Letzte Aktualisierung: 18.01.2021
Maßnahmen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, fördert Deutschland unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz: BEG. Dazu muss sich das neugebaute oder sanierte Gebäude an einem Referenzgebäude messen lassen, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (früher: Energieeinsparverordnung EnEV) entspricht.
Je höher der energetische Standard ist, der erreicht wird, desto höher fällt die staatliche Förderung aus. Die Abstufung der Energieeffizienz erfolgt mit Kennzahlen: Ein Effizienzhaus-70 benötigt 70 Prozent der Energie des früher als "KfW-100" bekannten Referenzhauses.
Seit 2021 wurden viele KfW-Förderprogramme von der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" neu organisiert. Die energetische Sanierung von Altbauten wird nun in den Bereichen
gefördert.
Wohngebäude (WG) | Nicht-Wohngebäude (NWG) |
---|---|
Effizienzhaus 40 | Effizienzhaus 40 |
Effizienzhaus 55 | Effizienzhaus 55 |
Effizienzhaus 70 | Effizienzhaus 70 |
Effizienzhaus 85 | - |
Effizienzhaus 100 | Effizienzhaus 100 |
Effizienzhaus Denkmal | Effizienzhaus Denkmal |
Jeder der Effizienzhaus-Typen ist inzwischen ein anerkannter Energiestandard für Gebäude und kann durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht werden.
Der Nachweis für den energetischen Standard eines Effizienzhauses erfolgt über eine Energiebedarfsrechnung anhand von quantifizierbaren Zielvorgaben. Hierzu zählen der
Effizienhaus | QP in % von QP REF | H´T in % von H´T REF |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 (WG) | 40 | 55 |
Effizienzhaus 40 (NWG) | 40 | - |
Effizienzhaus 55 (WG) | 55 | 70 |
Effizienzhaus 55 (NWG) | 55 | - |
Effizienzhaus 70 (WG) | 70 | 85 |
Effizienzhaus 70 (NWG) | 70 | - |
Effizienzhaus 85 (WG) | 85 | 100 |
- | - | - |
Effizienzhaus 100 (WG) | 100 | 115 |
Effizienzhaus 100 (NWG) | 100 | - |
Effizienzhaus Denkmal (WG) | 160 | - |
Effizienzhaus Denkmal (NWG) | 160 | - |
Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für die besonders umfangreiche und smarte Nutzung Erneuerbarer Energien (EE-Standard) und für die Umsetzung der Sanierung eines Nichtwohngebäudes nach besonderen Nachhaltigkeitskriterien (NH-Standard). Das EE-Paket als auch das NH-Paket können mit allen Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung zur „Effizienzhaus EE“- Klasse bzw. zur „Effizienzhaus Nachhaltigkeit“-Klasse kombiniert werden.
Bei Erreichen eines Effizienzstandards "EE" (WG und NWG) sowie eines Effizienzstandards "NH" (bei Sanierungen nur bei NWG möglich) erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert der Effizienzhaus-Förderung um zusätzliche 5%. Eine Kombination beider Zusatzförderungen bei Nichtwohngebäuden ist nicht möglich.
Bei Wohngebäuden ist jedoch eine Kombination mit der iSFP-Zusatzförderung möglich: Wird die Sanierung entsprechend eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5% (iSFP-Bonus).
Effizienhaus | Zuschuss | iSFP-Bonus | EE-Bonus | NH-Bonus |
---|---|---|---|---|
Effizienzhaus 40 (WG) | 45% | + 5% | + 5% | - |
Effizienzhaus 40 (NWG) | 45% | - | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 55 (WG) | 40% | + 5% | + 5% | - |
Effizienzhaus 55 (NWG) | 40% | - | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 70 (WG) | 35% | + 5% | + 5% | - |
Effizienzhaus 70 (NWG) | 35% | - | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 85 (WG) | 30% | + 5% | + 5% | - |
- | - | - | - | |
Effizienzhaus 100 (WG) | 27,5% | + 5% | + 5% | - |
Effizienzhaus 100 (NWG) | 27,5% | - | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus Denkmal (WG) | 25% | + 5% | + 5% | - |
Effizienzhaus Denkmal (NWG) | 25% | - | + 5% | + 5% |
Im Neubau gilt der Förder-Standard KfW 70 seit 2016 als veraltet und wird von der KfW nicht mehr gefördert. Die Förderungsprogramme der KfW für das Effizienzhaus KfW 70, sowohl für dessen Kauf als auch Bau, liefen im Jahr 2016 (Stichtag; 1. April 2016) aus. Heute werden im Neubau nur noch KfW-Effizienzhäuser 40, 40 Plus oder 55 gefördert. Im Zuge der Einführung der BEG fiel im Sommer 2021 im Altbaubereich die Förderstufe Effizienzhaus 115 weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellte.
Im Folgenden stellen wir Ihnen Maßnahmen vor, die sich in der Praxis bewährt haben, um ein Gebäude auf den Effizienzhaus-Standard 70 zu sanieren.
Durch eine abgedichtete Gebäudehülle geht nur noch ein Minimum an Energie unkontrolliert an die Außenwelt verloren. Abdichten lässt sich das Gebäude vom Dach bis zur Bodenplatte mit einer
Auch die Maueröffnungen wie Fenster und Türen müssen entsprechend Wärme isolieren. Deshalb sollten Sie vor Allem alte, wärmedurchlässige Fenster gegen Fenster mit isolierender Mehrfachverglasung austauschen.
Mit einem guten Wärmeschutz lässt sich ordentlich Heizenergie sparen. Allein 40 Prozent bringt die Dämmung von Fassade, Dach und Keller. Für den Besitzer eines typischen Zweifamilienhauses aus den 1970er Jahren heißt das: Der Heizaufwand reduziert sich um bis zu 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Ist die Gebäudehülle abgedichtet bzw. die Dämmung in die neue Energiebedarfsberechnung eingeflossen, lässt sich dann der Heizwärmebedarf des Gebäudes neu berechnen und die Heizungsanlage neu auslegen.
Da die Primärenergiefaktoren erneuerbarer Energieträger „naturgemäß“ niedriger sind als die fossiler Energieträger, lässt sich mit Heizungen wie
der Primärenergiebedarf deutlich reduzieren, sodass auch schneller die Effizienzhaus 70-Anforderungen einer Altbauförderung erreicht sind.
Wenn Sie als Besitzer eines Einfamilienhauses
oder als Sanierer eines Mehrfamilienhauses mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuern, dann sind Sie gemäß der der DIN 1946-6 verpflichtet, ein Lüftungskonzept für Ihr Haus erstellen zu lassen.
Die DIN unterscheidet dabei 4 unterschiedlich intensive Lüftungsstufen:
Das Effizienzhaus 70 gilt als sehr dicht, deshalb sind lüftungstechnische Maßnahmen meist nötig. Sie haben die Wahl zwischen freien- und ventilatorgestützten Lüftungsanlagen.
Wer sein Haus auf den 70er-Standard bringen möchte, der macht die Entscheidung in hohem Maße von der Wirtschaftlichkeit abhängig.
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit spielt einerseits das Kopplungsprinzip eine entscheidende Rolle. Dies beinhaltet die Kombinierbarkeit von energetischen Maßnahmen mit nicht-energetischen Instandhaltungs-, Instandsetzung- oder Modernisierungsmaßnahmen, wodurch eine Dopplung vermieden werden kann. Im Fall einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bedeutet dies, dass nur die Kosten, die durch energiebedingte Maßnahmen entstehen, in die Berechnung mit einfließen.
Verschiedene Studien zeigen, dass der größere Anteil auf diese „Ohnehin-Kosten“ entfällt. Der Anteil der energiebedingten Kosten macht etwa 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Anteile der Mehrkosten für die energetische Sanierung variieren jedoch von Fall zu Fall in Abhängigkeit vom jeweiligen Gebäude, den Randbedingungen, Konditionen der Finanzierung und dem geplanten Effizienzhausstandard.
Höchstgrenze förderfähiger Kosten: Wer sein Wohnhaus zum Effizienzhaus 70 saniert, bekommt den Zuschuss aber nur bis zu einem Höchstbetrag an förderfähigen Kosten von 120.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet. Im Falle des Erreichens einer „Effizienzhaus EE“-Klasse oder einer „Effizienzhaus NH“-Klasse steigt der förderfähige Höchstbetrag auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Maßnahme | Umfang | Kosten |
---|---|---|
Energieberatung | 700 € | |
Fassadendämmung | 140 €/m2 x 250 m2 | 35.000 € |
Dachdämmung (Zwischensparren) | 100 €/m2 x 120 m2 | 12.000 € |
Fenster-Austausch | 550 €/m2 x 30 m2 | 16.500 € |
Dämmung Kellerdecke | 50 €/m2 x 70 m2 | 3.500 € |
Pelletheizung | Pelletkessel, Lager & Hydr. Abgleich | 24.500 € |
Architektenhonorar | 8.500 € | |
Gebühren für Genehmigungen | 1.200 € | |
Gesamtkosten WG 70-Sanierung | 101.900 € |
Ob sich eine Sanierung als wirtschaftlich erweist, hängt andererseits auch in hohem Maße vom Ausgangszustand der Immobilie vor der Sanierung ab. So steigt die Chance einer wirtschaftlichen Sanierung mit zunehmendem Alter der Immobilie sowie bei sehr schlecht isolierten Gebäuden.
Tipp: Sie können seit 2020 die Kosten einer energetischen Sanierung auch mittels Steuerermäßigung fördern lassen. Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit der BEG ist nicht möglich.