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Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Eine Brandwand ist ein Bauteil, das dank seiner spezifischen Beschaffenheit verhindern soll, dass Feuer und Rauch von einem Gebäude oder dessen Teil zu einem anderen Gebäude oder Gebäudeteil übergreift. Dabei hat die Brandmauer zwei Schutzziele: zum einen das Gebäude, zum anderen dessen Nutzer. Eine Brandmauer ist elementarer Teil des Brandschutzes des betreffenden Gebäudes, ihr Aufbau, ihre Beschaffenheit und ihr Einsatz regelt deshalb das Baugesetz.
An den Brandschutz sollte nicht erst gedacht werden, wenn das Gebäude bereits steht und bezugsfertig ist. Hausbesitzer können viel früher das Gefahrenpotenzial minimieren, indem sie sich schon bei der Planung des Eigenheimes für den Einsatz von Brandschutzwänden entscheiden.
Eine Brandwand ist ein Bauteil, das Räume von Gebäuden oder Gebäudeteilen ausreichend lange standhält/ widerstehen kann, so dass sich ein Brand (Feuer und Rauch) darüber nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile ausbreiten kann. Eine gängige alternative Bezeichnung für eine Brandwand ist Brandmauer, weniger geläufig sind die Bezeichnungen Brandschutzwand und Feuermauer.
Die Aufgabe der Brandwand ist der Schutz: Indem sie ausreichend lange verhindert, dass der Brand sich auf andere Gebäudeteile oder Gebäude ausbreitet, schützt sie eben diese Räumlichkeiten vor Feuer, Rauch und Hitze. Schutz gewährt die Brandwand damit auch den Nutzern der Räume in den Gebäuden.
Gerade in dichtbebauten Gebieten wie Großstädten, wo sich in geschlossener Bauweise oft Haus an Haus aneinanderreiht, ist eine Brandwand zwischen den Gebäuden ein unabdingbarer Schutz, der ein schnelles Ausbreiten auf ganze Häuserreihen und Stadtviertel verhindert.
Doch nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Gewerbe- und Industriegebieten kommen Brandwände als Teil des Brandschutzkonzeptes zum Einsatz. In großen Maschinenanlagen sollen Brandwände beispielsweise das Ausbreiten des Brandes auf benachbarte Anlagen oder Teile davon verhindern.
Einen noch höheren Stellenwert als der Schutz der Gebäude und Anlagen (sogenannter Sachschutz) kommt dem Schutz von Personen zu. Die Brandwand schützt einerseits die Nutzer des brennenden Hauses, wenn sie bestenfalls so errichtet ist, dass sich ein Brandherd nicht so ausbreiten kann, dass sich ein Brandabschnitt bildet.
So können Personen das Gebäude über (noch) nicht vom Brand betroffene Abschnitte sicher verlassen. Oder aber sie suchen andererseits in einem dank der Brandwände sicheren Teil des Gebäudes Zuflucht vor dem Feuer, um auf die Rettungskräfte zu warten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Personen nicht in der Lage sind, das Gebäude eigenständig zu verlassen, beispielsweise Personen in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern.
Ihre Feuerbeständigkeit (inklusive Tragfähigkeit) muss unter extra mechanischer Belastung und sie selbst muss aus nicht brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Beton oder Mauerwerk, bestehen.
Geregelt ist dies u.a. in der deutschen Norm DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ insb. in der DIN 4102-3 (Brandwände und nichttragende Außenwände). Demnach müssen Brandwände aus Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102, Teil 1, bestehen.
So ist u.a. Leichtbeton als massiver, mineralischer Wandbaustoff nicht brennbar und verfügt neben hohem Schall- sowie Wärmeschutz auch über gute Brandschutz-Eigenschaften. Leichtbeton hält Feuer lange stand, da sie aus leichten, porigen Zuschlägen wie Bims – einem Rohstoff, der aufgrund seines vulkanischen Ursprungs selbst höchsten Temperaturen standhält - bestehen.
Zudem sind verputzte Brandwände aus Leichtbeton-Mauerwerk rauchdicht und verlangsamen so die Ausbreitung gefährlicher Gase. Bauherren können zwischen verschiedenen Dicken und Feuerwiderstandsdauern des Baustoffes wählen. Damit haben sie das Maß des eigenen Brandschutzes selbst in der Hand.
Die Musterbauordnung (MBO) unterscheidet in ihrem Paragraf 30 Brandwände gemäß ihrer Anordnung am Gebäude oder im Gebäude grundsätzlich in innere und äußere Brandwände.
Demnach müssen sogenannte Gebäudeabschlusswände als Brandwand ausgelegt werden. Ebenso Außenwände
Expertenwissen: Ausgenommen davon sind Gebäude, die weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten haben und deren Rauminhalt (brutto) höchstens 50 Kubikmeter (m3) beträgt.
Steht ein Gebäude weniger als 2,50 Meter (m) entfernt von einer Grundstücksgrenze, müssen seine Abschlusswände als Brandwände ausgelegt werden, außer das benachbarte Gebäude ist mehr als 5 m entfernt.
Innere Brandwände unterteilen große Gebäude in einzelne sogenannte Brandabschnitte. Die Brandwände müssen so errichtet werden, dass der Abstand zwischen ihnen nicht größer als 40 m ist.
In landwirtschaftlichen Nutzgebäuden gilt, dass der Rauminhalt (brutto) eines mit Brandwänden geschützten Brandabschnittes 10.000 m3 nicht überschreiten darf. Auch der bewohnte Gebäudeteil muss per Brandwand vom landwirtschaftlichen Nutzteil getrennt werden.
Bestehen innere Brandwände, müssen sie für die Feuerwehr als solche markiert werden – und zwar mit jeweils einem genormten Hinweisschild (Norm DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr).
Tragende Bauteile mit Raumabschluss | Nichttragende Außenwände mit Raumabschluss | Brandverhalten, mindestens geeignete Klassen nach DIN EN 13501-1:2010-01 |
---|---|---|
REI 90-M | EI 90-M | A2 – s1,d0 |
Der schon erwähnte §30 der MBO schreibt zudem vor, wie die Brandwand beschaffen sein muss: feuerbeständig auch dann, wenn sie extra mechanisch belastet wird.
Was das heißt, regelt die Norm DIN 4102-3 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nicht tragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“.
Demnach müsse die Brandwand nachdem sie 90 Minuten einem Brand ausgesetzt war, noch immer mehreren Stößen mit einem 200 Kilogramm (kg) schweren Bleischrotsack widerstehen, dessen Stoßarbeit sich mit 3.000 Newtonmetern (Nm) auf einer Fläche von rund 400 Quadratzentimetern (cm2) beziffern lässt, ohne dass der Raumabschluss Schaden nimmt. Die Belastung steht in diesem Fall für einstürzende Decken oder Ähnliches.
Um eben diese Feuerbeständigkeit auch unter extra Belastung zu erzielen, müssen Brandwände aus nicht brennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A1 oder A2) errichtet worden sein. Denn diese bremsen die Brandausbreitung aus.
In ihrem Paragrafen 30 Absatz 4 schreibt die MBO zudem vor, dass eine Brandwand bis zur Bedachung des Gebäudes durchgezogen werden sowie in sämtlichen Geschossen übereinanderstehen muss. So breiten sich Brände nicht durch verbleibende Lücken in der versetzten Brandwand aus. Sollen statt der inneren Brandwand Wände pro Geschoss versetzt errichtet werden, müssen
Im Absatz 5 des Paragrafen 30 der MBO steht, dass eine Brandwand 30 Zentimeter über die Bedachung zu führen sei oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 50 Zentimeter auskragenden feuerbeständigen Platte aus nicht brennbaren Baustoffen abzuschließen sei. Über diesen Abschluss hinweg dürfe man brennbare Teile des Daches nicht führen.
Expertenwissen: Für den Dachbereich sind die Anforderungen an Bauteile wie Trennwände, die an die Brandwand grenzen, niedriger. Deshalb müssen extra Maßnahmen dafür sorgen, dass der Brand nicht auf andere Dächer übergeht: Zum Beispiel in Form einer Brandwand, die 30 cm über das Dach reicht oder mit einer feuerbeständigen (F90-A) Auskragung von jeweils 50 cm beiderseits.
Auch über Dachöffnungen darf sich der Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile ausbreiten. Deshalb müssen sogenannte Oberlichter, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Dachhaut wenigstens 1,25 m von Brandwänden entfernt sein, wenn die Brandwand weniger als 30 cm über das Dach geführt ist. Gleiches gilt bei Dachgauben und ähnlichen Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht mit Wänden vor einem Ausbreiten des Brandes gesichert sind.