | 31,7 Tsd. t | 35,1 Tsd. t |
2012 | 88,6 Tsd. t | 45,1 Tsd. t | 31,1 Tsd. t | 34,8 Tsd. t |
2011 | 90,8 Tsd. t | 46,8 Tsd. t | 30,6 Tsd. t | 33,6 Tsd. t |
2010 | 86,4 Tsd. t | 48,0 Tsd. t | 30,1 Tsd. t | 38,4 Tsd. t |
2009 | 78,4 Tsd. t | 50,1 Tsd. t | 30,5 Tsd. t | 32,3 Tsd. t |
2008 | 85,6 Tsd. t | 54,7 Tsd. t | 30,3 Tsd. t | 36,1 Tsd. t |
2007 | 87,6 Tsd. t | 58,7 Tsd. t | 29,7 Tsd. t | 32,2 Tsd. t |
2006 | 93,3 Tsd. t | 61,2 Tsd. t | 29,3 Tsd. t | 32,7 Tsd. t |
2005 | 94,5 Tsd. t | 64,3 Tsd. t | 29,3 Tsd. t | 29,5 Tsd. t |
2004 | 100,1 Tsd. t | 67,4 Tsd. t | 29,3 Tsd. t | 30,4 Tsd. t |
2003 | 104,2 Tsd. t | 68,9 Tsd. t | 29,3 Tsd. t | 32,1 Tsd. t |
2002 | 113,6 Tsd. t | 71,9 Tsd. t | 29,5 Tsd. t | 34,2 Tsd. t |
2001 | 115,4 Tsd. t | 74,6 Tsd. t | 29,5 Tsd. t | 36,2 Tsd. t |
2000 | 128,0 Tsd. t | 78,1 Tsd. t | 29,3 Tsd. t | 34,5 Tsd. t |
1999 | 135,8 Tsd. t | 81,2 Tsd. t | 29,1 Tsd. t | 37,0 Tsd. t |
1998 | 136,0 Tsd. t | 82,5 Tsd. t | 29,6 Tsd. t | 38,2 Tsd. t |
1997 | 139,1 Tsd. t | 82,8 Tsd. t | 29,4 Tsd. t | 43,6 Tsd. t |
1996 | 131,7 Tsd. t | 85,4 Tsd. t | 29,0 Tsd. t | 40,6 Tsd. t |
1995 | 136,1 Tsd. t | 90,7 Tsd. t | 28,7 Tsd. t | 43,0 Tsd. t |
PM10-Emissionen aus allen kleineren Öl-, Gas-, Kohle- und Holzheizungen lagen 2019 laut Umweltbundesamt bei 20,6 Tausend Tonnen (Tsd. t). Hiervon machen Holzkleinfeuerungsanlagen wie ein Holzofen mit 18,6 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und übersteigen mittlerweile die Auspuffemissionen von Lkw und Pkw.
Bei dem noch kleineren Feinstaub PM2,5 lagen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 19,5 Tausend Tonnen. Auch hier machen Holzkleinfeuerungsanlagen mit 17,6 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus.
Jahr | Holz | Kohle | Heizöl, leicht | Erdgas |
---|---|---|---|---|
2019 | 18,57 Tsd. t | 1,49 Tsd. t | 0,54 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2018 | 18,65 Tsd. t | 2,00 Tsd. t | 0,46 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2017 | 18,93 Tsd. t | 2,06 Tsd. t | 0,55 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2016 | 19,01 Tsd. t | 2,20 Tsd. t | 0,54 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2015 | 20,70 Tsd. t | 2,54 Tsd. t | 0,56 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2014 | 20,55 Tsd. t | 2,06 Tsd. t | 0,57 Tsd. t | 0,03 Tsd. t |
2013 | 27,00 Tsd. t | 2,69 Tsd. t | 0,68 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2012 | 26,57 Tsd. t | 2,77 Tsd. t | 0,62 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2011 | 23,26 Tsd. t | 4,51 Tsd. t | 0,58 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2010 | 27,04 Tsd. t | 5,11 Tsd. t | 0,69 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2009 | 23,29 Tsd. t | 2,51 Tsd. t | 0,69 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2008 | 26,57 Tsd. t | 2,52 Tsd. t | 0,83 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2007 | 22,76 Tsd. t | 2,33 Tsd. t | 0,57 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2006 | 22,42 Tsd. t | 2,67 Tsd. t | 0,97 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2005 | 19,63 Tsd. t | 2,23 Tsd. t | 0,93 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2004 | 20,25 Tsd. t | 1,98 Tsd. t | 1,07 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2003 | 20,97 Tsd. t | 2,51 Tsd. t | 1,34 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2002 | 21,96 Tsd. t | 3,04 Tsd. t | 1,51 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2001 | 22,87 Tsd. t | 3,40 Tsd. t | 1,87 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
2000 | 20,65 Tsd. t | 3,38 Tsd. t | 1,75 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
1999 | 20,55 Tsd. t | 5,04 Tsd. t | 1,97 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
1998 | 20,06 Tsd. t | 5,87 Tsd. t | 2,47 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
1997 | 19,40 Tsd. t | 11,05 Tsd. t | 2,74 Tsd. t | 0,04 Tsd. t |
Im Vergleich zu den Feinstaubemissionen aus Kaminöfen emittieren Öl- oder Gasfeuerungsanlagen weniger Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid oder Staub. Durch die Senkung des Schwefelgehalts im Heizöl sind die SO2- und Feinstaubemissionen in den letzten Jahren sogar gesunken.
Betrachtet man nur Holzheizungen wie
so verursachen meistens ältere Kaminöfen bei gleichem Holzeinsatz ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel.
Die Höhe der Emissionen hängt neben dem Alter auch davon ab, ob man das Holz manuell nachlegt oder die Brennstoffzufuhr automatisch erfolgt, vom Wartungszustand der Holzheizung und natürlich von der Brennstoff-Qualität des Holzes.
Zudem sind die Emissionen von Holzheizungen, Kaminen und Öfen übers Jahr gesehen natürlich saisonal stark von der Witterung der Wintermonate abhängig. In kalten Wintermonaten ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Holzbrennstoff-Einsatzes.
Der zunehmenden Verbrennung von Holz als Quelle der Feinstaubbelastung wurde im Jahr 2010 mit schärferen Feinstaub-Grenzwerten in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) begegnet.
Die Überarbeitung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) sieht die folgenden 3 wichtigen Richtlinien für u.a. Kamin- und Holzofen-Betreiber vor:
Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen müssen sich an diese Vorgaben halten. Der Schornsteinfeger überprüft deren Einhaltung.
Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel gibt es ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger. Des Weiteren gibt es eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller.
Ausnahme sind wasserführende Kamineinsätze, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden.
Die Änderung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) sieht seit 2021 für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 1 MW vor, dass die Mündung eines Schornsteins künftig außerhalb der so genannten Rezirkulationszone des Einzelgebäudes liegen muss, also außerhalb des Bereichs, wo Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und vor Ort verbleiben.
Dazu muss die Austrittsöffnung des Schornsteins nahe am Dachfirst angeordnet werden und diesen um mindestens 40 Zentimeter überragen. Firstferne Errichtungen sind unter der Voraussetzung möglich, dass bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden.
Hintergrund 1. BImSchV: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen enthalten die Anforderungen für Anlagen, um Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Die Verordnungen des BImSchG werden durch zwei wichtige Verwaltungsvorschriften – „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) und „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) – ergänzt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel.
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Kaminöfen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden.
Die 2. Stufe der 1. BImSchV gibt vor, dass neue Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub nicht überschreiten dürfen.
Grenzwerte | BImSchV Stufe 1 ab 22.03.2010 | BImSchV Stufe 2 ab 31.12.2014 |
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Schadstoffe | CO / Staub | CO / Staub |
Raumheizer mit Flachfeuerung | 2 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Raumheizer mit Füllfeuerung | 2,5 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Speichereinzelfeuerstätten | 2 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) | 2 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung | 2 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung | 2,5 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,25 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Herde | 3 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,5 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Heizungsherde | 3,5 g/m3 / 0,075 g/m3 | 1,5 g/m3 / 0,04 g/m3 |
Pelletöfen ohne Wassertasche | 0,4 g/m3 / 0,05 g/m3 | 0,25 g/m3 / 0,03 g/m3 |
Pelletöfen mit Wassertasche | 0,4 g/m3 / 0,03 g/m3 | 0,25 g/m3 / 0,02 g/m3 |
Ob der eigene Kaminofen diese Grenzwerte einhält, steht auf der Bescheinigung des Herstellers gemäß der Typprüfung oder kann durch eine Feinstaubmessung nachgewiesen werden. Eine Feinstaubmessung können Hausbesitzer für 150 bis 300 Euro bei einem örtlichen Schornsteinfeger beauftragen.
Halten alte Kamine die Feinstaub-Grenzwerte nicht ein, sind sie in der Regel außer Betrieb zu setzen. Alternativ können Verbraucher auch einen Feinstaub-Filter im Schornstein nachrüsten lassen.
Baujahr | Außerbetriebnahme oder Nachrüstung |
---|---|
bis 1974 | bis 31.12.2014 |
bis 1984 | bis 31.12.2017 |
bis 1994 | bis 31.12.2020 |
bis 2010 | bis 31.12.2024 |
Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.
Ob ihr Kaminofen Feinstaub freisetzt erkennen Sie daran, dass durch eine vermehrte Rußbildung sich die Brennkammer schwarz färbt und verkohlte Holzreste im Kaminofen nach der Verbrennung übrigbleiben.
Zudem können Sie anhand einer untypischen Geruchsbelästigung erkennen, ob ihr Holzofen Feinstaub ausstößt! Denn obwohl bei der Holzverbrennung „Gerüche“ vor allem durch organische Verbindungen verursacht werden, die bei einer unvollständigen Verbrennung von Holz entstehen, gehen starke Gerüche oft auch mit einem erhöhten Ausstoß anderer Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid einher, weil diese Stoffe unter ähnlichen Bedingungen entstehen.
Kaminofen-Feinstaub muss aber nicht zwangsläufig anfallen! Wir geben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Tipps, wie Sie den Ausstoß von Holzofen-Feinstaub und anderer Luftschadstoffe auf ein Minimum reduzieren!
Wer einen Feinstaub-Ausstoß aus dem eigenen Kaminofen vermeiden will, sollte auf die richtige Holzqualität achten! Dabei ist die richtige Lagerung wichtig, damit das Holz unter optimaler Wärmeabgabe möglichst emissionsarm verbrennt.
Frisch geschlagenes Holz enthält – je nach Jahreszeit und Holzart – zwischen 45 und 60 Prozent Wasser. Bei optimaler Trocknung sinkt dieser Wasseranteil auf 15 bis 20 Prozent.
Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt gestapelt werden und je nach Holzart ein bis zwei Jahre lang trocknen.
Daneben muss der Kaminofen auch richtig befeuert werden, um Feinstaub zu vermeiden. Wesentlichen Einfluss hat dabei die Luftzufuhr, bei handbeschickten Anlagen sind außerdem der Zeitpunkt und die Menge der Brennstoffzugabe von Bedeutung.
Aus diesem Grund sieht die neue BImSch-Verordnung vor, dass eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger zum richtigen Umgang mit der Anlage, den Brennstoffen und ihrer Lagerung berät. Die Beratung findet statt, wenn eine Anlage neu in Betrieb geht oder aber wenn ein neuer Betreiber sie übernimmt.
Nicht zuletzt sollte der Ofen regelmäßig durch Fachleute gewartet und überwacht werden. So kann die Luftbelastung soweit wie möglich reduziert werden.
Moderne, emissionsarme Holzfeuerungsanlagen haben deutlich niedrigere Emissionen als durchschnittliche Anlagen. Zu den emissionsarmem Holzfeuerungen zählen Scheitholzvergaserkessel, aber auch Feuerungsanlagen mit Holzpellets – kleinen Holzpresslingen – oder Feuerungsanlagen, die über einen Staubabscheider verfügen.
Diese Feinstaubfilter für Kamine arbeiten wie ein Katalysator fürs Auto. Sie scheiden die Schadstoffe, die beim Verbrennen entstehen ab. So verhindert er, dass diese in die Umwelt geraten.
Man unterscheidet bei Feinstaubfiltern für den Kamin grundsätzlich
Aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive Feinstaubfilter arbeiten komplett ohne Strom. Aktive Filter, die einen besonders hohen Abscheidegrad erreichen, kosten dabei etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Passive Feinstaubfilter gibt es dagegen schon für rund 300 Euro.
Bereits beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass der Kaminofen effizient und emissionsarm ist. Das ist zum Beispiel bei Feuerungsanlagen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ der Fall, die mittels Abscheidetechniken zur Minderung gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe und automatisierten Luftregelungen den Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermeiden helfen sollen.
Der „Blaue Engel“ für Kaminöfen wurde im Dezember 2019 eingeführt und zeichnet Holzöfen aus, die strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen an Stickstoffoxiden (NOx), Kohlenstoffmonooxid (CO), Staub und Feinstaub und den Gesamt-Kohlenstoff-Ausstoß als gesetzlich vorgeschrieben erfüllen.
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