Letzte Aktualisierung: 12.06.2021
Welche Förderungen gibt es fürs Sanieren alter Fenster von der KfW? Wie unterscheiden sich die Fördermaßnahmen gegebenenfalls? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Fenstersanierung KfW-förderfähig ist?
Alte Fenster stellen eine Schwachstelle der energetisch abgedichteten Gebäudehülle dar. Über sie kann wertvolle Wärme nach Draußen entweichen. Höherer Energieverbrauch und höhere Heizkosten sind zwei gute Gründe, die alten Fenster gegen neue, besser isolierende auszutauschen. Die Investitionssumme in energiesparende Fenster können Sie dank günstigen Kreditbedingungen und Zuschüssen verschiedener Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen deutlich mindern. Vor Allem die KfW bietet verschiedene Programme zur Förderung der Fenster an.
Im Schnitt verliert ein typisches Einfamilienhaus mit seinen alten Fenstern (Fensterfläche gesamt: rund 30 Quadratmeter) je nach Alter der Fenster und im Vergleich zu neuen Fenstern pro Quadratmeter so viel Wärmeenergie im Jahr, wie 10 bis 40 Liter Heizöl erzeugen.
Das macht insgesamt also zwischen 300 und 1.200 Liter Heizölverlust. Bei einem aktuellen Heizölpreis von 0,66 Euro pro Liter (Bruttopreis bei Abnahme von 3.000 Litern Ende Juni 2018 in Frankfurt am Main) macht das einen finanziellen Verlust zwischen rund 200 und 800 Euro pro Jahr.
Um einem solchen Energieverlust Einhalt zu gebieten, kommen Sie um einen Austausch der alten Fenster mit neuen, energiesparenden Fenstern nicht herum. Hierzu sind jedoch Anschaffungskosten nötig, die sich jedoch innerhalb von 10 bis 15 Jahren amortisieren, weil die modernen Fensterrahmen und Fenstergläser Ihnen Energie sparen helfen.
Unter den verschiedenen Fensterarten besitzen in der Regel die Dachfenster die höchsten Fensterpreise. Grundsätzlich können Sie sich an den nachfolgend als Richtwerte aufgezeigten Fensterpreisen orientieren:
Eine Reihe staatlicher Förderprogramme, verantwortet von Bund, Ländern oder Kommunen, hilft Ihnen, den Fenstertausch zu finanzieren. Dank der Fensterförderungen kann die Investitionssumme mit einem Zuschuss verkleinert oder per zinsgünstigem Darlehen die Finanzierung zu geringeren Zinsen finanziert werden.
Im Neubau bietet die KfW eine Fenster-Förderung im Programm 153 „Energieeffizient Bauen“: Je energieeffizienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus. Hierüber kann man dann auch selbstredend die neuen Fenster fördern lassen.
Beim Austausch alter Fenster für Fassaden und Dächer als auch für die sogenannte Ertüchtigung derselben (Austausch der Fensterscheiben im Fensterrahmen) greifen die Förderungen im Rahmen sowohl einer
KfW-Förderung | Was wird gefördert? | Link zur KfW-Förderung |
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Programm 151/152 | Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen (wie z. B. auch neue Fenster), die zum Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standard führen. | Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152 |
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert das KfW-Programm 151/152 auch Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Fenster und Außentüren | ||
Programm 159 | Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz: Einbau von Nachrüstsystemen bei vorhandenen Fenstern (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen) | Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 |
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Türkommunikation, Heizung) | ||
Programm 431 | Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen wollen | Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431 |
Programm 455-B | Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Tür kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik) | Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Barrierereduzierung Zuschuss 455-B |
Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (z. B. Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen, Einbau von Handläufen, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- und Fensterantrieben sowie Rollläden) | ||
Programm 455-E | Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen) | Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Einbruchschutz Zuschuss 455-E |
Sie sanieren Ihr Haus oder Ihre Wohnung aus eigener Tasche, ohne einen Kredit in Anspruch nehmen zu müssen? Dann können Sie einen Zuschuss aus dem Förderprogramm 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen:
Sie bekommen als Hausbesitzer maximal 18.750 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, die auf Effizienzhaus-Energiestandard gebracht wird. Optimieren Sie das gesamte Gebäude energetisch, kann die KfW-Förderung bis zu 30 Prozent betragen.
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel den Fenstertausch, beläuft sich der Zuschuss auf zehn Prozent der Sanierungskosten, wobei jede Wohneinheit mit maximal 5.000 Euro gefördert wird.
Was viele nicht wissen: Zudem werden im Rahmen des Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ Zuschüsse für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz gewährt. So kann man die Planung und Auswahl der neuen Fenster mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 4.000 Euro je Bauvorhaben fördern lassen.
Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen. Dabei beträgt der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit 100.000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen.
Zur Erreichung des Energiestandards KfW-Effizienzhaus ist es in der Regel nötig, den Altbau umfangreich energetisch zu sanieren. Über das KfW-Programm 151 können Sie neben einem zinsgünstigen Kredit auch noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent der Darlehenssumme erhalten.
Das KfW-Programm 152 fördert dagegen energetische Einzelmaßnahmen, zum Beispiel den Austausch alter gegen neue Fenster und Dachfenster. Einzelmaßnahmen werden mit 7,5% der Darlehenssumme, bis zu 3.750 Euro für jede Wohneinheit gefördert.
KfW-Lüftungspaket: Wenn sie gleichzeitig mit dem Fenstertausch auch eine Lüftungsanlage einbauen, können Sie Fördermittel aus dem sogenannten Lüftungspaket beantragen: Das KfW-Kreditprogramm gewährt Ihnen einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Finanzieren Sie die Sanierung selbst, lässt sich ein Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal also 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragen.
Sie wollen Ihre Fenster mit Einbruchschutzmaßnahmen sicherer machen? Oder barrierefrei machen, also altersgerecht sanieren? Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit, mit dem Sie auch die Fenster fördern lassen können.
Als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss für Barrierereduzierung (KfW-Programm 455-B) oder Einbruchschutz (KfW-Programm 455-E) von zum Beispiel einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, aufschraubbaren Fensterstangenschlössern, drehgehemmten Fenstergriffen, Bandseitensicherungen oder Pilzkopfverriegelungen beantragen.
Diese KfW-Förderung von Fenstern im Programm 455 beträgt 20 Prozent für alle Investitionen bis 1.000 Euro und 10 Prozent für alle weiteren Maßnahmen, die darüber hinausgehen. Wichtig: Innerhalb 12 Monaten, können Sie nur einen Antrag pro Gebäude stellen.
Bis zu 6.250 Euro schießt die KfW pro Wohneinheit dazu, wenn Sie Maßnahmen zur Barriere-Reduktion und Einbruchschutz kombinieren, bis zu 1.600 Euro Zuschuss gibt’s für Maßnahmen ausschließlich zum Einbruchschutz.
Wichtig: Der Einbau einbruchhemmender/ barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich in der KfW-Förderung für Fenster im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) gefördert
Die KfW stellt im Rahmen ihrer Förderung bestimmte Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile. Für Fenster darf der U-Wert in W/(m2•K) des Fensters maximal folgende Werte betragen:
Außerdem stellt die KfW folgende Anforderungen an förderbare Fenster:
Seit dem 1. Januar 2020 wird die energetische Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert. Voraussetzung ist, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist und vom Hausbesitzer selbst bewohnt wird. Neben einer Komplettsanierung gilt die Steuerermäßigung ausdrücklich auch für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch.
Hausbesitzer können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer absetzen. Werden mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt, sind die Ausgaben für sämtliche Maßnahmen von der Steuer absetzbar. Diese können zeitlich unabhängig voneinander erfolgen, da jede Maßnahme für sich betrachtet wird. Die Höchstgrenze für die Steuerersparnis liegt bei insgesamt 40.000 €.
Der Abzug der Aufwendungen für den Fenstertausch von der Steuerschuld ist alternativ zu einem zinsverbilligten KfW-Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder einem Investitionszuschuss möglich. Hier hat sich der Fördersatz auf 20 % erhöht. Zu beachten ist, dass die Arbeiten erst nach der Förderzusage von einem Fensterfachbetrieb ausgeführt werden.