Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

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Solarstromverkauf: Vorteile, Modelle & rechtliche Aspekte

Der Solarstromverkauf öffnet Türen zu einer Reihe von Möglichkeiten, die über die reine Eigenstromnutzung hinausgehen. Indem überschüssiger PV-Strom ins Netz eingespeist oder direkt an Nachbarn, Mieter oder den Energiemarkt verkauft wird, trägt dies nicht nur zur finanziellen Rentabilität von PV-Anlagen bei, sondern unterstützt auch die Energiewende auf breiter Ebene. In diesem Fachartikel beleuchten wir die verschiedenen Facetten des Solarstromverkaufs, von den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen über die unterschiedlichen Vermarktungsmodelle bis hin zu technischen Anforderungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagenbetreiber:innen verkaufen Solarstrom indirekt über die Einspeisevergütung, in der Vermarktungsform der Direktvermarktung oder bspw. direkt an Mieter:innen.
  • Grundsätzlich kann Solarstrom über Direktvermarkter, dem regionalen Übertragungsnetzbetreiber oder direkt über Mieterstrom oder per Power-Purchase Agreements verkauft werden.
  • Bei Inanspruchnahme der Einspeisevergütung als Vermarktungsform kann zwischen der Überschusseinspeisung, Volleinspeisung und Nulleinspeisung gewählt werden.
  • Mieterstrom wird in keinem Fall durch das öffentliche Stromnetz geleitet, und kann daher besonders fair verkauft werden: Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer fallen nicht an. Und seit 01.07.2022 muss auch keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden.
  • Für den Verkauf des Solarstroms über die Direktvermarktung stehen PV-Betreiber:innen nach EEG 2023 grundsätzlich die Marktprämieoder die Sonstige Direktvermarktung zur Verfügung.
  • Die Wahl des Vermarktungsmodells hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Ziele, Standortbedingungen, technische Voraussetzungen und persönliche Präferenzen.
  • Die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Solarstromverkaufs sollten sorgfältig abgewogen und in Betracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass Ihre Investition langfristig rentabel ist und rechtlich abgesichert bleibt.
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Vorteile des Solarstromverkaufs

Die Entscheidung, Solarstrom zu verkaufen, birgt eine Vielzahl von Vorteilen, die über die rein finanzielle Dimension hinausgehen. Im Kontext der sich wandelnden Energielandschaft und des wachsenden Umweltbewusstseins erweist sich der Solarstromverkauf als bedeutende Option mit weitreichenden Auswirkungen.

  • Beitrag zur Energiewende und CO2-Reduktion
  • Einnahmequelle für Haushalte und Unternehmen
  • Flexibilität und Anpassbarkeit an verschiedene Märkte

Indem Sie Ihren überschüssigen PV-Strom verkaufen, tragen Sie aktiv zur Energiewende bei. Der von Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugte saubere Strom fließt in das öffentliche Netz ein oder versorgt direkt Nachbarn und Mieter. Dies bedeutet weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Atomenergie, was letztendlich zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen und einer positiven Einwirkung auf das Klima führt. Jede Kilowattstunde verkaufter Solarstrom macht einen messbaren Unterschied, indem er konventionelle, umweltschädliche Energiequellen ersetzt.

Der Solarstromverkauf bietet eine finanzielle Perspektive, die über die Amortisation Ihrer PV-Anlage hinausgeht. Statt überschüssigen Strom ungenutzt zu lassen, können Sie ihn gewinnbringend vermarkten. Dies kann für private Haushalte eine Möglichkeit darstellen, ihre Investition schneller zurückzuerhalten, und für Unternehmen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Die erwirtschafteten Einnahmen können wiederum für Wartung, Erweiterung der Anlage oder andere unternehmerische Ziele verwendet werden.

Der Solarstromverkauf bietet eine bemerkenswerte Flexibilität in Bezug auf die Zielmärkte. Ob Sie sich für die direkte Vermarktung an Mieter, Nachbarn oder Unternehmen entscheiden oder den Strom auf dem Energiemarkt handeln (lassen), hängt von Ihren Zielen, Standortfaktoren und den wirtschaftlichen Bedingungen ab. Diese Vielseitigkeit ermöglicht es, die Vermarktungsstrategie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und die größtmöglichen Vorteile aus Ihrer Photovoltaik-Anlage zu ziehen.

Verschiedene Modelle des Solarstromverkaufs

Der Solarstromverkauf bietet verschiedene Modelle, die es Ihnen ermöglichen, Ihre erzeugte Energie auf unterschiedliche Weisen zu vermarkten. Jedes Modell hat eigenen Vor- und Nachteile, abhängig von Ihren Zielen, Standortfaktoren und Präferenzen. In diesem Abschnitt werden wir die verschiedenen Vermarktungsmodelle genauer betrachten.

Bei der Frage des Solarstromverkaufs stehen zwei Hauptmodelle im Vordergrund: die Einspeisevergütung und die Direktvermarktung. Die Einspeisevergütung war lange Zeit ein beliebtes Modell, bei dem Netzbetreiber den erzeugten PV-Strom zu einem festgelegten Preis abnehmen. Diese Vergütungssätze sind jedoch über die Jahre gesunken. Auf der anderen Seite ermöglicht die Direktvermarktung den Verkauf des Stroms an Dritte, was potenziell höhere Einnahmen erzielen kann. Allerdings bringt die Direktvermarktung auch zusätzliche Verantwortlichkeiten wie die Preisgestaltung und den Marktzugang mit sich.

Verkauf durch Einspeisevergütung

Das traditionelle Modell des Solarstromverkaufs ist die Einspeisung in das öffentliche Netz. Hierbei wird der von Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom ins Netz eingespeist, und Sie erhalten dafür eine festgelegte Einspeisevergütung. Diese Vergütung ist über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und bietet eine gewisse Planbarkeit der Einnahmen. Der örtliche Netzbetreiber zahlt die Einspeisevergütung und verkauft den gesamten eingespeisten Strom an der Börse.

Die Einspeisevergütung kann in Form der Überschusseinspeisung, Volleinspeisung und Nulleinspeisung gewählt werden. Je nachdem unterscheiden sich die Verkaufsstrategien für Solarstrom, denn der gewünschte Eigenverbrauchsanteil und der Autarkiegrad beeinflussen die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage mit Einspeisevergütung.

Die Renditen aus dem Verkauf von Solarstrom aus einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung kommen zum einen durch eine maximale Stromproduktion und entsprechender Vergütung zustande. Die Einnahmen ergeben sich durch die Einspeisung des überschüssigen Stroms und der Vergütung, Direktvermarktung oder Vergütung nach dem Marktwert für Solar.

Zum anderen können, im Vergleich zum vollständigen Netzbezug (ohne PV-Anlage), Kostenersparnisse durch Eigenverbrauch realisiert werden. Die Kostenersparnisse werden durch den Eigenverbrauch des Stroms möglich. Das Prinzip ist einfach: sind die Stromgestehungskosten geringer als die Netzbezugskosten, ergibt es Sinn, den Eigenverbrauch zu steigern. So „verkaufen“ Sie den eigenen Solarstrom günstig an den eigenen Haushalt.

Je höher die Differenz von Stromgestehungskosten der eigenen Photovoltaikanlage zu den Netzbezugskosten, desto rentabler ist der Eigenverbrauch.

  Strategie Eigenverbrauch
Eigenverbrauch kWh/a
x Stromgestehungskosten €/kWh
+ Netzbezugskosten €/a
< Kosten vollständiger Netzbezug €/a

Bei geringer Einspeisevergütung und einem geringen Marktwert für Solar wirft eine Anlage höhere Renditen ab, wenn der Eigenverbrauch maximiert wird. Aus dem Grund wurden und werden Anlagengrößen nach Eigenverbrauchsmaximierung und nicht nach Dachflächenpotential dimensioniert.

Solarstrom über Ausschreibungen verkaufen

Die Bundesnetzagentur führt regelmäßige Ausschreibungen (März, Juni, November für Solaranlagen) für erneuerbare Energien durch, darunter auch PV-Freiflächenanlagen. Bei den Ausschreibungen konkurrieren verschiedene Projekte miteinander, indem sie Gebote für eine bestimmte Energiemenge und einen festgelegten Zuschlagswert abgeben.

Anlagen ab einer installierten Leistung von mindestens 1.001 kWp sind zur Teilnahme berechtigt. Das Ausschreibungssystem trägt dazu bei, die Kosten für erneuerbare Energien weiter zu senken und gleichzeitig eine faire und transparente Vergabe von Fördermitteln zu gewährleisten. Die Projekte mit den wettbewerbsfähigsten Geboten erhalten den Zuschlag und können die Anlage realisieren.

Power Purchase Agreements (PPA)

In Deutschland gewinnen Power Purchase Agreements (PPA) als Finanzierungs- und Abnahmemodell für Freiflächenanlagen an Relevanz. Ein PPA ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Anlagenbetreiber und einem Energieabnehmer, häufig einem Unternehmen oder einem Versorgungsunternehmen. In einem PPA verpflichtet sich der Abnehmer, den erzeugten Strom zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen, oft über einen langen Zeitraum hinweg.

PPAs bieten zahlreiche Vorteile für beide Seiten. Anlagenbetreiber erhalten eine langfristige Einnahmequelle und eine sichere Absatzmöglichkeit für ihren erzeugten Strom. Abnehmer wiederum können von stabileren Strompreisen profitieren und ihr Engagement für erneuerbare Energien unterstreichen. Diese langfristigen Verträge können Investoren zusätzliche Sicherheit bieten und den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen vorantreiben.

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Solarstromverkauf an Nachbarn und Mieter

Der direkte Verkauf von Solarstrom an Nachbarn und Mieter bietet eine attraktive Möglichkeit, den erzeugten Strom in Ihrer unmittelbaren Umgebung zu nutzen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen. Dieses Modell fördert nicht nur die lokale Energiewende, sondern stärkt auch die Beziehungen in der Gemeinschaft. Hier erfahren Sie, wie Sie den Solarstromverkauf an Nachbarn und Mieter strategisch angehen können.

Vorteile der lokalen Vermarktung

Der Verkauf von Solarstrom an Nachbarn und Mieter hat mehrere Vorteile. Erstens können Sie den erzeugten Strom direkt an Verbraucher verkaufen, die ihn wirklich schätzen und nutzen. Dies trägt nicht nur zur finanziellen Rentabilität bei, sondern fördert auch das Bewusstsein für erneuerbare Energien auf lokaler Ebene. Zweitens schafft der direkte Kontakt zu Nachbarn und Mietern eine persönliche Bindung und kann langfristige Partnerschaften für den Solarstromverkauf etablieren.

Da der Solarstrom in keinem Fall durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, kann Mieterstrom besonders fair verkauft werden: Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer fallen nicht an. Und seit 01.07.2022 muss auch keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden.

Preisgestaltung und Abrechnungsoptionen

Die Preisgestaltung ist ein kritischer Aspekt des Solarstromverkaufs. Der Preis pro Kilowattstunde sollte sowohl für Sie als Verkäufer als auch für Ihre Kunden attraktiv sein. Er sollte die Kosten Ihrer Anlage, Wartungskosten und eine angemessene Rendite berücksichtigen. Die Wahl zwischen einem festen Preis oder einem variablen Preis, der an den Strommarkt gekoppelt ist, beeinflusst die Stabilität der Einnahmen und die Attraktivität für Kunden.

Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben

Beim Verkauf von Solarstrom an Nachbarn und Mieter ist es wichtig, sich an geltende rechtliche Vorgaben zu halten. Überprüfen Sie Gesetzesvorgaben, Verordnungen und eventuelle Meldepflichten für den Stromverkauf. Datenschutz ist ebenfalls von Bedeutung, da Abrechnungsdaten und Kundeninformationen möglicherweise geteilt werden müssen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Vorschriften einhalten.

Gemäß des § 21 Absatz 3 EEG erhalten Sie für den Solarstrom einen Mieterstromzuschlag, sofern der Strom nicht durch das Netz des Verteilnetzbetreibers geleitet und direkt innerhalb des Gebäudes oder Quartier verbraucht wird. Für in 2023 und 2024 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen beträgt die Höhe des Mieterstromzuschlags 2,67 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 2,48 Cent/kWh für Anlagen bis 40 kWp und 1,67 Cent/kWh für Anlagen bis 1 MWp.

Die geplante Änderung des § 42b EEG durch das Solarpaket 1 begünstigt die Nutzung von Solarstrom innerhalb von Gebäuden, um mehrere Verbraucher mit Energie zu versorgen. Die Einführung der "Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ ermöglicht es PV-Anlagenbetreiber, ihren Solarstrom barrierefrei an Mieter und Mitbewohner zu verkaufen, solange er verfügbar ist. Der zusätzlich benötigte Strom kann von einem bevorzugten Energieanbieter bezogen werden. Diese Neuerung erleichtert die Umsetzung von Prosuming und Sektorenkopplung in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten, ohne komplizierte Energieanbieterbürokratie oder teure Messtechnik.

Direktvermarktung auf dem Strommarkt

Zur direkten Vermarktung des in der Solaranlage erzeugten Stroms stehen dem PV-Betreiber nach EEG 2023 grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Marktprämie nach § 20 EEG
  • Sonstige Direktvermarktung an Dritte ohne EEG-Förderung nach § 21a EEG

Aus diesen Direktvermarktungsmöglichkeiten kann der Solaranlagenbetreiber je nach Risikobereitschaft die für ihn günstigste Form der Direktvermarktung wählen oder aber weiterhin seine Anlagen im Rahmen der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung betreiben.

Zudem kann der Anlagenbetreiber die Option der Direktvermarktung monatsweise wählen, d. h. ein Wechsel zwischen verschiedenen Direktvermarktungsoptionen oder die Rückkehr in das risikoärmere System der garantierten Einspeisevergütung ist jeweils zu Beginn eines Monats unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat gegenüber dem Netzbetreiber möglich.

Eigenverbrauch, Vor-Ort-Vermarktung und Eigenvermarktung

Neben dem Eigenverbrauch von Solarstrom oder der vollständigen Einspeisung ins Stromnetz wird der Verkauf des eigenen PV-Stroms über die Direktvermarktung immer attraktiver. Der Unterschied zum Eigenverbrauch besteht darin, dass man das Stromnetz in Anspruch nimmt oder Erzeuger und Verbraucher nicht dieselbe (juristische) Person sind.

Eine Möglichkeit des Solarstromverkaufs per Direktvermarktung stellt die sogenannte Vor-Ort-Vermarktung dar. Dabei verkaufen, Betreiber von PV-Anlagen ihren überschüssigen Solarstrom an z. B. Nachbarn, die Kommune oder in der Nähe befindliche Betriebe. Diese Vor-Ort-Vermarktung hat den Vorteil, dass die Anlagenbetreiber einen höheren Preis als die Einspeisevergütung erhalten und die Abnehmer selbst weniger für den Solarstrom zahlen als beim Bezug vom Stromanbieter.

Bei einer sogenannten Eigenvermarktung über das öffentliche Netz wird der Strom entweder an ein Stromhandelsunternehmen oder wiederum an in der Nähe gelegene Abnehmer verkauft. Dabei entfällt jedoch die Netzentgeltbefreiung und die Anlagenbetreiber müssen Pflichten zur Wetterprognose einhalten, damit der Netzbetreiber das Netz stabil halten kann.

Aus energierechtlicher Sicht werden PV-Anlagenbetreiber zudem zu einem EVU im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und müssen auf jede verkaufte Kilowattstunde die Netzentgelte an die Netzbetreiber bzw. die Konzessionsabgabe an die Kommune abführen. Daher wird die Eigenvermarktung in aller Regel von spezialisierten Dienstleister (Direktvermarktern) übernommen, die neben dem Stromverkauf auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand übernehmen.

Technische Voraussetzungen für die Direktvermarktung

Gemäß des Solarpaket 1 und den resultierenden Änderungen im EEG müssen Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kWp keine besonderen technischen Vorgaben für die Direktvermarktung nach § 10b EEG aufweisen. Das vereinfacht besonders für kleinere Anlagen den Zugang zur Direktvermarktung. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Direktvermarktungsfirmen in der Lage sind, regelmäßig nur auf größere Anlagen Einfluss zu nehmen und die Einspeisung von kleineren Anlagen mittlerweile präzise prognostizieren können.

Ab 25 kWp gilt nach § 10b EEG 2023 die Vorgabe einer technischen Einrichtung, über die das Direktvermarktungsunternehmen oder die andere Person, an die der Strom veräußert wird, jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen kann und die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln kann.

Direktvermarktung von Solarstrom aus kleinen, privaten Solaranlagen

Wurde bis die Marktprämie in Anspruch genommen, müssen Anlagenbetreiber rechtzeitig vor dem Förderende zwischen der  sonstigen Direktvermarktung oder der verringerten Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen wählen (§§ 21b und c EEG 2021) und dafür sorgen, dass die Netzeinspeisung einem Bilanzkreis zugeordnet ist (§ 4 Absatz 3 StromNZV). Die Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den Wechsel der Veräußerungsform bis zum 30. November des letzten Förderjahres mitgeteilt haben.

Wurde bis die Marktprämie in Anspruch genommen, müssen Anlagenbetreiber rechtzeitig vor dem Förderende zwischen der sonstigen Direktvermarktung oder der verringerten Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen wählen (§§ 21b und c EEG 2021) und dafür sorgen, dass die Netzeinspeisung einem Bilanzkreis zugeordnet ist (§ 4 Absatz 3 StromNZV). Die Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den Wechsel der Veräußerungsform bis zum 30. November des letzten Förderjahres mitgeteilt haben.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Solarstrom

Welche Vorteile bietet der Solarstromverkauf gegenüber dem Eigenverbrauch?

Der Solarstromverkauf ermöglicht es Ihnen, überschüssigen erzeugten Strom zu monetarisieren, anstatt ihn ungenutzt zu lassen. Dies trägt zur finanziellen Rentabilität Ihrer Photovoltaik-Anlage bei und fördert die Energiewende. Im Gegensatz dazu kann der Eigenverbrauch Ihre Stromrechnung senken und die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz verringern.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind beim Solarstromverkauf zu beachten?

Beim Solarstromverkauf müssen Netzentgelte, Steuerpflichten und eventuelle Ausnahmeregelungen berücksichtigt werden. Auch die Vertragsabschlüsse mit Abnehmer:innen sollten rechtlich korrekt gestaltet sein. Es ist ratsam, sich über die lokalen Gesetze und Vorschriften zu informieren oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Vermarktungsmodelle stehen beim Solarstromverkauf zur Verfügung?

Beim Solarstromverkauf stehen verschiedene Modelle zur Auswahl, darunter die Einspeisung ins Netz, der Direktverkauf an Nachbarn und Mieter sowie die Teilnahme am Strommarkt. Jedes Modell hat seine eigenen Vor- und Nachteile, abhängig von Faktoren wie Standort, Zielsetzungen und Präferenzen.

Welche technischen Anforderungen sind für den Solarstromverkauf relevant?

Für den Solarstromverkauf sind mindestens moderne Messeinrichtungen und teilweise eine Fernüberwachung und Steuerung der Anlage, regelmäßige Wartung und, wenn gewünscht, Speichersysteme erforderlich. Die genaue Datenerfassung, Prognose der Stromproduktion und technische Optimierung sind entscheidend, um eine effiziente Energieerzeugung und einen reibungslosen Verkaufsprozess sicherzustellen.

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