So finden Sie die beste Dämmung
Letzte Aktualisierung: 17.01.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt seit 2021 die wichtigsten Förderprogramme für Wärmedämmungen in den drei Bereichen:
Förderungen für Wärmedämmungen werden seither als Kredit- und als Zuschussvariante für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude angeboten, wobei
beantragt werden können.
Die BEG fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, wenn diese älter als 5 Jahre sind - der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. Bauanzeige entscheidet.
Zu den einzeln geförderten Sanierungsmaßnahmen zählen die Wärmedämmung der
Zudem werden u.a. auch der Austausch alter Fenster gegen neue, hochwärmedämmende Fenster und Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz gefördert.
BEG EM-förderfähige Dämmungs- und Sanierungsmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus |
---|---|---|
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden | 15% | + 5% |
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren | 15% | + 5% |
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung | 15% | + 5% |
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme | 50% | - |
Die BEG bezuschusst diese Wärmedämmungen mit 15% der Kosten bis zu förderfähigen Gesamtkosten von 30.000€.
Wenn Sie sich von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen, so erhöht sich der Zuschuss um 5% und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich.
Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch
Tipp: Sie können voneinander abgrenzbare Sanierungsmaßnahmen auch nacheinander ausführen, da sie die BEG EM-Förderung von einzelnen Wärmedämmungen jedes Jahr neu beantragen können!
Wenn Sie einzelne Wärmedämmungen fördern lassen wollen, so müssen diese Maßnahmen einen vorgegebenen Einspareffekt erreichen. Dieser wird mit dem U-Wert - dem Wärmedurchgangskoeffizienten - von der BEG vorgegeben.
Bauteilgruppe | Zu dämmendes Bauteil | Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19°C | Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C < T < 19°C |
---|---|---|---|
Außenwände | Außenwand | 0,20 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) |
Einblasdämmung/ Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk | λ ≤ 0,035 W/(mK) | λ ≤ 0,040 W/(mK) | |
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 0,45 W/(m2K) | 0,55 W/(m2K) | |
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) | 0,65 W/(m2K) | 0,80 W/(m2K) | |
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen | Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen | 0,14 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) |
Dachgauben | 0,20 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) | |
Oberste Geschossdecke und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) | |
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 W/(m2K) | 0,20 W/(m2K) | |
Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) | λ ≤ 0,040 W/(mK) | λ ≤ 0,040 W/(mK) | |
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerdecken | 0,25 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) | |
Geschossdecken gegen Außenluft von unten | 0,20 W/(m2K) | 0,25 W/(m2K) | |
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG) | 0,35 W/(m2K) | 0,35 W/(m2K) |
Je kleiner der U-Wert, desto höher sind die Anforderungen der BEG an eine Förderung der Wärmedämmung, desto dicker muss gedämmt werden. Entscheidend ist dabei dann die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs:
Ist diese sehr niedrig (sprich: sehr gut), so reichen häufig 15 bis 18 cm, ist die Wärmeleitfähigkeit höher, muss stärker gedämmt werden.
Bei der Dämmstoffauswahl sollten Sie sich daher auch von einem Energieberater beraten lassen. Dieser kann Ihnen die nötige Dämmdicke berechnen, um die Wärmedämmung fördern zu lassen, und die richtigen Dämmstoffe für das jeweilige Bauteil empfehlen!
Dämmplatte | Wärmeleitfähigkeit | Dämmstoff-Dicke gem. GEG 0,24 W/(m2·K) | Dämmstoff-Dicke gem. BEG 0,20 W/(m2·K) |
---|---|---|---|
PUR/ PIR | 0,020 bis 0,025 W/(m·K) | 9,38 cm | 11,25 cm |
EPS | 0,020 bis 0,040 W/(m·K) | 12,50 cm | 15,00 cm |
Steinwolle | 0,032 bis 0,040 W/(m·K) | 15,00 cm | 18,00 cm |
XPS | 0,035 bis 0,045 W/(m·K) | 16,67 cm | 20,00 cm |
Glaswolle | 0,035 bis 0,048 W/(m·K) | 17,29 cm | 20,75 cm |
Wer sein Haus in Eigenleistung dämmt, kann auch hierfür einen Zuschuss von der BEG erhalten. Dann werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert!
Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch einen Energie-Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden.
Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen zudem den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
Die BEG WG fördert die Wärmedämmung von zum Beispiel Eigentumswohnungen oder Ein- und Mehrfamilienhäusern auch im Zuge einer Gesamtsanierung des Gebäudes in einem Schritt.
Das für eine Förderung der Wärmedämmung verpflichtende Ziel ist dann das Erreichen eines Effizienzhaus-Niveaus: EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal.
Bei der KfW können zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Heizkosten runter - Wohngefühl rauf!
Mit einer Hausdämmung können Sie Ihre Heizkosten - vielfach schon mit einfachsten Maßnahmen - um mehr als 30% reduzieren!Die Bundesregierung bietet eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung an. Für private Bauherren besteht so die Möglichkeit, 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuer abzusetzen.
Geltend gemacht werden können folgende Kosten:
Die Steuerermäßigung für Dämmmaßnahmen findet sich im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.
Maximal könne je Objekt 40.000 Euro einschließlich der Aufwendungen für einen Energieberater von der Steuer abgesetzt werden. Erstmals steuerlich anrechenbar sind die Kosten im Jahr des Abschlusses der Sanierung. Insgesamt könnten also 200.000 Euro investiert werden, um die maximale Steuererleichterung zu erhalten.
Kosten für die Dämmmaßnahme (Gesamtbrutto) | 80.000 € |
---|---|
Ersparnis im 1. Jahr (max. 7 %) | 5.600 € |
Ersparnis im 2. Jahr (max. 7 %) | 5.600 € |
Ersparnis im 3. Jahr (max. 6 %) | 4.800 € |
Steuerermäßigung gesamt (max. 20 %) | 16.000 € |
Gefördert werden dabei Dämmungsmaßnahmen, die bis 2021 auch seitens der KfW und des BAFA als förderfähig galten. Hierzu zählen:
Voraussetzung für die Steuererleichterung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen älter als zehn Jahre ist und dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen mit anschließender Bescheinigung ausgeführt werden.
Bauteil | Maximaler U-Wert bzw. Wärmeleitfähigkeit λ |
---|---|
Außenwand | 0,2 W/(m2K) |
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk | Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(mK) |
Perimeterbereich | 0,25 W/(m2K) |
Außenwände von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz | 0,45 W/(m2K) |
Wichtig: Die steuerliche Entlastung kann nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden und kann nur einmal in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet: Wurden die Ausgaben nach §35c EStG geltend gemacht, können sie beispielsweise nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Um entscheiden zu können, welche Dämmung-Förderung für das jeweilige Sanierungsvorhaben am besten geeignet ist, ist es ratsam, im Voraus ein umfassendes Angebot vom Fachhandwerker einzuholen und die verschiedenen Möglichkeiten durchzurechnen. So kann gewährleistet werden, dass die Fördermöglichkeiten voll ausgenutzt werden.
Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 kann jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung beantragt werden. Die Förderung der Wärmedämmung selbst bleibt in ihrer Höhe nahezu gleich.
Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn Sie eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen. Der Zuschuss hingegen empfiehlt sich, wenn Sie genug Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen.
Wer seine Wärmedämmung fördern lassen möchte, der muss sich zudem zwischen der Steuergutschrift und der BEG-Förderung entscheiden. Denn eine BEG-Förderung und die Steuerermäßigung lassen sich nur einzeln und nicht in Kombination miteinander in Anspruch nehmen.
Dabei ist natürlich entscheidend, dass Sie überhaupt über eine entsprechende Steuerlast verfügen, die Sie dann so reduzieren können, dass diese dann mit der BEG-Förderung der Wärmedämmung konkurrieren kann.
Vorteil der steuerlichen Förderung ist zudem, dass sie diese relativ unkompliziert nach der Wärmedämmung mit der Steuererklärung einfordern können. Wer also Fehler beim Förderantrag gemacht hat, für den kann die steuerliche Förderung der Wärmedämmung eine weitere Chance darstellen, doch noch einen Zuschuss zur Wärmedämmung zu bekommen.
BEG-Förderung Wärmedämmung | Steuerliche Förderung | |
---|---|---|
Geeignet für: | Komplettsanierung & Einzelmaßnahmen | Einzelmaßnahmen |
Förderhöhe: | Effizienzhaus-Sanierung: bis zu 55% / Einzelne Dämm-Maßnahme: bis zu 25% | bis zu 20% |
Pflicht: | Energie-Experte muss Planung, Antragstellung und Durchführung begleiten | Ausführung und Bescheinigung durch ein Fachunternehmen |
Beantragung: | Vor der Sanierung bei der Hausbank | Nach der Sanierung in der Einkommensteuererklärung |
Auszahlung: | Nach der Sanierung | Verteilt über drei Jahre nach der Sanierung |
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