Letzte Aktualisierung: 26.07.2018
Kältemittel werden in Wärmepumpen als Arbeitsmittel eingesetzt, da sie aufgrund ihrer thermodynamischen Eigenschaften bereits bei einer sehr geringen Temperatur verdampfen (Verdampfer) und sich durch Kompression in einem Verdichter auf ein für Heizzwecke höheres, nutzbares Temperaturniveau anheben lassen. Daher lässt sich nur mit Kühl- und Kältemitteln der physikalischen Effekt der Verdampfungswärme (Verdampfungsenthalpie) bei Wechsel des Aggregatzustandes von flüssig zu gasförmig in Wärmepumpen nutzbar machen.
Kältemittel in Wärmepumpen sollten vor Allem gute thermodynamische Eigenschaften besitzen. Insbesondere sollten Kältemittel in Wärmepumpen dabei eine hohe volumetrische Kälteleistung besitzen, für den Temperaturbereich der Wärmepumpenanwendung geeignet sein, niedrige Druckverluste aufweisen und chemisch als auch thermisch stabil sein. Darüber hinaus wird aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen vom Kältemitteleinsatz in Wärmepumpen verlangt, dass diese nicht giftig, nicht brennbar und kein Ozonabbaupotenzial bzw. Treibhauspotenzial besitzen.
Viele Jahre wurden in Wärmepumpen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) als Kältemittel verwendet, da sie leicht handhabbar, nicht giftig und nicht brennbar sind und nicht mit den in Wärmepumpen eingesetzten Werkstoffen reagieren. Wird das Kältemittel FCKW allerdings freigesetzt, so schädigt es die Ozonschicht. Daher wurde 1987 zunächst vollhalogenierte FCKW wie R-12 und R-114 im Zuge des Montreal-Protokolls verboten und ab 1994 auch teilhalogenierte H-FCKW wie R-22 in der Verwendung eingeschränkt. Unter Berücksichtigung von Übergangsfristen darf seit dem 01.01.2000 z. B. das vielfach in Wärmepumpen verwendete Kältemittel R22 nicht mehr eingesetzt werden.
Die daraufhin in Wärmepumpen als Ersatz verwendeten Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) wie z. B. R-134a, R-404A, R-407C, R-410A, R-417A und R-507A schädigen nicht die Ozonschicht sind jedoch in der Luft "stabil", d. h. klimaaktiv und tragen zum Treibhauseffekt bei und sind deshalb auch im Kyoto-Protokoll als umweltgefährdend erfasst. Der Einsatz von klimaaktiven Kältemitteln in Wärmepumpen ist in Deutschland nicht verboten. Aus Umweltschutzgründen versuchen die Wärmepumpenhersteller die Kältemittelmenge jedoch zu reduzieren oder natürliche Kältemittel wie z.B. Ammoniak (R-717), 60% Ammoniak und 40% Dimethylather (R-723), Kohlenwasserstoffe (R-600a, R-290), Kohlendioxid CO2 (R-744) oder Wasser (R-718) einzusetzen.
Als natürliche Kältemittel gelten reine, nicht halogenierte und chlorierte oder fluorierte Kohlenwasserstoffe wie z. B. Propan, Propen bzw. Propylen oder Butan. Sie sind weder ozonschädigend noch klimaschädlich und ungiftig. Dafür sind sie jedoch brennbar und stellen bei nennenswerten Luftkonzentrationen eine Explosionsrisiko dar. Daher ist ihr Einsatz in Wärmepumpen auch mit einem höheren technischen Sicherheitsaufwand verbunden. Nicht brennbare, natürliche Kältemittel wie Ammoniak, Kohlendioxid oder Wasser machen aufgrund ihrer thermodynamischen Eigenschaften ebenfalls einen höheren technischen Aufwand notwendig und haben sich daher als Kältemittel in Wärmepumpen nicht im größeren Umfang durchsetzen können. Ammoniak und Kohlendioxid werden aber generell in industriellen Kühlanlagen wie Kühlhäusern und Brauereien als auch in Kleinanlagen wie z. B. in Absorptionswärmepumpen verwendet.
Kurzfilm "naturally cool" über den Gebrauch natürlicher Kältemittel wie etwa Ammoniak, CO2 und Kohlenwasserstoffe wie Propan
Nur eigens dafür ausgebildete Kältetechniker sollten Arbeiten am Kühlmittelkreislauf vornehmen, um ein unnötiges Entweichen von Kältemittel in die Atmosphäre zu vermeiden. Dies ist insbesondere bei Wärmepumpen notwendig, die wie z. B. Direktverdampfungssysteme eine wesentliche größere Kältemittelmenge im Wärmepumpenkreislauf beinhalten. Kommt es bei einer Wärmepumpe trotzdem zu einer Leckage, so sind auch kleine Kältemittelmengen zwischen 1 und 3 kg bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern als klimaschädlich anzusehen.
Entweichen z. B. 2 kg des Kältemittels FKW R404A, so entwickelt diese Menge an Kältemittel das gleiche Treibhauspotenzial wie 6,5 Tonnen Kohlendioxid, die beispielsweise bei der Verbrennung von 32.500 kWh Erdgas anfallen. Dies entspricht in etwa der Energiemenge, die man 3 Jahre zum Beheizen eines normalen Neubaus einsetzen würde. Daher sollte gerade beim Befüllen und Entsorgen der Wärmepumpe auf einen umweltgerechten Umgang mit dem Wärmepumpenkältemittel geachtet werden.