Letzte Aktualisierung: 14.03.2016
Ein "Brandriegel" soll eine geschossübergreifende Brandweiterleitung verhindern. Hierzu unterbricht der Brandriegel die WDVS horizontal in jedem zweiten Geschoss. Wie ein Brandriegel funktioniert, wie dieser als Wärmeschutz in das WDVS einbezogen wird und wann eine Pflicht zu einem Brandriegel entfällt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Betrachtet man ein WDVS als Zusammenspiel perfekt aufeinander abgestimmter Komponenten, die schichtweise auf die Außenwände von Altbauten wie Neubauten aufgebracht werden, um eine effiziente Dämmung zu erzielen, ergibt sich aus dem Brandverhalten jeder Komponente Einfluss auf den gesamten Verbund. So hängt das Brandverhalten des WDVS von folgenden Faktoren ab:
Das Brandverhalten des Dämmstoffs lässt sich auf der Grundlage der Norm DIN 4102-1 wie folgt klassifizieren:
Erläuterungen zu den Kurzbezeichnungen von Dämmstoffen finden Sie unter "Einteilung von Dämmstoffen nach Dämmstoff-Klassen".
In Abhängigkeit von der Höhe des mit dem WDVS zu dämmenden Gebäudes und der Gebäudeklasse legen die Bauordnungen der Länder Mindestanforderungen der Baustoffklassen nach DIN 4102-1 fest. Für spezielle Gebäude wie Garagen, Krankenhäuser, Kaufhäuser, Schulen oder Altenpflegeheime gelten entsprechende Sonderbaurichtlinien und Verordnungen. Demnach muss das als WDVS klassifizierter Baustoff mindestens folgenden Brandschutz-Anforderungen entsprechen:
Dabei meint die Höhe jeweils die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.
Wird ein Wärmedämmverbundsystem mit entflammbaren Komponenten entsprechend der DIN 4102-B1 aufgebracht, zum Beispiel mit EPS-Hartschaum muss ein zusätzlicher Brandschutz eingerichtet werden. Immerhin könnte sich ein Wohnungsbrand über das Fenster und die mit brennbaren Komponenten gedämmte Fassade in weitere Geschosse ausbreiten. Bei Mehrfamilienhäusern mit WDVS ist ein solcher Brandschutz Pflicht. Er wird häufig mit Hilfe von Steinwolle oder Mineralwolle realisiert, die in bestimmten Abschnitten des WDVS eingezogen wird.
Über jeder Öffnung (Fenster) kann ein sogenannter Sturzschutz errichtet werden, der verhindert, dass ein Brand in die Dämmebene eintritt. Hier ist bei vorgesetzten Fenstern ein zusätzlicher vertikaler Schutz nötig. Im Baurecht wurde der Sturzschutz 1998/ 1999 eingeführt.
Alternativ dazu kann man sogenannte Brandschutzriegel oder kurz: Brandriegel (baurechtlich vorgesehen seit 2006/ 2007) einsetzen. Sie sind dann vorgeschrieben, wenn das WDVS aus EPS-Hartschaum besteht, die Dämmstoffdicke zehn Zentimeter überschreitet und das Gebäude mehr als drei Geschosse hat. Brandriegel werden um Alt- wie um Neubauten gelegt. Wichtig: So ein Brandriegel ist Teil des WDVS-Systems, muss selbst also auch dämmende Wirkung haben.
Brandriegel umlaufen wie ein Gürtel jedes zweite Geschoss in der Dämmebene und stellen sicher, dass ein Brand nicht auf die nächste Dämmebene übergreift.
Sind Gebäudeteile unterschiedlich hoch, muss der Brandschutzriegel immer so gesetzt werden, dass er in beiden Gebäudeteilen auf gleicher Höhe verläuft. Vorsprünge von maximal einem Meter Höhe können dabei mit einer sogenannten Ab- beziehungsweise Auftreppung überwunden werden.
Das brandschutztechnische Schutzziel solcher umlaufenden Brandriegel ist es also, ein Fortschreiten des Brandes beziehungsweise dessen Weiterleitung in die Dämmebene mit schwer entflammbaren Dämmplatten, zum Beispiel aus Polystyrol-Hartschaum, zu verhindern.
Der Brandriegel unterbricht quasi horizontal umlaufend die Dämmung (das WDVS) komplett in jedem zweiten Gebäudegeschoss.
Dazu muss der Brandriegel aus nicht brennbarem Material sein, beispielsweise aus einem formstabilen, mindestens zwanzig Zentimeter hohem Mineralwolle-Streifen. Der Schmelzpunkt von Mineralwolle liegt höher als 1.000 Grad Celsius.
Wird ein WDVS unterbrochen, beispielsweise von
können die baulich in den Brandriegel einbezogen werden oder diesen gar ersetzen. Vorausgesetzt, sie sind nicht brennbar und ausreichend formstabil.
Wer ein WDVS aufdoppelt, also einen bestehenden, älteren aber funktional noch intakten Wärmeschutz mit einem zweiten überziehen will, muss bezüglich des Brandschutzes darauf achten, dass das gesamte, also doppelte, WDVS den aktuellen Anforderungen entspricht. Zur Not muss man das ältere WDVS vor dem Aufdoppeln teilweise entfernen, um auch dort nicht brennbare Brandriegel einzusetzen.
Der Brandriegel muss aus einem mindestens 20 cm hohen, vollflächig angeklebten Mineralwolle-Lamellenstreifen mit Brandverhalten der Klasse A1 oder A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 mit einer Rohdichte von 80 kg/m3 bis 100 kg/m3 bestehen. Zugelassen sind zudem einige Dämmstoffvarianten nach DIN EN 13162. Der Brandriegel ist so anzuordnen, dass ein maximaler Abstand von 0,5 m zwischen Unterkante Sturz und Unterkante Brandriegel eingehalten wird. In Kantenbereichen ist das WDVS-Bewehrungsgewebezusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken.
Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten von Gebäuden gibt, können auch die Vorschriften für Brandriegel nicht alle diese Möglichkeiten zum Einsatz eines Brandriegels erfassen. Daher gibt es eine Vielzahl von Interpretations- bzw. Auslegungsansätzen wie die Anforderungen an den Einsatz von Brandriegeln in "Sonderfällen" erfüllt werden können. Daher ist es beim Bau bzw. bei der Sanierung von mehrgeschossigen Gebäuden zwingend notwendig, einen Fachmann hinzuzuziehen.
Gebäudeformen | Außenwandöffnungen |
---|---|
Geschossdefinitionen bei Hanglage | Gebäude mit unterschiedlichen Fenstergrößen |
Anwendung bei unterschiedlichen Dachformen | fensterlose Giebel und verglaste Treppenräume |
Gebäude mit ungrader Geschosszahl | gedämmte Loggien im Bereich von Brandriegeln |
Gebäude mit unterschiedlich hohen Gebäudeteilen | Gesimse und vorgesetzte Geschossdecken |
Staffelgeschosse und rückspringende Geschosse | Durchgängige Fensterbänder |
WDVS auf Teilflächen der Fassade und Mischfassaden | Balkone, Balkonbänder und Laubengänge |
Der Vollwärmeschutz eines WDVS gemäß den Anforderungen aktueller Förderkataloge aus Polystyrol mit Brandriegeln aus Mineralwolle ist oft nur dann gewährleistet, wenn das WDVS insgesamt dicker aufgeschichtet wird, denn Polystyrol und Mineralwolle haben unterschiedliche Dämmwerte. Das dickere Schichten bedeutet mehr Aufwand und mehr Kosten. Mitunter kann es auch passieren, dass man nach dem Aufbringen des Oberputzes deutlich erkennt, wo EPS-Hartschaumdämmung und Mineralwolle angebracht wurden, weil die Sichtoptik unterschiedlich ausfällt.
Dem setzt man neu entwickelte Brandriegel entgegen, beispielsweise einen unbrennbaren Brandschutzriegel aus Polyurethan-Hartschaum (PUR-Hartschaum). Er bringt fast dieselben Eigenschaften wie Polystyrol mit in den Wärmedämmverbund und kann daher auch mit derselben Dämsstoff-Dicke verbaut werden. So können bauliche Probleme an der Fassade vermieden werden.