Letzte Aktualisierung: 14.01.2021

Förderung "Wärmedämmung": BEG-Zuschuss & Steuerersparnis im Vergleich

Überblick

Hier finden Sie alle einzelnen Dämmmaßnahmen, die gefördert werden, deren Zuschuss-Höhe und Anforderungen

Hier erklären wir wie Sie 20% der Dämmungskosten über 3 Jahre von ihrer Einkommensteuer absetzen können.

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BEG-Förderung von einzelnen Dämm-Maßnahmen

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt seit 2021 die wichtigsten Förderprogramme für Wärmedämmungen in den drei Bereichen:

  • Einzelmaßnahmen bei Sanierungen (BEG EM)
  • Neubau und Komplettsanierungen von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Neubau und Komplettsanierungen von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

Förderungen für Wärmedämmungen werden seither als Kredit- und als Zuschussvariante für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude angeboten, wobei

  • Kredite nur noch bei der KfW und
  • Zuschüsse nur noch beim BAFA

beantragt werden können.

Tabelle: Überblick über die BEG-Zuschüsse zur Wärmedämmung
BEG EM-förderfähige Dämmungs- und Sanierungsmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden 20% + 5%
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren 20% + 5%
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung 20% + 5%
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme 50% + 5%

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch

  • die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation,
  • die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen, sowie
  • die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen, bspw. bei der Dämmung der Außenwände auch
  • die Kosten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Errichtung eines Baugerüstes.
Tabelle: Maximal zulässige U-Werte bzw. Wärmeleitfähigkeiten λ von Wärmedämmungen im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" (Stand: 30.12.2020)
Bauteilgruppe Zu dämmendes Bauteil Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19°C Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C < T < 19°C
Außenwände Außenwand 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Einblasdämmung/ Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk λ ≤ 0,035 W/(mK) λ ≤ 0,040 W/(mK)
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude 0,45 W/(m2K) 0,55 W/(m2K)
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) 0,65 W/(m2K) 0,80 W/(m2K)
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen 0,14 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Dachgauben 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Oberste Geschossdecke und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume 0,14 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung 0,14 W/(m2K) 0,20 W/(m2K)
Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) λ ≤ 0,040 W/(mK) λ ≤ 0,040 W/(mK)
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerdecken 0,25 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Geschossdecken gegen Außenluft von unten 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG) 0,35 W/(m2K) 0,35 W/(m2K)

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden wie z. B. Wärmedämmungen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Begleitung durch eine Fachplanung können maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid) angesetzt werden.

Bei Nichtwohngebäuden liegen die Höchstgrenzen für z. B. die Nachrüstung einer Wärmedämmung bei auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt bei maximal 15 Millionen Euro. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

Experten-Tipp: Die Förderung einer Wärmedämmung können Sie weiter aufstocken, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen. Mit dem 5%-iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz auf insgesamt 25 %!

Mithilfe des iSFP kann der von Ihnen beauftragte Energie-Experte die einzelnen Dämmungsmaßnahmen klug planen und sämtliche Förderoptionen ausloten. Dadurch erhalten Sie ab dem ersten Sanierungsschritt mehr Geld, insofern die entsprechende Einzelmaßnahme binnen 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird.

Das Beste: Einen iSFP gibt es fast umsonst! Der Staat übernimmt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis zu 80 % der Kosten. Weitere Informationen zu diesen Kosten finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Energieberatung.

Eine Wärmedämmung wird natürlich auch innerhalb einer Gesamtsanierung in einem Schritt oder bei einem Neubau von der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert. Hierzu finden Sie viele weitere Informationen in unseren Themenratgebern:

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Steuerliche Förderung: Diese Dämm-Kosten können Sie absetzen

Die Bundesregierung bietet eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung an. Für private Bauherren besteht so die Möglichkeit, 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuer abzusetzen.

Geltend gemacht werden können folgende Kosten:

  • Aufwendungen für den fachgerechten Einbau bzw. die fachgerechte Installation/Montage
  • Aufwendungen für die notwendigen Umfeldmaßnahmen (z.B. Gerüstbau zur Montage)
  • direkt mit der Maßnahme verbundene Materialkosten (z. B. Dämm-Material)
  • Aufwendungen für die Ausstellung der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

Die Steuerermäßigung für Dämmmaßnahmen findet sich im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.

  • Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7 Prozent und
  • im dritten Jahr noch einmal 6 Prozent der Aufwendungen.

Maximal könne je Objekt 40.000 Euro einschließlich der Aufwendungen für einen Energieberater von der Steuer abgesetzt werden. Erstmals steuerlich anrechenbar sind die Kosten im Jahr des Abschlusses der Sanierung. Insgesamt könnten also 200.000 Euro investiert werden, um die maximale Steuererleichterung zu erhalten.

Tabelle: Beispiel, wie Aufwendungen über drei Jahre verteilt in der Steuererklärung geltend gemacht werden
Kosten für die Dämmmaßnahme (Gesamtbrutto) 80.000 €
Ersparnis im 1. Jahr (max. 7 %) 5.600 €
Ersparnis im 2. Jahr (max. 7 %) 5.600 €
Ersparnis im 3. Jahr (max. 6 %) 4.800 €
Steuerermäßigung gesamt (max. 20 %) 16.000 €

Gefördert werden dabei Dämmungsmaßnahmen, die bis 2021 auch seitens der KfW und des BAFA als förderfähig galten. Hierzu zählen:

  • Dämmung von Wänden,
  • Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Voraussetzung für die Steuererleichterung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen älter als zehn Jahre ist und dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen mit anschließender Bescheinigung ausgeführt werden.

Tabelle: Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei einer steuerlichen Förderung von Dämmmaßnahmen
Bauteil Maximaler U-Wert bzw. Wärmeleitfähigkeit λ
Außenwand 0,2 W/(m2K)
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(mK)
Perimeterbereich 0,25 W/(m2K)
Außenwände von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz 0,45 W/(m2K)

Wichtig: Die steuerliche Entlastung kann nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden und kann nur einmal in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet: Wurden die Ausgaben nach §35c EStG geltend gemacht, können sie beispielsweise nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Um entscheiden zu können, welche Dämmung-Förderung für das jeweilige Sanierungsvorhaben am besten geeignet ist, ist es ratsam, im Voraus ein umfassendes Angebot vom Fachhandwerker einzuholen und die verschiedenen Möglichkeiten durchzurechnen. So kann gewährleistet werden, dass die Fördermöglichkeiten voll ausgenutzt werden.

Wann lohnt sich ein Kredit, ein Zuschuss oder eine Steuerermäßigung?

Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 kann jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung beantragt werden. Die Förderung der Wärmedämmung selbst bleibt in ihrer Höhe nahezu gleich.

Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn Sie eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen. Der Zuschuss hingegen empfiehlt sich, wenn Sie genug Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen.

Wer seine Wärmedämmung fördern lassen möchte, der muss sich zudem zwischen der Steuergutschrift und der BEG-Förderung entscheiden. Denn eine BEG-Förderung und die Steuerermäßigung lassen sich nur einzeln und nicht in Kombination miteinander in Anspruch nehmen.

Tabelle: Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Förderung einer Wärmedämmung
BEG-Förderung Wärmedämmung Steuerliche Förderung
Geeignet für: Komplettsanierung & Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen
Förderhöhe: Effizienzhaus-Sanierung: bis zu 55% / Einzelne Dämm-Maßnahme: bis zu 25% bis zu 20%
Pflicht: Energie-Experte muss Planung, Antragstellung und Durchführung begleiten Ausführung und Bescheinigung durch ein Fachunternehmen
Beantragung: Vor der Sanierung bei der Hausbank Nach der Sanierung in der Einkommensteuererklärung
Auszahlung: Nach der Sanierung Verteilt über drei Jahre nach der Sanierung

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