So finden Sie die beste Dämmung
Letzte Aktualisierung: 02.12.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Sie dürften das Problem kennen: Wenn das Dach Ihres Hauses nicht gedämmt ist, fallen Ihnen sowohl der kalte Winter als auch der heiße Sommer zur Last – vor allem in den oberen Etagen. Darüber hinaus schadet ein ungedämmtes Dach der Energiebilanz.
Um diese Probleme zu beheben, bietet sich die verhältnismäßig einfache und kostengünstige Dämmung der obersten Geschossdecke an. Hierbei wird das Dämmmaterial auf dem Boden des Dachgeschosses ausgelegt.
Irritierenderweise wird die Dämmung der obersten Geschossdecke häufig als „Dachbodendämmung“ bezeichnet. Tatsächlich bleibt das Dach aber ungedämmt. Die Dämmung erfolgt ausschließlich auf dem Fußboden.
Die oberste Geschossdecke zu dämmen, bietet zahlreiche Vorteile, darunter:
Im Vergleich zur Dachdämmung lässt sich mit der Dämmung der obersten Geschossdecke nicht nur einiges an Geld sparen – sie erfüllt zugleich die Auflagen der EnEV (Energieeinsparverordnung) beziehungsweise deren Nachfolger, dem seit 1.11.2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die oberste Geschossdecke zu dämmen ist tatsächlich keine beliebige Entscheidung, sondern seit 2016 für Hausbesitzer:innen verpflichtend.
Alle begehbaren und auch nicht begehbaren oberen Geschossdecken müssen gedämmt sein, sofern das Dach nicht gedämmt oder der Mindestwärmeschutz nicht gewährleistet ist. Die Anforderungen regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gesetz greift, sobald Sie eine Immobilie erwerben oder Sanierungsmaßnahmen vornehmen. Dann besteht die Pflicht, bei der oberen Geschossdeckendämmung einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m2 K) nicht zu überschreiten. Dieser Wert lässt sich zum Beispiel anhand einer 14 cm dicken Dämmung der Wärmeleitgruppe (WLG) von 035 auf der obersten Decke erreichen.
Das BAFA fordert bei der Dachdämmung einen noch ambitionierteren U-Wert als das GEG – nämlich 0,14 W/(m2 K).
Im Gebäudeenergiegesetz finden sich nicht nur Bestimmungen für Neubauten und Sanierungsfälle, sondern auch für Eigentümer von Bestandsgebäuden.
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, welche nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 °C beheizt werden, müssen sicherstellen, dass die zugänglichen Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) gedämmt sind.
Als Anforderung an die Dämmqualität gilt auch hier ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 W/(m2·K), der mit der neuen Dämmung erfüllt werden muss.
Die Pflicht gilt aber auch als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz genügt.
Sollte die Einhaltung des vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten aus konstruktiven Gründen nicht möglich sein, ist die höchstmögliche Dämmstoffstärkemit derWärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) herzustellen.
Bei der Einblasung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen in Hohlräume muss die Wärmeleitfähigkeit mindestens 0,045 W/(m·K) betragen.
Wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach bereits entsprechend gedämmt ist oder aber den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gerecht wird, muss keine Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen werden.
Ausnahme: die Pflicht entfällt bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.
Die Pflicht gilt dann erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
In bestimmten Fällen kann zudem von der Pflicht zur Nachrüstung abgesehen werden, wenn die Maßnahmen nicht wirtschaftlich vertretbar sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur "Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes" sind unter § 47 GEG aufgeführt.
Heizkosten runter - Wohngefühl rauf!
Mit einer Hausdämmung können Sie Ihre Heizkosten - vielfach schon mit einfachsten Maßnahmen - um mehr als 30% reduzieren!Bevor es an die Arbeit geht, ist zu entscheiden, welche Bauweise es sein soll. Zur Dämmung der obersten Geschossdecke kommen Dämmplatten, Dämmmatten oder eine Einblasdämmung infrage. Die Entscheidung für Dämmplatten fällt meistens dann, wenn der Dachboden begehbar bleiben soll.
Auf den Platten werden in der Regel Spanplatten montiert, die der entsprechenden Belastung standhalten. Auch bei Dämmmatten ist dies möglich. Sie erfordern allerdings eine Tragekonstruktion, was zusätzliche Kosten nach sich zieht.
Die Einblasdämmung kommt insbesondere bei Holzbalkendecken in Altbauten zum Einsatz. Das Dämmmaterial wird hierbei in die Hohlräume der Deckenkonstruktion zwischen den Balkengefüllt, weswegen man oft auch von einer Hohlraumdämmung spricht.
Die Methode eignet sich sowohl bei bereits vorhandener Dämmung der Holzbalkendecke als auch zur zusätzlichen Anbringung.
Die Einblasdämmung punktet mit schneller Umsetzung und geringen Kosten und erfordert häufig lediglich einen Arbeitstag.
Idealerweise treffen Sie die Entscheidung gemeinsam mit einem erfahrenen Energieberater.
Wer seinen Dachboden auch in Zukunft nutzen möchte, wird die begehbare Variante wählen. Der Dachboden bietet sich dann zum Beispiel als unbeheizte Lagerfläche an.
Begehbarkeit ist im einfachsten Fall durch die Montage einiger Bohlenstege gewährleistet. Das Dämmmaterial ist in entsprechender Ausführung stabil.
Auch Mineralfaserplatten, die mit einer trittfesten Dämmschicht versehen sind, sowie mit Hartschaum oder Mineralfaser kaschierte OSB-Platten sind auf dem Markt erhältlich.
Um die Schichtdecke ausreichend aufzubauen, bietet sich eine erste Schicht aus reinem Dämmstoff an, die anschließend mit kaschierten Platten abgedeckt wird. In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Geschossdecke, empfiehlt es sich häufig, eine dampfbremsende Folie unterzulegen.
Viele Bauherr:innen von Neubauten entscheiden sich dennoch für einen nicht-begehbaren Dachboden, um Kosten zu sparen, möchten ihn aber dennoch als Stauraum für Kisten und Krempel nutzen.
In diesem Fall wird eine Querlattung auf die offenliegenden Holzbalken montiert, die anschließend mit ca. 18 cm breiten Holz-Platten mit einem Abstand von circa 14 mm fest zueinander verschraubt wird. Auf diese Weise kann die Luft weiterhin zirkulieren.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Unterschiede zwischen der begehbaren und nicht-begehbaren obersten Geschossdecke:
Ebene | Nicht begehbare Geschossdecke | Begehbare Geschossdecke |
---|---|---|
Untergrund | Beton oder Holz | Beton oder Holz |
1. Ebene | Dampfbremse (optional) | Dampfbremse (zwingend notwendig) |
2. Ebene | Dämmstoff | Dämmstoff |
3. Ebene | x | OSB-Platten/Laminat |
Vorteile | Geringere Anschaffungskosten | Nutzung als Lagerraum |
Mit der Wahl der Bauweise ist es noch nicht getan, denn auch die Entscheidung für den passenden Dämmstoff spielt eine große Rolle. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl sind zumeist:
Dämmplatten für begehbare Geschossdämmungen sind mitunter aus Holzfasern gefertigt, was sie umweltfreundlich, kostengünstig und unbedenklich für die Gesundheit macht.
Im Neubau bestehen die Decken häufig aus ebenem Beton, weshalb sich für die Dämmung der obersten Geschossdecke günstige Dämmplatten aus Styropor eignen.
Dämmmatten aus Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) gelten als leicht zu verlegen und können mit einer zusätzlichen Tragekonstruktion begehbar gemacht werden.
Die Dämmstoffe befinden sich innerhalb des Gebäudes, weshalb viele Immobilienbesitzer:innen Wert auf Gesundheitsverträglichkeit legen. Das trifft vor allem auf eine breite Palette an Naturdämmstoffen zu, etwa den umweltfreundlichen Zelluloseflocken oder Seegras zur Hohlraumdämmung.
Die nachfolgende Tabelle verschafft eine Übersicht zu unterschiedlichen Dämmstoffarten mit ihren Vor- und Nachteilen:
Material | Baustoffklasse | Vorteile | Nachteile | |
---|---|---|---|---|
synthetisch | expandiertes Polystyrol (EPS) | B1 | gute Dämmleistung, günstig | schlechte Ökobilanz, nicht recycelbar |
extrudiertes Polystyrol (XPS) | B1 | feuchtigkeitsbeständig, gute Dämmleistung | schlechte Ökobilanz, nicht recycelbar | |
Polyurethan | B1/B2 | sehr gute Dämmleistung | schlechte Ökobilanz, nicht recycelbar | |
Holzwolle | B2 | umweltfreundlich, hohe Wärmespeicherkapazität, ungezieferresistent | pilzanfällig, Verrottungsgefahr | |
organisch | Baumwolle | B1/B2 | nachwachsender Rohstoff, sehr gute Wärmedämmwerte, guter Feuchtepuffer | lange Transportwege, enthält teilweise Pestizide |
Hanf | B2 | umweltfreundlich, sehr gute Feuchtigkeitsregulierung | geringere Dämmwirkung | |
Glaswolle | A1 | nicht brennbar, schimmelresistent, ungezieferresistent | nur mittlerer Hitzeschutz | |
mineralisch | Steinwolle | A1 | nicht brennbar | enthält viele Schadstoffe |
Blähton | A1 | nicht brennbar, feuchtigkeits- und rostbeständig | verhältnismäßig schlechte Dämmleistung |
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Beratung, Planung & Installation durch regionalen Meisterbetrieb + bis zu 70% Zuschuss!Wenn Sie die oberste Geschossdecke Ihres Wohnhauses in Eigenregie dämmen möchten, müssen Sie in der Planung unbedingt die richtige Reihenfolge und eine strukturierte Vorgehensweise beachten. Dazu zählt:
Informieren zu Bauweisen, Dämmstoffen und dem Prozess der Verlegung.
Energieberatung: Gegebenenfalls eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieeffizienzexperten oder Sachverständigen einholen, was für den Wunsch nach Fördergeldern ohnehin unerlässlich ist.
Dämmung planen: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, sämtliche Schritte genau unter die Lupe zu nehmen und beantworten Sie für sich die wichtigsten Fragen:
Finanzierung planen: Nach der Planungsphase sollten Sie sich einen umfassenden Überblick über die anfallenden Kosten verschafft haben. Mit diesem Wissen geht es nun um die Finanzierung, also auch um mögliche Zuschüsse oder Kostenübernahmen durch Förderprogramme. Die Unterstützung muss noch vor der eigentlichen Umsetzung erfragt werden.
Vorbereitung: Nun führt es Sie, oder die beauftragten Handwerksleute, in die Fachbetriebe, um die passenden Dämmmaterialien zu erwerben.
Umsetzung: Ist eine Dampfbremse/Dampfsperre notwendig, muss auf die sachgerechte Lage und eine luftdichte Ausführung geachtet werden. Bei einem Mauerwerk, welches aus den Wohnräumen in den Dachboden hineinragt, ist bei der Dämmung von einer Höhe von mindestens 50 cm auszugehen, um Kältebrücken zu vermeiden. Vergessen Sie außerdem nicht die Dämmung von Treppenaufgang oder Bodenklappe.
Heiztechnik einstellen: Durch die Dämmung der obersten Geschossdecke verringert sich der Heizwärmebedarf des Gebäudes. Somit sollte die Heizanlage mit einem hydraulischen Abgleich neu eingestellt werden. Hierfür werden alle Komponenten auf den Energiebedarf abgestimmt. Auch ein Austausch der Heizungspumpe könnte Vorteile bringen.
Verbrauch auswerten: Sind die Arbeiten an der Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke abgeschlossen, müssen Sie Ihren Heizenergieverbrauch regelmäßig überprüfen. Sollten Sie keine Einsparungen feststellen, wurde die Dämmung möglicherweise nicht korrekt angebracht. Wenn solche Fehler frühzeitig entdeckt werden, können gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche beim Hersteller geltend gemacht werden.
Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vor allem davon ab, ob die gedämmte oberste Geschossdecke begehbar bleiben soll oder nicht und für welche Bauweise Sie sich entscheiden.
Die nachfolgende Kostentabelle bezieht sich auf ein beispielhaftes Musterhaus mit einer obersten Geschossdecke von 55 m2 Flächengröße:
Dachbodendämmung | Kosten pro m2 | Gesamt (55 m2) |
---|---|---|
Nicht begehbare Geschossdecke (Einblasdämmung) | 19-31 € | 1.045-1.705 € |
Einblasdämmung in einen bestehenden Hohlraum | 19-31 € | 1.045-1.705 € |
Dämmung mit Dämmmatten (begehbar) | 19-31 € | 1.045-1.705 € |
Begehbare Geschossdecke fertigen und dämmen (Einblasen oder Dämmmatten) | 50-75 € | 2.750-4.125 € |
Im Vergleich dazu würde Sie eine umfassende Dachdämmung zwischen 10.000 € und 31.000 € kosten.
Einen Zuschuss für die Dämmung der obersten Geschossdecke bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form des BAFA BEG BM.
Im Rahmen der BEG greift im Fall der energieeffizienten Dämmung der obersten Geschossdecke die Einzelmaßnahme „Dämmung der Gebäudehülle“ bei Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
Mit der Änderung der BEG EM Richtlinien (durch den Wegfall des KfW-Förderprogramms 262) gilt hier seit dem 15.08.2022 ein Fördersatz von 15 %. Die Finanzierungssumme muss zwischen 2.000 € und 60.000 € liegen.
Mit der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) von einem dafür zertifizierten Energieberater erhöht sich die BAFA-Förderung um weitere 5 %. Für die Energieberatung selbst erhalten Sie einen Zuschuss zur Energieberatung von bis zu 50 %.
Wichtig: Eine Förderung durch das BAFA ist nur bei einem U-Wert von maximal 0,14 W/(m2·K) möglich. Der Förderungsantrag muss unbedingt im Vorfeld eingereicht werden. Zusätzlich ist die Einbindung einer Energie-Effizienz-Beratung vorgeschrieben.
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Zur Auswahl stehen Dämmplatten, Dämmmatten und die Einblasdämmung. Zu den Dämmstoffen zählen Holzfaser, Styropor, Mineralwolle und Naturdämmstoffe.
Der Fördersatz des BAFA beträgt 15 % der Investitionssumme, die zwischen 2.000 und 60.000 Euro liegen muss. Weitere 5 % erhalten Sie für die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP). Für den Erhalt der Förderung darf der U-Wert 0,14 W/(m2 K) nicht überschreiten.