Letzte Aktualisierung: 19.08.2024

Brandschutz mit Brandriegeln in WDVS

  • Ein Brandriegel oder Brandschutzriegel ist ein horizontal verlaufender Streifen aus nicht brennbarem Material, der in ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) integriert wird, um die Ausbreitung von Bränden über mehrere Stockwerke zu verhindern. Er unterbricht die Dämmebene und reduziert so das Risiko, dass Flammen über die Fassade in höhere Geschosse gelangen.
  • Ein Brandriegel ist vorgeschrieben, wenn ein WDVS aus schwer entflammbarem Material wie EPS-Hartschaum besteht, die Dämmstoffdicke 10 cm überschreitet und das Gebäude mehr als drei Geschosse hat. Insbesondere bei Gebäuden mit entflammbarem WDVS-Material wird der Brandriegel zwingend benötigt. Die Brandschutzanforderungen richten sich nach DIN 4102-1 und sind je nach Gebäudehöhe und Gebäudeklasse unterschiedlich.
  • Montage: Brandriegel werden in jedem zweiten Geschoss umlaufend oberhalb der Etage in das WDVS eingebaut. Sie bestehen aus mindestens 20 cm hohen Mineralwolle-Streifen, die vollflächig verklebt werden. Auch architektonische Elemente wie Gesimse oder Balkonplatten können als Brandriegel genutzt werden, sofern sie nicht brennbar sind.
  • Werden Brandriegel übermessen? Ja, nach dem Einbau des Brandriegels wird das WDVS über den Riegel hinweg durchgängig verputzt. Dabei können optische Unterschiede in der Fassade entstehen, da Mineralwolle und Polystyrol unterschiedliche Dämmwerte und Oberflächeneigenschaften aufweisen.
  • Die Kosten für Brandriegel, beispielhaft aus Mineralwolle, liegen bei etwa 20 bis 30 Euro pro laufendem Meter, abhängig von der Dicke und Qualität des Materials. Die Installation kann zusätzlich 10 bis 15 Euro pro Meter kosten. In der Regel erhöhen sie die Gesamtkosten des WDVS um etwa 5 bis 10 %, was bei einer durchschnittlichen Fassadengröße von 200 m² eine zusätzliche Investition von etwa 1.000 bis 3.000 Euro bedeuten kann, abhängig von den spezifischen Brandschutzanforderungen.

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Einflussfaktoren auf das Brandverhalten von WDVS

Betrachtet man ein WDVS als Zusammenspiel perfekt aufeinander abgestimmter Komponenten, die schichtweise auf die Außenwände von Altbauten wie Neubauten aufgebracht werden, um eine effiziente Dämmung zu erzielen, ergibt sich aus dem Brandverhalten jeder Komponente Einfluss auf den gesamten Verbund.

So hängt das Brandverhalten des WDVS von folgenden Faktoren ab:

  • Dämmstoff
  • Dämmstoffdicke
  • Gegebenenfalls dem Anteil organischer (brennbarer) Anteile in der Putzschicht
  • Dicke der Armierungsschicht
  • Art und Weise, wie Maueröffnungen für Fenster und Türen in das WDVS integriert sind

Das Brandverhalten des Dämmstoffs lässt sich auf der Grundlage der Norm DIN 4102-1 wie folgt klassifizieren:

  • nicht brennbar, zum Beispiel Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
  • schwer entflammbar, zum Beispiel EPS-Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
  • normal entflammbar, zum Beispiel EPS-Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Erläuterungen zu den Kurzbezeichnungen von Dämmstoffen finden Sie unter "Einteilung von Dämmstoffen nach Dämmstoff-Klassen".

Brandschutz-Anforderungen nach DIN 4102-1

In Abhängigkeit von der Höhe des mit dem WDVS zu dämmenden Gebäudes und der Gebäudeklasse legen die Bauordnungen der Länder Mindestanforderungen der Baustoffklassen nach DIN 4102-1 fest.

Für spezielle Gebäude wie Garagen, Krankenhäuser, Kaufhäuser, Schulen oder Altenpflegeheime gelten entsprechende Sonderbaurichtlinien und Verordnungen. Demnach muss das als WDVS klassifizierter Baustoff mindestens folgenden Brandschutz-Anforderungen entsprechen:

  • bei einer Gebäudehöhe bis 7 m: normal entflammbar B2
  • bei einer Gebäudehöhe zwischen 7 und 22 m: schwer entflammbar B1
  • bei einer Gebäudehöhe zwischen 22 und 100 m: nicht brennbar A

Dabei meint die Höhe jeweils die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.

Sturzschutz und Brandriegel bei entflammbarem WDVS

Wird ein Wärmedämmverbundsystem mit entflammbaren Komponenten entsprechend der DIN 4102-B1 aufgebracht, zum Beispiel mit EPS-Hartschaum muss ein zusätzlicher Brandschutz eingerichtet werden. Immerhin könnte sich ein Wohnungsbrand über das Fenster und die mit brennbaren Komponenten gedämmte Fassade in weitere Geschosse ausbreiten.

Bei Mehrfamilienhäusern mit WDVS ist ein solcher Brandschutz Pflicht. Er wird häufig mithilfe von Steinwolle oder Mineralwolle realisiert, die in bestimmten Abschnitten des WDVS eingezogen wird.

Sturzschutz

Über jeder Öffnung (Fenster) kann ein Sturzschutz errichtet werden, der verhindert, dass ein Brand in die Dämmebene eintritt. Hier ist bei vorgesetzten Fenstern ein zusätzlicher vertikaler Schutz nötig.

Im Baurecht wurde der Sturzschutz 1998/ 1999 eingeführt.

Brandriegel

Alternativ dazu kann man Brandschutzriegel oder kurz: Brandriegel (baurechtlich vorgesehen seit 2006/2007) einsetzen. Sie sind dann vorgeschrieben, wenn das WDVS aus EPS-Hartschaum besteht, die Dämmstoffdicke 10 cm überschreitet und das Gebäude mehr als drei Geschosse hat. Brandriegel werden um Alt- wie um Neubauten gelegt.

Wichtig: So ein Brandriegel ist Teil des WDVS-Systems, muss selbst also auch dämmende Wirkung haben.

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Funktionsweise von Brandriegeln bei WDVS

Brandriegel umlaufen wie ein Gürtel jedes zweite Geschoss in der Dämmebene und stellen sicher, dass ein Brand nicht auf die nächste Dämmebene übergreift.

Sind Gebäudeteile unterschiedlich hoch, muss der Brandschutzriegel immer so gesetzt werden, dass er in beiden Gebäudeteilen auf gleicher Höhe verläuft. Vorsprünge von maximal einem Meter Höhe können dabei mit einer Ab- bzw. Auftreppung überwunden werden.

Das brandschutztechnische Schutzziel solcher umlaufenden Brandriegel ist es also, ein Fortschreiten des Brandes bzw. dessen Weiterleitung in die Dämmebene mit schwer entflammbaren Dämmplatten, zum Beispiel aus Polystyrol-Hartschaum, zu verhindern.

Der Brandriegel unterbricht quasi horizontal umlaufend die Dämmung (das WDVS) komplett in jedem zweiten Gebäudegeschoss.

Einsatz von Brandriegeln bei WDVS

Dazu muss der Brandriegel aus nicht brennbarem Material sein, beispielsweise aus einem formstabilen, mindestens 20 cm hohem Mineralwolle-Streifen. Der Schmelzpunkt von Mineralwolle liegt höher als 1.000 °C.

Wird ein WDVS unterbrochen, beispielsweise von

  • Gesimsen
  • Kragenplatten von Balkonen
  • durchgängigen Fensterbändern
  • rückspringenden Staffelgeschossen

können die baulich in den Brandriegel einbezogen werden oder diesen gar ersetzen. Vorausgesetzt, sie sind nicht brennbar und ausreichend formstabil.

Wer ein WDVS aufdoppelt, also einen bestehenden, älteren, aber funktional noch intakten Wärmeschutz mit einem zweiten überziehen will, muss bezüglich des Brandschutzes darauf achten, dass das gesamte, also doppelte, WDVS den aktuellen Anforderungen entspricht.

Zur Not muss man das ältere WDVS vor dem Aufdoppeln teilweise entfernen, um auch dort nicht brennbare Brandriegel einzusetzen.

Anwendungshinweise für Brandriegel in WDVS

  • Der Brandriegel muss aus einem mindestens 20 cm hohen, vollflächig angeklebten Mineralwolle-Lamellenstreifen mit Brandverhalten der Klasse A1 oder A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 mit einer Rohdichte von 80 kg/m3 bis 100 kg/m3 bestehen.
  • Zugelassen sind zudem einige Dämmstoffvarianten nach DIN EN 13162.
  • Der Brandriegel ist so anzuordnen, dass ein maximaler Abstand von 0,5 m zwischen Unterkante Sturz und Unterkante Brandriegel eingehalten wird.
  • In Kantenbereichen ist das WDVS-Bewehrungsgewebezusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken.

Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten von Gebäuden gibt, können auch die Vorschriften für Brandriegel nicht alle diese Möglichkeiten zum Einsatz eines Brandriegels erfassen. Daher gibt es eine Vielzahl von Interpretations- bzw. Auslegungsansätzen, wie die Anforderungen an den Einsatz von Brandriegeln in "Sonderfällen" erfüllt werden können. Beim Bau bzw. bei der Sanierung von mehrgeschossigen Gebäuden ist es zwingend notwendig, einen Fachmann hinzuzuziehen.

Auswahl von Sonderfällen beim Einsatz von Brandriegel in WDVS
Gebäudeformen Außenwandöffnungen
Geschossdefinitionen bei Hanglage Gebäude mit unterschiedlichen Fenstergrößen
Anwendung bei unterschiedlichen Dachformen fensterlose Giebel und verglaste Treppenräume
Gebäude mit ungrader Geschosszahl gedämmte Loggien im Bereich von Brandriegeln
Gebäude mit unterschiedlich hohen Gebäudeteilen Gesimse und vorgesetzte Geschossdecken
Staffelgeschosse und rückspringende Geschosse Durchgängige Fensterbänder
WDVS auf Teilflächen der Fassade und Mischfassaden Balkone, Balkonbänder und Laubengänge

Probleme bei WDVS mit Brandriegeln

Der Vollwärmeschutz eines WDVS gemäß den Anforderungen aktueller Förderkataloge aus Polystyrol mit Brandriegeln aus Mineralwolle ist oft nur dann gewährleistet, wenn das WDVS insgesamt dicker aufgeschichtet wird, denn Polystyrol und Mineralwolle haben unterschiedliche Dämmwerte.

Das dickere Schichten bedeutet mehr Aufwand und mehr Kosten. Mitunter kann es auch passieren, dass man nach dem Aufbringen des Oberputzes deutlich erkennt, wo EPS-Hartschaumdämmung und Mineralwolle angebracht wurden, weil die Sichtoptik unterschiedlich ausfällt.

Dem setzt man neu entwickelte Brandriegel entgegen, beispielsweise einen unbrennbaren Brandschutzriegel aus Polyurethan-Hartschaum (PUR-Hartschaum). Er bringt fast dieselben Eigenschaften wie Polystyrol mit in den Wärmedämmverbund und kann daher auch mit derselben Dämmstoff-Dicke verbaut werden. So können bauliche Probleme an der Fassade vermieden werden.

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