Letzte Aktualisierung: 16.09.2024

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Wärmepumpe anmelden: Die wichtigsten Tipps zur Anmeldepflicht

Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Anmeldung:

  • Wärmepumpe wie auch z. B. Wallboxen, Klimageräte oder Warmwassergeräte zählen zu den beim zuständigen Netzbetreiber anmeldepflichtigen Geräten.
  • Wärmepumpen werden in der Regel durch den Installationsbetrieb angemeldet. Aber auch Sie könnten (theoretisch) ihre Wärmepumpe beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes anmelden.
  • Eine Anmeldung ist in jedem Fall Pflicht. Die Anmeldung der Wärmepumpe ist zudem Voraussetzung, um einen Heizstromtarif nutzen können.
  • Keine Freigabe durch den Netzbetreiber kommt nur in begründeten Ausnahmefällen vor. Bei einer Verstärkung des Stromnetzes kann eine Weiterberechnung des Baukostenzuschusses erfolgen.

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Warum müssen Wärmepumpen angemeldet werden?

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung nutzen Strom als Energieträger. In den Langfristszenarien des BMWK sind im Gebäudesektor 2030 rund 6 Mio. Wärmepumpen installiert, um die Klimaziele zu erreichen. Diese 6 Mio. Wärmepumpen (davon 0,3 Mio. Hybrid-Wärmepumpen) benötigen in 2030 rd. 35 TWh Strom. Die Gesamtleistung der installierten Wärmepumpen soll demnach in 2030 26,7 Gigawatt (GW) betragen.

Dies führt zu einer anderen Belastung der Stromnetze, die daraufhin erweitert und angepasst werden müssen. Ob der einzelne Netzanschluss eines Gebäudes jedoch ausreicht, muss für jeden Einzelfall im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber geprüft werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass vor allem beim Anschluss von größeren Wärmepumpen für Mehrfamilienhäusern häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig werden kann.

Aber auch bei Einfamilienhäusern kann es vorkommen, dass der Stromnetzanschluss nicht für die Leistung einer Wärmepumpe ausreicht. Aus diesem Grund müssen Wärmepumpen bei der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Es besteht beim zuständigen Netzbetreiber eine Anmelde- und Zustimmungspflicht.

Tipp: Experten erklären hier alles Wichtige zum Stromanschluss und wie Sie eine Wärmepumpe elektrisch anschließen!

Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?

Bei der Installation einer Wärmepumpe prüft ihr Elektriker vor der Installation der Wärmepumpe, welche Anpassungen an der elektrischen Anlage, besonders am Zählerschrank, vorzunehmen sind. Je nach Anschlussvariante sind ggf. anfallende Sperrzeiten oder die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Energiemanagementsystem zu berücksichtigen.

Egal ob Sie einen Neubau, eine Heizungserneuerung oder ähnliches planen, jede Wärmepumpe ist eine Herausforderung für das öffentliche Stromnetz und muss dem Netzbetreiber angemeldet werden. Jede Anmeldung geschieht daher nur in Verbindung mit einem Elektrofachbetrieb und ist nicht alleine durch Zusendung des Formulars abgeschlossen. Wichtig: Eine nicht angemeldete und installierte Wärmepumpe ist unzulässig und sollte umgehend nachträglich angemeldet werden!

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Wie wird eine Wärmepumpe angemeldet?

Eine Anmeldung wirkt zunächst einfach, verursacht aber einen größeren nachgelagerten Prozess. Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird ein aktualisierter Netzanschlussvertrag und ggf. ein Angebot über die Weiterberechnung des Baukostenzuschusses (BKZ) nach §11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erstellt. Die genaue Höhe wird nach Eingang Ihrer Anmeldung geprüft.

Der Anmeldeprozeß: In 5 Schritten zur Wärmepumpen-Anmeldung beim Netzbetreiber
Schritt Aufgabe
1. Installation mit Elektrofachbetrieb abstimmen
2. Anmeldung beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes gemäß VDE-ARN 4100 sowie §19 NAV durch Elektrofachbetrieb
3. Netzbetreiber prüft, ob das Netz die gewünschte Leistung bereitstellen kann
4. Erteilung der Anschluss-Genehmigung oder zunächst Netzverstärkung mit ggf. Baukostenzuschuss erforderlich
5. Elektro-Installation mit ggf. Zählereinbau umsetzen und Installationsdatum an Stromnetzbetreiber melden

Erforderliche Daten, um eine Wärmepumpe anmelden zu können

  • Anschrift des Gebäudes
  • Anschrift des Eigentümers
  • Anschrift des Elektrikers, der die Wärmepumpe angeschlossen
  • Wärmepumpen-Hersteller
  • elektrische Anschlussleistung

Besonders wichtig ist es, die elektrische Leistung der Wärmepumpe anzumelden. Die elektrische Leistung ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden. Teilweise geben Hersteller auch elektrische Leistungen für die Zusatzheizung an, die jedoch nicht angegeben werden muss.

Typische Fragen, die Sie bei der Anmeldung auch beantworten können sollten:

  • Verletzt das Verbrauchsgerät Grenzwerte bzw. entstehen Netzrückwirkungen?
  • Ist das elektrische Verbrauchsgerät steuerbar?
  • Möchten Sie mehrere baugleiche Geräte anmelden?
  • Wird das Gerät über eine separate Messung/ Zähler angeschlossen?

Im Regelfall unterstützt Ihr Elektroinstallateur Sie bei der Einreichung des Formulars bzw. übernimmt die vollständige Anmeldung der Wärmepumpe.

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