Letzte Aktualisierung: 17.01.2025

Förderung Wärmedämmung 2025: BEG-Zuschuss oder Steuerersparnis?

  • BEG-Förderung für Dämmung: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert Wärmedämmungen mit einzelnen Zuschüssen (BEG EM) als auch mit Förder-Krediten mit Tilgungszuschuss für Sanierungen des ganzen Hauses zum Effizienzhaus (BEG WG). Kredite werden über die KfW beantragt, während Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen vom BAFA vergeben werden.
  • Die BAFA-Förderung umfasst 2025 Zuschüsse von 15 % für die Dämmung der Gebäudehülle (z.B. Wände, Dächer, Fassaden). Weitere Zuschüsse sind für den Austausch von Fenstern und Türen sowie für Fachplanungen und Baubegleitungen vorgesehen, die mit 50 % gefördert werden. Eigenleistungen werden mit einem Zuschuss zu den Materialkosten gefördert.
  • Zusatz-Förderung mit iSFP: Wenn Dämmmaßnahmen auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden, gibt es einen 5 %-Bonus auf den regulären Zuschuss von 15 %. So kann die Förderung bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Zudem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.
  • Fördermittel-Beantragung: Wichtig ist, dass die Wärmedämmung bestimmte U-Werte erreicht, z.B. 0,20 W/(m2K) für Außenwände und 0,14 W/(m2K) für Dachflächen. Wie dick sie mit welchem Dämmstoff dämmen müssen, um eine Förderung zu bekommen, berechnet ein Energieberater. Er muss auch die Fördermittel-Anträge für Sie beim BAFA bzw. KfW stellen.
  • Steuerliche Förderung von Dämmung: Als etwas einachere Alternative zur BEG-Förderung können private Bauherren auch 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Maximal lassen sich so 40.000 € pro Objekt von der Steuer absetzen. Wichtig: Steuerliche Förderung und die BEG-Förderung können nicht miteinander kombiniert werden.

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BEG-Förderung von Wärmedämmungen

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt seit 2021 die wichtigsten Förderprogramme für Wärmedämmungen in den drei Bereichen:

  • Einzelmaßnahmen bei Sanierungen (BEG EM)
  • Neubau und Komplettsanierungen von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Neubau und Komplettsanierungen von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

Förderungen für Wärmedämmungen werden seither als Kredit- und als Zuschussvariante für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude angeboten, wobei

  • Kredite nur noch bei der KfW und
  • Zuschüsse nur noch beim BAFA

beantragt werden können.

Förderung von einzelnen Wärmedämmungen

Die BEG fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, wenn diese älter als 5 Jahre sind - der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. Bauanzeige entscheidet.

Einzeln geförderte Dämmmaßnahmen

Zu den einzeln geförderten Sanierungsmaßnahmen zählen die Wärmedämmung der

  • Außenwände,
  • Dachflächen,
  • Geschossdecken und
  • Bodenflächen

Zudem werden u.a. auch der Austausch alter Fenster gegen neue, hochwärmedämmende Fenster und Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz gefördert.

Tabelle: Überblick über die BEG-Zuschüsse zur Wärmedämmung
BEG EM-förderfähige Dämmungs- und Sanierungsmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden 15% + 5%
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren 15% + 5%
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung 15% + 5%
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme 50% -

Förderfähige Dämm-Kosten

Die BEG bezuschusst diese Wärmedämmungen mit 15% der Kosten bis zu förderfähigen Gesamtkosten von 30.000€.

Wenn Sie sich von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen, so erhöht sich der Zuschuss um 5% und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich.

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch

  • die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation,
  • die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen, sowie
  • die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen, bspw. bei der Dämmung der Außenwände auch
  • die Kosten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Errichtung eines Baugerüstes.

Tipp: Sie können voneinander abgrenzbare Sanierungsmaßnahmen auch nacheinander ausführen, da sie die BEG EM-Förderung von einzelnen Wärmedämmungen jedes Jahr neu beantragen können!

Einzuhaltende U-Werte

Wenn Sie einzelne Wärmedämmungen fördern lassen wollen, so müssen diese Maßnahmen einen vorgegebenen Einspareffekt erreichen. Dieser wird mit dem U-Wert - dem Wärmedurchgangskoeffizienten - von der BEG vorgegeben.

Tabelle: Maximal zulässige U-Werte bzw. Wärmeleitfähigkeiten λ von Wärmedämmungen im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" (Stand: 2025)
Bauteilgruppe Zu dämmendes Bauteil Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19°C Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C < T < 19°C
Außenwände Außenwand 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Einblasdämmung/ Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk λ ≤ 0,035 W/(mK) λ ≤ 0,040 W/(mK)
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude 0,45 W/(m2K) 0,55 W/(m2K)
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) 0,65 W/(m2K) 0,80 W/(m2K)
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen 0,14 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Dachgauben 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Oberste Geschossdecke und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume 0,14 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung 0,14 W/(m2K) 0,20 W/(m2K)
Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) λ ≤ 0,040 W/(mK) λ ≤ 0,040 W/(mK)
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerdecken 0,25 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Geschossdecken gegen Außenluft von unten 0,20 W/(m2K) 0,25 W/(m2K)
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG) 0,35 W/(m2K) 0,35 W/(m2K)

Wie dick muss ich 2025 dämmen, um eine Förderung zu erhalten?

Je kleiner der U-Wert, desto höher sind die Anforderungen der BEG an eine Förderung der Wärmedämmung, desto dicker muss gedämmt werden. Entscheidend ist dabei dann die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs:

Ist diese sehr niedrig (sprich: sehr gut), so reichen häufig 15 bis 18 cm, ist die Wärmeleitfähigkeit höher, muss stärker gedämmt werden.

Bei der Dämmstoffauswahl sollten Sie sich daher auch von einem Energieberater beraten lassen. Dieser kann Ihnen die nötige Dämmdicke berechnen, um die Wärmedämmung fördern zu lassen, und die richtigen Dämmstoffe für das jeweilige Bauteil empfehlen!

Tabelle: Mindest-Dämm-Dicken nach GEG und BEG
Dämmplatte Wärmeleitfähigkeit Dämmstoff-Dicke gem. GEG 0,24 W/(m2·K) Dämmstoff-Dicke gem. BEG 0,20 W/(m2·K)
PUR/ PIR 0,020 bis 0,025 W/(m·K) 9,38 cm 11,25 cm
EPS 0,020 bis 0,040 W/(m·K) 12,50 cm 15,00 cm
Steinwolle 0,032 bis 0,040 W/(m·K) 15,00 cm 18,00 cm
XPS 0,035 bis 0,045 W/(m·K) 16,67 cm 20,00 cm
Glaswolle 0,035 bis 0,048 W/(m·K) 17,29 cm 20,75 cm

Förderung von Eigenleistungen

Wer sein Haus in Eigenleistung dämmt, kann auch hierfür einen Zuschuss von der BEG erhalten. Dann werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert!

Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch einen Energie-Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden.

Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen zudem den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.

Förderung von Wärmedämmungen bei Komplettsanierungen

Die BEG WG fördert die Wärmedämmung von zum Beispiel Eigentumswohnungen oder Ein- und Mehrfamilienhäusern auch im Zuge einer Gesamtsanierung des Gebäudes in einem Schritt.

Das für eine Förderung der Wärmedämmung verpflichtende Ziel ist dann das Erreichen eines Effizienzhaus-Niveaus: EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal.

Bei der KfW können zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.

Tabelle: KfW-Förderung von Wärmedämmungen bei der Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus (Stand: 2025)
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro

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Steuerliche Förderung: Diese Dämm-Kosten können Sie absetzen

Die Bundesregierung bietet eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung an. Für private Bauherren besteht so die Möglichkeit, 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuer abzusetzen.

Geltend gemacht werden können folgende Kosten:

  • Aufwendungen für den fachgerechten Einbau bzw. die fachgerechte Installation/Montage
  • Aufwendungen für die notwendigen Umfeldmaßnahmen (z.B. Gerüstbau zur Montage)
  • direkt mit der Maßnahme verbundene Materialkosten (z. B. Dämm-Material)
  • Aufwendungen für die Ausstellung der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

Die Steuerermäßigung für Dämmmaßnahmen findet sich im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.

  • Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7 Prozent und
  • im dritten Jahr noch einmal 6 Prozent der Aufwendungen.

Maximal könne je Objekt 40.000 Euro einschließlich der Aufwendungen für einen Energieberater von der Steuer abgesetzt werden. Erstmals steuerlich anrechenbar sind die Kosten im Jahr des Abschlusses der Sanierung. Insgesamt könnten also 200.000 Euro investiert werden, um die maximale Steuererleichterung zu erhalten.

Tabelle: Beispiel, wie Aufwendungen über drei Jahre verteilt in der Steuererklärung geltend gemacht werden
Kosten für die Dämmmaßnahme (Gesamtbrutto) 80.000 €
Ersparnis im 1. Jahr (max. 7 %) 5.600 €
Ersparnis im 2. Jahr (max. 7 %) 5.600 €
Ersparnis im 3. Jahr (max. 6 %) 4.800 €
Steuerermäßigung gesamt (max. 20 %) 16.000 €

Gefördert werden dabei Dämmungsmaßnahmen, die bis 2021 auch seitens der KfW und des BAFA als förderfähig galten. Hierzu zählen:

  • Dämmung von Wänden,
  • Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Voraussetzung für die Steuererleichterung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen älter als zehn Jahre ist und dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen mit anschließender Bescheinigung ausgeführt werden.

Tabelle: Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei einer steuerlichen Förderung von Dämmmaßnahmen
Bauteil Maximaler U-Wert bzw. Wärmeleitfähigkeit λ
Außenwand 0,2 W/(m2K)
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(mK)
Perimeterbereich 0,25 W/(m2K)
Außenwände von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz 0,45 W/(m2K)

Wichtig: Die steuerliche Entlastung kann nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden und kann nur einmal in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet: Wurden die Ausgaben nach §35c EStG geltend gemacht, können sie beispielsweise nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Um entscheiden zu können, welche Dämmung-Förderung für das jeweilige Sanierungsvorhaben am besten geeignet ist, ist es ratsam, im Voraus ein umfassendes Angebot vom Fachhandwerker einzuholen und die verschiedenen Möglichkeiten durchzurechnen. So kann gewährleistet werden, dass die Fördermöglichkeiten voll ausgenutzt werden.

Wann lohnt sich ein Kredit, ein Zuschuss oder eine Steuerermäßigung?

Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 kann jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung beantragt werden. Die Förderung der Wärmedämmung selbst bleibt in ihrer Höhe nahezu gleich.

Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn Sie eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen. Der Zuschuss hingegen empfiehlt sich, wenn Sie genug Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen.

Wer seine Wärmedämmung fördern lassen möchte, der muss sich zudem zwischen der Steuergutschrift und der BEG-Förderung entscheiden. Denn eine BEG-Förderung und die Steuerermäßigung lassen sich nur einzeln und nicht in Kombination miteinander in Anspruch nehmen.

Dabei ist natürlich entscheidend, dass Sie überhaupt über eine entsprechende Steuerlast verfügen, die Sie dann so reduzieren können, dass diese dann mit der BEG-Förderung der Wärmedämmung konkurrieren kann.

Vorteil der steuerlichen Förderung ist zudem, dass sie diese relativ unkompliziert nach der Wärmedämmung mit der Steuererklärung einfordern können. Wer also Fehler beim Förderantrag gemacht hat, für den kann die steuerliche Förderung der Wärmedämmung eine weitere Chance darstellen, doch noch einen Zuschuss zur Wärmedämmung zu bekommen.

Tabelle: Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Förderung einer Wärmedämmung
BEG-Förderung Wärmedämmung Steuerliche Förderung
Geeignet für: Komplettsanierung & Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen
Förderhöhe: Effizienzhaus-Sanierung: bis zu 55% / Einzelne Dämm-Maßnahme: bis zu 25% bis zu 20%
Pflicht: Energie-Experte muss Planung, Antragstellung und Durchführung begleiten Ausführung und Bescheinigung durch ein Fachunternehmen
Beantragung: Vor der Sanierung bei der Hausbank Nach der Sanierung in der Einkommensteuererklärung
Auszahlung: Nach der Sanierung Verteilt über drei Jahre nach der Sanierung

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