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Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Absturzsicherung, auch sogenannte Umwehrungen, umfassen sowohl massiv gemauerte Brüstungen als auch eher filigrane Geländer aus Holz, Metall oder Glas. Sie alle können als Vorrichtungen zur Absturzsicherung bei Fenstern dienen. Ihre bautechnische Auslegung unterliegt den Vorschriften der Landesbauordnungen der Bundesländer.
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Mit unserem Angebots-Vergleich finden Sie das beste Angebot zum günstigsten Preis. Jetzt kostenlos anfordern!Ein Sturz aus einem Fenster gefährdet Leib und Leben. Daher müssen Vorkehrungen getroffen werden, die einerseits den vorgesehenen funktionalen Gebrauch des Fensters zulassen und andererseits denjenigen absichern, der es öffnet und schließt. Allein aus der Bauweise einer Fensterfront ergibt sich ein Maß an Sicherheit:
Demnach kommt es unter anderem auf die Brüstungshöhe von Fenstern an, wenn man deren Absturzsicherheit bewerten möchte. In diesem Zusammenhang fallen oft die Begriffe Geländer und Umwehrung, wobei Letzterer häufig als Synonym für Brüstung und Geländer benutzt wird.
Eine Brüstung definiert man als ein massives Bauteil, das sich zum Beispiel zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet. Es kann sich bei einer Brüstung auch um eine Wand handeln, die der Absturzsicherung dient.
Mit dem Begriff Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein sogenanntes Personenführungselement an Treppen, Fenstern, Balkonen, Galerien, Brücken, Stegen, Wegen und Ähnlichem gemeint.
Im Unterschied zu Brüstungen sind Geländer in der Regel filigrane Bauteile, die nicht aus Mauerwerk sondern aus Holz, Stahl oder Glas beziehungsweise Kombinationen der genannten Werkstoffe gefertigt sind.
Umwehrungen nennt man bauliche Vorrichtungen, die ein Abstürzen von Personen auf tiefer liegende Flächen verhindern sollen. Der Oberbegriff Umwehrung umfasst Geländer und Brüstungen. Umwehrungen dienen der Verkehrssicherheit in, auf oder an einem Gebäude sowie auf Grundstücken.
Sogenannte Umwehrungen zur Absturzsicherung bei Fenstern sind immer dort nötig, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 Zentimeter tiefer liegende Flächen stoßen. Eine der Absturzsicherheit genügende Umwehrungshöhe ist abhängig von mehreren Faktoren, darunter die Absturzhöhe.
Expertenwissen: Die „Mindest-Absturzhöhe“ ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt den Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen). Sie kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Für Bereiche, die nicht planmäßig begangen werden können, bestehe laut den Bauordnungen dagegen keine Verpflichtung zur Anbringung einer Umwehrung. Dies treffe unter anderem auf nicht zur Begehung bestimmte Dachflächen oder Baugrundstücke zu, die nicht als Erholungs-, Aufenthalts- oder Gartennutzflächen dienten. Aber: Dort könnten dann sehr wohl Arbeitsschutzbestimmungen maßgebend sein, heißt es in den Bauordnungen weiter.
Gleichwohl Umwehrungen landesbaurechtlich und daher teilweise unterschiedlich geregelt werden, gibt es doch allgemeingültige Vorschriften. Dazu gehören unter anderem:
Im Großteil der deutschen Bundesländer sind die Brüstungsmaße der Absturzsicherung des Fensters wie folgt festgesetzt:
Experten-Tipp: Fenstergitter als Absturzsicherung sind statisch tragende Teile. Da sie im Ernstfall einiges aushalten müssen, muss ihre Verankerung auch vom Statiker berechnet werden. Der Statiker berechnet dann bei jeder Sicherung individuell die Art und Anzahl der Befestigungen. Dabei legt er Größen und Längen der Dübel und Edelstahlschrauben fest ebenso wie den Abstand der Bohrungen untereinander und von der Fensterlaibung. Mitentscheidend für die Berechnung der Verankerung der Absturzsicherung des Fensters sind auch Material und Aufbau der Fassade. Unterbleibt dies, haften im Falle eines Unfalles die Errichter der Absturzsicherung.
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Zur Absturzsicherung von Fenstern stehen verschiedene Vorrichtungen zur Verfügung, zum Beispiel:
Statt sich im Eigenbau einer Absturzsicherung mit Problemen der Festigkeit, Stabilität und Materialeigenschaften bei der Konstruktion zu befassen und möglicherweise zu scheitern, können Sie auf bereits fertige Komplettsysteme zurückgreifen, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Das bereitet in jedem Fall weniger Aufwand als das Wagnis einer Eigenkonstruktion und ist auch rechtlich sicherer.
Glasgeländer haben sich als Absturzsicherung für bodentiefe Fenster bewährt. Sie sind die unauffälligste Art der Absturzsicherung und lassen Lichteinfall zu. Als Alternative zu Glasgeländern sind mit Drucken oder Mustern versehene Glas-Railings im Einsatz, die meist aus zwei Metallprofilen – einem unteren und einem oberen – sowie einem Glaselement mit polierten Kanten bestehen. Um sie zu montieren, werden am Fenster Grundplatten fixiert, die als Haltevorrichtung für das Geländer dienen, das dann lediglich in diese Grundhalterung eingehängt und befestigt wird. Auch rahmenlose Varianten sind machbar.
In einfacher Ausführung ist ein französischer Balkonein handelsübliches Geländer, das vor der Fensteröffnung verläuft und an der Fassade befestigt ist. Beim Befestigen spielt die Tragfähigkeit der Fassade ebenso eine Rolle wie das Befestigungsmaterial.
Ein sogenannter Klopfbalkone ist ein ganz schmaler Austritt, der einst nur dazu diente, außerhalb des Raums Teppiche auszuklopfen. Klopfbalkone waren allerhöchstens einen halben Meter breit und oft von einem schmiedeeisernen Geländer gesichert.